Eigentlich reichen Lebenslauf und Arbeitsproben für die Bewerbung. Doch immer mehr Unternehmen verlangen Blutproben. Mit dem neuen Datenschutzgesetz muss das weniger werden.
"Untersuchungen in begrenzten Ausnahmefällen reichen allemal." Selbst diese sind schon zu viel. Werden demnächst dann nur noch gute deutsche Arier mit Spitzenblut und Supergenen eingestellt? Solange ein Arbeitnehmer zuverlässig seinen Beruf ausübt, pünktlich und ausgeruht erscheint, hat ein Arbeitgeber meiner Ansicht nach Weitergehendes nicht zu erfahren. So etwas sollte der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen und in Unternehmen nichts verloren haben.
05.11.2009 00:31 Uhr
von JaSicher:
Zumindest sollte man im Gegenzug einen Bluttest vom Vorstand verlangen können. Damit die Koksnasen auch mal auspacken ;)
Leserkommentare
05.11.2009 08:43 Uhr
von M. Steel:
"Untersuchungen in begrenzten Ausnahmefällen reichen allemal." Selbst diese sind schon zu viel. Werden demnächst dann nur noch gute deutsche Arier mit Spitzenblut und Supergenen eingestellt? Solange ein Arbeitnehmer zuverlässig seinen Beruf ausübt, pünktlich und ausgeruht erscheint, hat ein Arbeitgeber meiner Ansicht nach Weitergehendes nicht zu erfahren. So etwas sollte der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen und in Unternehmen nichts verloren haben.
05.11.2009 00:31 Uhr
von JaSicher:
Zumindest sollte man im Gegenzug einen Bluttest vom Vorstand verlangen können.
Damit die Koksnasen auch mal auspacken ;)