• 31.08.2010

PASSERSATZ

Abschiebung mit Alias-Namen

Ein Angolaner beantragte unter falschem Namen Asyl. Später klärte er seine Identität auf. Jetzt schob man ihn unter dem falschen Namen ab - mit Recht, so das Verwaltungsgericht.von Christian Jakob

  • 03.09.2010 01:51 Uhr

    von Frank Lanz:

    Manche sogenannte Aylbewerber vernichten auch ihre Ausweispapiere und fühlen sich dann sicher, dass sie "identitätslos" nicht abgeschoben werden können, weil weder Name noch Herkunftsland feststellbar sind. In Bremen soll das ja gut funktionieren bei bestimmten Familienclans. Umso besser, dass das Verwaltungsgericht hier schon mal kleine Zeichen auf Besserung setzt.

Ihr Name (wird angezeigt):*

Email (wird nicht angezeigt):*

Kommentar* - bitte beachten Sie unsere Netiquette:

Bitte geben Sie hier das Wort ein, das im Bild angezeigt wird. Dies dient der Spamvermeidung Wenn Sie das Wort nicht lesen konnten, bitte hier klicken.

CAPTCHA Bild zum Spamschutz

Wenn Sie auf "Abschicken" klicken, wird ihr Kommentar ohne weitere Bestätigung an taz.de verschickt. Er wird veröffentlicht, sobald einRedakteur ihn freigeschaltet hat. taz.de behält sich vor, beleidigende, rassistische oder aus ähnlichen Gründen unangemessene Beiträge nicht zu publizieren.

*Pflichtfelder