Kommentar von Petra Schellen
Eigentlich möchte man nicht schon wieder auf eine Institution eindreschen, die gesellschaftspolitisch unsinnig argumentiert. Allerdings scheint man im Fall des 58-jährigen Ex-Druckers, der sich jetzt endlich zum Behindertenbetreuer qualifizieren darf, dazu genötigt.
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Denn nicht nur, dass es mit Blick auf körperliche und geistige Fitness absurd ist, Menschen jenseits der 40 – so die Aussage der Oldenburg-Bremischen Rentenversicherung – keine Umschulung mehr zuzugestehen. Auch rechnerisch ergibt die Argumentation, man tue dies „aus Verantwortung für kommende Generationen“, keinen Sinn. Denn der Mann will ja arbeiten und Geld verdienen – also Steuern zahlen und dem Gemeinwesen etwas zurückgeben. Genau das fordert die Politik doch permanent von denjenigen, die nicht arbeiten.
Zudem könnte es sein, dass Harald Braun dank entsprechender Qualifikation die Hinzuverdienst-Grenze für die Teilerwerbsrente überschreiten wird. Dann könnte die Rentenversicherung ihre Zahlungen kürzen und hätte ganz konkret etwas gewonnen. Dies alles scheint sie nicht durchgerechnet zu haben.
Auch hat sie nicht bedacht, dass es durch den demographischen Wandel künftig immer mehr 60-Jährige geben wird. Arbeitgeber und Werbewirtschaft haben das noch nicht recht begriffen, aber wenn es die Rentenversicherung, die sich qua Amt mit dem Alter befasst, nicht tut: Wer denn dann?
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Leserkommentare
07.12.2012 09:35 | Wolfgang Banse
Qualifikationen sollten beführwortet werden. ...
06.12.2012 15:55 | beka
Nach heutigem Stand des Renteneintrittsalters mit 67, hat man ab 40 noch den größeren Teil der Berufstätigkeit vor sich. ...
06.12.2012 09:11 | PeterWolf
Die Argumentation wäre ja durchaus korrekt, wenn er z. b. auf Dachdecker hätte umschulen wollen.