• 29.09.2009

Kinder mit Behinderungen

Integrationswüste Schule

Nach der Integration in der Grundschule drohen Kindern mit Behinderungen in der Sekundarschule oft Abstellgleis und Aussonderung.von Brigitte Schumann

  • 02.10.2009 14:58 Uhr

    von Alexander Drewes, LL.M.:

    @Anna Lühse (nettes Wortspiel, übrigens): Das ist bestimmt sehr interessant, aber: Was hat das mit dem hier behandelten Thema zu tun?

  • 02.10.2009 02:56 Uhr

    von Alexander Drewes, LL.M.:

    @Hilda Flint: Das Kostenargument ist - mit Verlaub - völlig scheinheilig, wird dabei doch unterstellt, dass derartige Kosten ggw. gar nicht anfielen.
    Natürlich tun sie das! In jeder segregierenden Einrichtung werden Sie die entsprechenden technischen Kosten vorhalten müssen. Daneben unterhalten wir uns nach wie vor - erstaunlicherweise - überhaupt nicht über die Kosten segregativer Beschulung, und das wohl nur deswegen, weil sie außer unterschiedlichen "Töpfen" bezahlt werden. So sind die Transportkosten, spezifische Kosten für technische und sonstige beeinträchtigungsbedingte Aufwendungen und solche für den sonderpädagogischen Förderunterricht Kostenbestandteile der Sozialhilfeträger, die normalen Kosten für Personal (also auch solche für sog. Schulhelfer; das ist Personal für Kinder, die keinen sonderpädagogischen Förderbedarf haben; zu denken ist dabei an körperlich und sinnesbeeinträchtigte Schüler) und sächliche und räumliche Ausstattung jedoch Kosten des Schulträgers bzw. der Kommune.
    Man darf auch nicht vergessen, dass es in einer sich zunehmend auf Bildung (also nicht dem Pauken schieren Wissens) aufbauenden Gesellschaft nicht länger hinnehmbar ist, dass über 80% aller beeinträchtigten Schüler nicht einmal einen Hauptschulabschluss nachweisen können (und das nicht deswegen, weil diese Klientel dümmer wäre, sondern weil die sonderpädagogischen Voraussetzungen in segregierenden Einrichtungen einen derart miserablen Standard aufweisen, dass es den Schülern verunmöglicht wird, auch nur einen Minimalabschluss zu erreichen).
    Bildung ist daneben ein Menschenrecht und es ist nicht einmal ansatzweise einsichtig, das einem Teil der Kinder nicht zu gewähren (das ist dann nämlich die Behinderung der Kinder), nur weil man vor vierzig Jahren einmal gemeint hat, es sei eine gute Idee, Kinder in Sondereinrichtungen zu beschulen.
    Es gibt ein langjähriges - gewolltes - Kooperieren zwischen den Einrichtungsträgern und der Politik, das zu einen Stillstand im Bereich der Ambulantisierung von Dienstleistungen geführt hat.

  • 01.10.2009 21:53 Uhr

    von Anna Luehse:

    Noch ein Tabuthema, bisher gerne zwischen den "ExpertInnen" Böhmer (CDU), Schmidt (SPD) und vd Leyen (CDU) weitergereicht:

    "Immer mehr (!!) Kinder im Berliner Stadtteil Neukölln kommen mit angeborenen Behinderungen zur Welt. Als Grund wird Inzest vermutet. Die Ehe zwischen Verwandten unter türkischen und arabischen Migranten ist weit verbreitet und ein Tabuthema. ..."
    http://www.welt.de/vermischtes/article732888/

  • 30.09.2009 14:34 Uhr

    von Hilda Flint:

    Zu den Tabus im Zusammenhang mit dem gemeinsamen Unterricht gehört die Frage nach den Kosten:
    Was kostet es, einen Integrationsplatz personell und technisch so auszustatten, dass die Integration gelingt?
    Und sind wir als Gesellschaft bereit, diesen Betrag aufzubringen? Oder ist zu befürchten, dass gemeinsamer Unterricht ohne die notwendigen finanziellen Mittel auf dem Papier die UN-Konvention erfüllt, aber letztlich zu Lasten aller beteiligten Kinder geht?

  • 30.09.2009 05:59 Uhr

    von grafinger:

    Der Unbegriff "lernzieldifferente Integration" weist auf den Grund der Integrationsskepsis hin.
    Die Binnendifferenzierung wird dadurch noch breiter.
    Ja, ich weis, "die EU" hat beschlossen ....
    Aber die Umsetzung ist immer noch Länder- und nicht Bundessache. Waren die Bundesländer denn am Integrationsbeschluss überhaupt beteiligt?

  • 30.09.2009 02:29 Uhr

    von Alexander Drewes, LL.M.:

    Auch Sprache kann stigmatisieren!
    Zunächst einmal muss man der taz ja schon fast dankbar sein, dass sie sich als nahezu einziges Print-Medium der schulischen Inklusion annimmt.
    Allerdings unterlaufen Brigitte Schumann gleich zwei sprachlich eklatante Schnitzer. Das muss (ihr wird) ihr nicht einmal bewusst, wie auch, wird doch selbst in der Behindertenselbsthilfebewerung heute wieder vermehrt z.B. von Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung gesprochen.
    Richtiger, weil erheblich näher an dem Behinderungsbegriff der insoweit relevanten WHO orientiert, wäre es jedoch, von behinderten Menschen zu sprechen. Warum das?
    Gehe ich von einem "Menschen mit Behinderung" aus, stelle ich das Stigma der Beeinträchtigung durch eine Schädigung von Körper, Geist oder Seele in den Vordergrund, entlaste also die Gesellschaft insofern, als ich die "Behinderung" als persönliches Schicksal klassifiziere. Gehe ich hingegen vom "behinderten Menschen" aus (wie Fr. Schumann umgekehrt und - völlig richtiger Weise - ja auch von "nicht behinderten Kindern" schreibt), wird bereits in der Wortwahl deutlich, dass es die Umstände hinsichtlich Barrieren und Benachteiligungen sind, die eine normale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einschränken oder unmöglich machen.
    Weiterhin ist der Terminus der Inklusion (die Bundesregierung warum sie "inclusion" mit "Integration" hat übersetzen lassen) statt dem der Integration der nicht nur weitaus prägnantere, er trifft den Sachverhalt auch wesentlich besser. Wenn ich eine inklusive Beschulung haben will, bedeutet das konsequent, dass ich körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigte Kinder - sei es nun durch bloße Schulhefer (daran ist bei köerperlich oder sinneseingeschränkten Kindern zu denken) oder durch sonderpädagogischen Förderbedarf (daran wird man insbesondere bei seelischen, psychischen oder intellektuellen Beeinträchtigungen zu denken haben) - im "normalen" Schulumfeld unterrichten muss (auf die - vom BVerfG vor zwölf Jahren festgelegten - Einschränkungen hinsichtlich der personellen, sächlichen und finanziellen Ausstattung der einzelnen Schulen gehe ich jetzt nicht ein, da man sich durchaus Gedanken darüber machen kann, ob eine solche Einschränkung nach der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention überhaupt noch rechtlich zulässig ist). Förderzentren oder Förderschulen könnten also nur noch - dann als integraitves Modell (weil ja überhaupt beschult wird) dann nur noch für eine absolute Minderheit der beeinträchtigten Kinder greifen, nämlich dann, wenn es dem ausdrücklichen Elternwunsch entspricht. Eine - allerdings nicht repräsentative - kürzlich stattgehabte Umfrage, die von Fr. Prof. Gisela Hermes in Niedersachsen durchgeführt ist, hat bei 30 befragten selbst beeinträchtigten Eltern gerade noch zwei Eltern herausfiltern können, die ihr Kind lieber in einer Fördereinrichtung sähen.
    Ich arbeite ggw. wissenschaftlich an der Implementation der UN-Behindertenrechtskonvention auf deutsches Recht. Wenn Sie folglich weitere Fragen zu dem Thema haben (oder auch gerne Artikel zu den Themenkomplexen Behindertenrecht und -politik bzw. Sozialrecht wünschen), die auch die Sicht der selbst Betroffenen darstellen (ich bin selber multipel beeinträchtigt), können Sie sich gerne an mich wenden.

  • 30.09.2009 00:22 Uhr

    von wobbel:

    Das kann doch auch nichts werden, wenn sogar nichtbehinderte Kinder nach der vierten Klasse auf die verschiedenen Schulformen sortiert werden. Wenn die schlechten Schüler nicht aufs Gymnasium dürfen, warum dann die behinderten - so sieht es zumindest aus der Sicht des Gymnasiums aus? In gewisser Weise unterscheiden sich Hauptschüler ja auch nur dadurch von Gymnasiasten, dass sie langsamer lernen Hauptschule und Gymnasium sind sozusagen ja auch "zieldifferent"- Meiner Meinung nach kann das Problem nur mit einer integrativen Gesamtschule mit entsprechendem Personal und Ausstattung behoben werden. Das viergliedrige Schulsystem ist schlicht und ergreifend vollkommen überholt!

  • 29.09.2009 20:59 Uhr

    von Gerda:

    Bemerkenswert: Für Behinderte ist an Schulen kein Platz, aber für Frauen und Homosexuelle diskriminierende Kulte soll, wie die taz heute berichtet, ein "Gebetsraum" eingerichtet werden.

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