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Kommentar Urteil zum AtomausstiegGeschenke sind nicht einklagbar

Malte Kreutzfeldt
Kommentar von Malte Kreutzfeldt

Karlsruhe verweigert den Atomkonzernen die geforderten Milliarden. Wenn die Politik sich geschickt anstellt, muss sie gar keine Entschädigung zahlen.

Noch 6 Jahre Foto: dpa

A uch wenn die ersten Meldungen und Kommentare das Gegenteil nahelegten: Die Atomkonzerne E.on, RWE und Vattenfall haben vor dem Bundesverfassungsgericht eine herbe Niederlage erlitten. Statt der geforderten 19 Milliarden Euro bekommen sie für den Ausstiegsbeschluss – wenn überhaupt – nur eine Entschädigung im Millionenbereich.

Insgesamt ist der Atomausstieg, den der Bundestag nach der Fukushima-Katastrophe in großer Einmütigkeit beschlossen hat, nicht zu beanstanden. Mit dieser Entscheidung stärkt das Bundesverfassungsgericht nun die Rolle der Politik gegenüber der Wirtschaft.

Die Hoffnung der Unternehmen, für die Rücknahme der schwarz-gelben Laufzeitverlängerung entschädigt zu werden, hat sich zerschlagen: Geschenke sind nicht einklagbar. Ein möglicher Anspruch gründet sich vor allem darauf, dass der schwarz-gelbe Ausstieg im Jahr 2011 am Ende etwas schärfer war als der rot-grüne von 2002 – und die vier AKW-Betreiber dabei unterschiedlich behandelt wurden.

Dass SPD und Grüne die Schuld für den möglichen Entschädigungsanspruch nun allein auf Union und FDP schieben wollen, ist darum nicht fair. Wenn Rot-Grün den Atomkonzernen seinerzeit nicht mit einer flexiblen Strommengenregelung entgegengekommen wäre, gäbe es das Problem heute nicht.

Doch Grund zum Jammern hat die Politik ohnehin nicht. Wenn sie verhindern will, dass die Unternehmen für den Atomausstieg – wenn auch in geringem Umfang – Geld bekommen, kann sie das leicht tun. Sie muss lediglich die Kernbrennstoffsteuer beibehalten, die zum Jahresende ohne Grund abgeschafft werden soll.

Dadurch fiele eine mögliche Entschädigung für verfallene Strommengen geringer aus, weil der Gewinn der Atomkraftwerke sinken würde. Und die zusätzlichen Einnahmen aus dieser Steuer würden die mögliche Entschädigung bei Weitem übertreffen.

Wie nun auch das Bundesverfassungsgericht noch einmal betonte, hat die Regierung viel Handlungsspielraum. Sie sollte ihn nutzen.

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Malte Kreutzfeldt
ehemaliger Redakteur
Jahrgang 1971, war bis September 2022 Korrespondent für Wirtschaft und Umwelt im Parlamentsbüro der taz. Er hat in Göttingen und Berkeley Biologie, Politik und Englisch studiert, sich dabei umweltpolitisch und globalisierungskritisch engagiert und später bei der Hessischen/Niedersächsischen Allgemeinen in Kassel volontiert.   Für seine Aufdeckung der Rechenfehler von Lungenarzt Dr. Dieter Köhler wurde er 2019 vom Medium Magazin als Journalist des Jahres in der Kategorie Wissenschaft ausgezeichnet. Zudem erhielt er 2019 den Umwelt-Medienpreis der DUH in der Kategorie Print.
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2 Kommentare

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  • 4G
    4932 (Profil gelöscht)

    Hoffentlich liest die CDU/CSU Ihren klugen Kommentar, Herr Kreutzfeldt.

    Aber warscheinlich war die Abschaffung der Kernbrennstoffsteuer wieder ein Gemauschel, um den 'armen' Atomkonzernen nicht ganz so weh zu tun und sie bei guter Laune zu halten.

  • Geschenke sind nicht einklagbar

     

    Naja! Ich sach mal so -

    Karlsruhe zeigt den Atomis den Stinkefinger!

    Schadensersatz - schonn ok.

    Aber - nur das sog. negative Interesse!

    =Stromgewinnausfall - nothing else!

    Alles andere ist beim deal davor abgegolten!

    EndeGelände.

     

    (ps "Zivilisten" mögen mir den möglichweise

    Ungenauen Begriff nachsehen!;)

    pps - wußte gar nicht - daß die da auch Jura können!;))