Landgericht Düsseldorf bestätigt: Raucher muss raus
Zu viel geraucht: Friedhelm Adolfs wird seine Wohnung zum Jahresende räumen müssen. Ein Landgericht ließ allerdings die Revision beim Bundesgerichtshof zu.
DÜSSELDORF afp | Der rauchende Mieter Friedhelm Adolfs muss nach dem Willen des Landgerichts Düsseldorf seine Wohnung räumen. Das Gericht bestätigte am Donnerstag in zweiter Instanz das Räumungsurteil gegen den Rentner, dessen Fall seit Monaten bundesweit für Schlagzeilen sorgt. Dem nicht rechtskräftigen Urteil zufolge muss der langjährige Mieter bis zum Jahresende aus seiner Wohnung ausgezogen sein. (Az. 21 S 240/13)
Das Gericht befand, Rauchen eines Mieters in seiner Wohnung stelle für sich genommen kein vertragswidriges Verhalten dar und könne dementsprechend weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung rechtfertigen.
Adolfs habe jedoch einen schwerwiegenden Pflichtverstoß begangen: Der Rentner habe nicht versucht zu verhindern, dass Zigarettenrauch in den Hausflur zieht. Er habe die Geruchsbelästigung sogar noch gefördert, indem er seine Wohnung unzureichend gelüftet und seine zahlreichen Aschenbecher nicht geleert habe.
Die Zivilkammer war nach der Beweisaufnahme zudem davon überzeugt, dass die Vermieterin den Rentner mündlich im Jahr 2012 mehrfach abgemahnt hatte. Bei der Bemessung der vergleichsweise langen Räumungsfrist berücksichtigte das Gericht, dass Adolfs bereits seit rund 40 Jahren in der Wohnung lebt.
Das Landgericht ließ allerdings die Revision gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof zu. Damit wollen die Richter eine grundsätzliche Klärung der Frage ermöglichen, ob die durch das Rauchen eines Mieters verursachten Immissionen innerhalb eines Mehrfamilienhauses einen Kündigungsgrund darstellen können.
Leser*innenkommentare
Georg S.
Hm, zum einen ist das Urteil schon vernünftig, vor allem positiv für die, die von Zigarettenrauch gestört werden, immerhin einem karzinogenem Gemisch.
Was ich mich aber frage: muss der Vermieter aber nicht auch dafür sorgen, dass der Rauch eben nicht einfach so ins Treppenhaus ziehen kann? Da kann man doch gebäudetechnisch sicherlich auch was machen...
Joseph Tannhuber
@Georg S. Man kann nicht alles auf die Vermieter abwälzen. Wer giftigen Rauch freisetzt, muss dafür auch die Verantwortung tragen.
christine rölke-sommer
hört hört!
wer giftigen rauch freisetzt....
Velofisch
Was da möglich und zumutbar war und trotzdem nicht gemacht wurde, kann man von aussen sicher nicht beurteilen. Falls die Tür einen grossen Spalt hatte, könnte da der Vermieter in der Pflicht sein. Eine Pflicht zum luftdichten Abschotten der Wohnung hat der Vermieter aber sicher nicht.
Insgesamt sagt das Urteil ja nur, wer seine Wohnungsluft verräuchert muss zumindest dafür sorgen, dass der Hausflur und die anderen Wohnungen davon nicht auch noch massiv in Mitleidenschaft gezogen werden. Es wurde also das Raucherprivileg reduziert, dass die Emissionen, die vom Rauchen ausgehen priviligiert und von der Mitwelt erduldet werden müssen.