Das Eilverfahren schadet der Europäischen Union

Die EU verrät ihre Prinzipien

Kommentar von DANIELA WEINGÄRTNER

Bei Antiterrorgesetzen fragt, wie bei der Impfung gegen Schweinegrippe, kaum jemand nach Aufwand und Ertrag. Jeder Tote wäre einer zu viel: Mit diesem Argument lässt sich jede Maßnahme rechtfertigen - auch die, private Bankdaten aus dem internationalen Zahlungsverkehr SWIFT amerikanischen Ermittlern auszuhändigen. Wenn es um lückenlose Überwachung möglicher Bombenbauer geht, haben Bürgerrechte keine Chance.

Nur so ist zu erklären, dass ausgerechnet die Schweden ein Abkommen zum Austausch von Bankdaten am Europäischen Parlament vorbeischleusen wollen. Am 30. November soll es im Ministerrat unter schwedischem Ratsvorsitz beschlossen werden. Einen Tag später, am 1. Dezember, tritt der Lissabon-Vertrag in Kraft, und das Parlament darf bei der Antiterror-Gesetzgebung mitentscheiden. Deutlicher könnte kaum werden, wozu dieses Eilverfahren nötig ist.

Die Behauptung, ohne dieses rasch zusammengeschusterte Übergangsabkommen würde der Informationsaustausch zwischen den USA und Europa unterbrochen, ist vorgeschoben. Der Preis, den die Europäer für ihre Willfährigkeit zahlen würden, wäre enorm hoch. Sie würden genau die Prinzipien über Bord werfen, die sie international stets als ihr Markenzeichen anpreisen und von Verhandlungspartnern einfordern: das Recht jedes Verdächtigen auf eine Stellungnahme, ein faires Verfahren und eine Einspruchsmöglichkeit.

Zwar ist dem neuen Abkommen eine Liste von sieben US-Rechtsakten angehängt, die ein faires Verfahren sicherstellen sollen. Doch sie genügen europäischen Maßstäben nicht. Mehrere EU-Länder, darunter Deutschland, haben protestiert: Sie wollen das Europaparlament in die Verhandlungen einbeziehen. Damit werden sich die Amerikaner arrangieren müssen. So ist das in der Demokratie.

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