• 11.05.2009

Interview über Gegendemo zu "Pro Köln"

"Eine neue Protestkultur"

Die Organisatoren des Bündnisses gegen "Pro Köln" sind mit ihrer Strategie des Abpfeifens zufrieden. Reiner Schmidt über die Gegendemo und die Angst der Polizei vor Protestkultur.von Pascal Beucker

  • 04.04.2011 19:17 Uhr

    von Dennis:

    Dass sein Vorgehen bestraft werden KANN und evtl. WIRD, ist ja nun evident. Ich muss jedoch dagegen halten: Sollten Veranstalungen unter rechtlichem Schutz stehen, deren Organisatoren intolerante, menschenverachtende Parolen verbreiten und sich damit verfassungsfeindlich zeigen (was auch auf der Internetpräsenz von "Pro Köln" bzw. den "Arbeitsgruppen" - ich habe mir bisher nur "Christen pro Köln" angesehen - recht deutlich wird)? Damit stellt sich mir auch die Frage, weshalb eine solche Veranstaltung à la "Anti-Islamisierungskongress" von "Pro Köln" zugelassen wird.

  • 04.04.2011 19:17 Uhr

    von Migrant:

    Man kann wirklich nur hoffen, dass Herr Schmidt verurteilt wird. Es verstößt eindeutig gegen das Versammlungsgesetz, genehmigte Veranstaltungen zu stören. Man kann zu Pro Köln stehen wie man will. Ebenso muss es in einer Demokratie erlaubt sein, auch Gegendemonstrationen zu veranstalten. Das Infiltrieren, Niederbrüllen oder Verhindernwollen von legalen Veranstaltungen gehört jedenfalls nicht dazu und hat mit demokratischer Streitkultur und Meinungsvielfalt überhaupt nichts zu tun. Aber dass Linksfaschisten wie Herr Schmidt ein Problem mit abweichenden Meinungen haben, zeigt nur dessen zutiefst antidemokratische Gesinnung

  • 04.04.2011 19:16 Uhr

    von Sven:

    § 21 VereinsG
    Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

  • 11.02.2011 17:57 Uhr

    von Dominik Walter:

    Leider ist der Interviewer, Herr Beucker, voreingenommen - er hat selbst zum "Abpfeifen" aufgerufen. Das kann er ja machen, sollte dann aber niemanden interviewen, der ihm in dieser Frage so nahesteht. So wird nun von Herrn Schmidt kritisiert, dass auch Kritiker von "Pro Köln" nicht mehr auf den Platz durften. Stimmt - ich war ein solcher Kritiker, der aus Neugier - nicht Sympathie - einige Redner des Kongreses hören wollte. Aber anders als Schmidt und Konsorten war ich friedlich und habe niemanden genötigt. Herr Schmidt und seine "no pasaran"-Ideologen sind dafür verantwortlich, dass auch Kritiker nicht durchkamen - Herr Beucker ist leider nicht in der Lage, dies aufzudecken. Schade.

  • 11.02.2011 17:52 Uhr

    von Dennis:

    Dass sein Vorgehen bestraft werden KANN und evtl. WIRD, ist ja nun evident. Ich muss jedoch dagegen halten: Sollten Veranstalungen unter rechtlichem Schutz stehen, deren Organisatoren intolerante, menschenverachtende Parolen verbreiten und sich damit verfassungsfeindlich zeigen (was auch auf der Internetpräsenz von "Pro Köln" bzw. den "Arbeitsgruppen" - ich habe mir bisher nur "Christen pro Köln" angesehen - recht deutlich wird)? Damit stellt sich mir auch die Frage, weshalb eine solche Veranstaltung à la "Anti-Islamisierungskongress" von "Pro Köln" zugelassen wird.

  • 11.02.2011 17:52 Uhr

    von Migrant:

    Man kann wirklich nur hoffen, dass Herr Schmidt verurteilt wird. Es verstößt eindeutig gegen das Versammlungsgesetz, genehmigte Veranstaltungen zu stören. Man kann zu Pro Köln stehen wie man will. Ebenso muss es in einer Demokratie erlaubt sein, auch Gegendemonstrationen zu veranstalten. Das Infiltrieren, Niederbrüllen oder Verhindernwollen von legalen Veranstaltungen gehört jedenfalls nicht dazu und hat mit demokratischer Streitkultur und Meinungsvielfalt überhaupt nichts zu tun. Aber dass Linksfaschisten wie Herr Schmidt ein Problem mit abweichenden Meinungen haben, zeigt nur dessen zutiefst antidemokratische Gesinnung

  • 11.02.2011 17:52 Uhr

    von Sven:

    § 21 VereinsG
    Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

  • 30.12.2009 15:58 Uhr

    von Dominik Walter:

    Zum Kommentar von "Dennis" ist sagen, dass es im Sinne des Rechtsfriedens nicht Ausgabe jedes einzelnen sein kann, zu entscheiden, ob eine Demonstration gegen die Verfassung verstößt. das ist Sache der Justiz. Wer die Frage nach Gewissensentscheidungen und zivilem Ungehorsam so niedrig hängt wie die Gegendemonstranten und sie nach Lust und Laune auslegt, übt faktisch Selbstjustiz. Da fällt mir Kant ein: Handle so, dass die Masime Deines Handels allgemeines Gesetz werden kann. §21 VereinsG trägt dem Rechnung.

  • 12.09.2009 08:43 Uhr

    von Dominik Walter:

    Leider ist der Interviewer, Herr Beucker, voreingenommen - er hat selbst zum "Abpfeifen" aufgerufen. Das kann er ja machen, sollte dann aber niemanden interviewen, der ihm in dieser Frage so nahesteht. So wird nun von Herrn Schmidt kritisiert, dass auch Kritiker von "Pro Köln" nicht mehr auf den Platz durften. Stimmt - ich war ein solcher Kritiker, der aus Neugier - nicht Sympathie - einige Redner des Kongreses hören wollte. Aber anders als Schmidt und Konsorten war ich friedlich und habe niemanden genötigt. Herr Schmidt und seine "no pasaran"-Ideologen sind dafür verantwortlich, dass auch Kritiker nicht durchkamen - Herr Beucker ist leider nicht in der Lage, dies aufzudecken. Schade.

  • 13.05.2009 06:40 Uhr

    von Dennis:

    Dass sein Vorgehen bestraft werden KANN und evtl. WIRD, ist ja nun evident. Ich muss jedoch dagegen halten: Sollten Veranstalungen unter rechtlichem Schutz stehen, deren Organisatoren intolerante, menschenverachtende Parolen verbreiten und sich damit verfassungsfeindlich zeigen (was auch auf der Internetpräsenz von "Pro Köln" bzw. den "Arbeitsgruppen" - ich habe mir bisher nur "Christen pro Köln" angesehen - recht deutlich wird)? Damit stellt sich mir auch die Frage, weshalb eine solche Veranstaltung à la "Anti-Islamisierungskongress" von "Pro Köln" zugelassen wird.

  • 11.05.2009 23:50 Uhr

    von Migrant:

    Man kann wirklich nur hoffen, dass Herr Schmidt verurteilt wird. Es verstößt eindeutig gegen das Versammlungsgesetz, genehmigte Veranstaltungen zu stören. Man kann zu Pro Köln stehen wie man will. Ebenso muss es in einer Demokratie erlaubt sein, auch Gegendemonstrationen zu veranstalten. Das Infiltrieren, Niederbrüllen oder Verhindernwollen von legalen Veranstaltungen gehört jedenfalls nicht dazu und hat mit demokratischer Streitkultur und Meinungsvielfalt überhaupt nichts zu tun. Aber dass Linksfaschisten wie Herr Schmidt ein Problem mit abweichenden Meinungen haben, zeigt nur dessen zutiefst antidemokratische Gesinnung

  • 10.05.2009 21:22 Uhr

    von Jacek Szczerba:

    Man kann nur hoffen, dass Herr Schmidt verurteilt wird, es kann nicht sein, dass Herr Schmidt und seine Schlägertrupps anderen Menschen ihre, durch die Verfassung, garantierte Rechte wegnehmen.

  • 10.05.2009 20:50 Uhr

    von Sven:

    § 21 VereinsG
    Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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