• 22.07.2009

Hartz 4

Keine Sippenhaft

Nur wer selbst verantwortlich ist, darf auch sanktioniert werden, sagt das Landessozialgericht. Die Bagis hatte einer Alleinerziehenden zu Unrecht Miete gekürztvon Jan Zier

  • 24.07.2009 13:29 Uhr

    von Alexander Tetzlaf:

    Das Landessozialgericht Bremen-Niedersachsen nennt das Kind beim Namen:

    Die Sanktionspraxis bei Menschen die auf Hartz IV angewiesen sind, weil sie keine Arbeit finden, weil es keine Arbeit gibt, ist durchaus Sippenhaftung und als solche verboten.

    Sippenhaftung, muss man wissen ist eine Maßnahme eines totalitären Staates gegenüber seinen Bürgern. In der jüngeren Geschichte gab es so etwas zur Zeit der Nationalsozialisten zuhauf, ein Fall ist wohl auch aus den Anfängen der DDR bekannt. Und zwischenzeitlich erleiden dies wieder hunderttausende Menschen hier inmitten des reichen Deutschland.

    Sippenhaftung ist Faschismus. Wo sich Hartz IV einordnet und jeder Täter oder Mitläufer der bei einer Arge angestellt ist, mögen jene selbst entscheiden.

    Wer jedoch erwartet, dass ein Aufschrei durch unsere ach so freie Presse geht, der hat sich geschnitten.

    http://dasdenken.blog.de/2008/01/21/faschismus~3611274/

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