Göttinger Organspendeskandal: Verdacht auf fahrlässige Tötung
An der Göttinger Uniklinik wurden Transplantationspatienten bevorzugt. Neben dem Vorwurf der Bestechlichkeit wird nun auch wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung ermittelt.
GÖTTINGEN/BRAUNSCHWEIG dpa | Im Göttinger Organspendeskandal wird nun neben Bestechlichkeit auch wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt. Es bestehe der Anfangsverdacht, dass durch Manipulationen in der Klinik in Niedersachsen Menschen andernorts gestorben seien, sagte der Göttinger Staatsanwalt Andreas Buick am Freitag.
Zwei Ärzte sollen medizinische Daten manipuliert haben, um ihre Patienten auf der Warteliste für Spenderorgane nach oben zu schieben. Dadurch könnten andere Kranke, die kein Organ erhalten haben, gestorben sein. Die Mediziner könnten nach Worten des Staatsanwaltes fahrlässig oder bedingt vorsätzlich gehandelt haben.
Nach einer anonymen Anzeige mit dem Hinweis auf einen möglichen Organhandel an der Göttinger Klinik ermittele die Braunschweiger Staatsanwaltschaft seit Jahresbeginn wegen möglicher Korruption, sagte Staatsanwältin Serena Stamer am Freitag. Dafür sei Braunschweig als Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Niedersachsen zuständig.
Um den Totschlagsverdacht kümmere sich indes die örtlich zuständige Göttinger Staatsanwaltschaft, die nun sämtliche Akten in Kopie erhalten hat und bei den weiteren Ermittlungen mit Braunschweig Hand in Hand arbeitet. Beide Staatsanwaltschaften gehen von monatelangen weiteren Ermittlungen aus.
Ausmaß des Skandals unklar
Insgesamt werden 23 Fälle aus den Jahren 2010 und 2011 untersucht. „Wir haben noch keinen direkten ganz konkreten Hinweis auf einen Geldfluss, der eine Bestechung belegt“, sagte Stamer. Ob der Organspendeskandal über Göttingen hinaus Kreise zieht, lasse sich noch nicht abschätzen.
Sollten sich Hinweise ergeben, dass Patienten auch woanders hin vermittelt worden seien, müssten die Ermittlungen entsprechend ausgedehnt werden. Geprüft werde, ob weitere Mitarbeiter in den möglichen Skandal verwickelt sind.
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