Kommentar Extremismusklausel: Die dreiste Frau Schröder

Von Kristina Schröder geht auch nach dem Richterspruch eine Gefahr für die Demokratie aus: Sie ist nicht zu doof. Sie ist nur viel dreister, als es dieser Gesellschaft guttut.

Dass die Extremismusklausel politisch dämlich ist, weil sie die effektivsten Bekämpfer von Extremisten selbst zu Extremisten macht, das ist altbekannt und blöd genug. Kristina Schröders Wunderklausel ist aber nicht nur dumm, sondern laut Dresdner Verwaltungsgericht auch handwerklich schlecht gemacht, also rechtswidrig.

Das könnte nun beruhigen: Schröders Juristen sind wenigstens zu doof für Jura. Doch Vorsicht: In der kantigen Welt der Familienministerin kann aus der Extremismusklausel ruck, zuck eine Stasiklausel werden.

Man muss sich die Leitfragen, die die Dresdner Verwaltungsrichter zu beantworten hatten, auf der Zunge zergehen lassen: Bestimmt die Extremismusklausel verwaltungsrechtlich präzise genug, wie antirassistische Initiativen sich gegenseitig zum Gesinnungs-TÜV bitten dürfen? Und: Wird dort hinreichend geregelt, wie ein verfassungstreuer Staatsbürger zu bestimmen ist? Die Antwort auf beide Fragen lautete nein. Das heißt umgekehrt also: Eine rechtskonforme Klausel müsste konkret bestimmen, wie sich diejenigen, die eigentlich gemeinsam den braunen Terror bekämpfen wollten, gegenseitig korrekt auf ihre Gesinnung überprüfen können.

Obwohl die logische Folge wäre, die Klausel endlich zu kippen, ist zu befürchten, dass die Familienministerin nun konsequent den Rechtsweg ausschöpft und notfalls einen ganz anderen Schluss aus dem Urteil zieht: Wenn die Anweisungen zur Selbstbespitzelung nicht präzise genug sind, dann müssen sie eben präzisiert werden.

So geht von der Ministerin auch nach dem Richterspruch eine Gefahr für die Demokratie aus. Denn Kristina Schröder ist nicht zu doof für Jura. Sie ist nur viel dreister, als es dieser Gesellschaft guttut.

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