Gesetzesvorschlag zur Sterbehilfe: Führende Mediziner kritisieren Politik
Den Vorschlag zur Neuregelung der Sterbehilfe haben Wissenschaftler verfasst. Sie rebellieren damit gegen die „Unkenntnis“ deutscher Politiker.
BERLIN taz | Jetzt liegt er vor: der erste fertig ausformulierte Gesetzesvorschlag für eine Neuregelung der Sterbehilfe in Deutschland. Er sieht vor, die derzeit straffreie Beihilfe zur Selbsttötung – also etwa das Überlassen eines tödlichen Medikaments, das der Patient sodann einnimmt – zu verbieten und „mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe“ zu bestrafen.
Hiervon ausgenommen werden sollen jedoch zwei nicht unrelevante Gruppen: Angehörige beziehungsweise dem Betroffenen „nahestehende Personen“ sowie diejenigen, die als einzige Arzneimittel verordnen dürfen: Ärzte. Faktisch setzt sich der Gesetzesvorschlag damit für eine liberale Handhabung ein – in der Praxis wären von der Strafbarkeit nur Sterbehilfevereine betroffen; Ärzte dagegen genössen fortan Rechtssicherheit.
Das eigentlich Erstaunliche an dem Gesetzesvorschlag ist: Verfasst haben ihn nicht etwa Bundestagsabgeordnete, sondern vier Wissenschaftler ohne politisches Mandat: der Mannheimer Medizinrechtler Jochen Taupitz, die Medizinethiker Urban Wiesing (Tübingen) und Ralf Jox (München) sowie der Palliativmediziner Gian Domenico Borasio aus Lausanne. Vier Experten unterschiedlicher Disziplinen also, die schon in vergangenen bioethischen Debatten, etwa um Patientenverfügung, Präimplantationsdiagnostik oder Gendiagnostik, durch ihr Plädoyer für Aufklärung und Mündigkeit auffielen. Ihr aktuelles Werk trägt den Titel „Selbstbestimmung im Sterben – Fürsorge zum Leben“.
Ihr Vorschlag, schreiben die vier Autoren zu ihren Beweggründen, reagiere „auf eine Diskussionskultur in Deutschland, die in einer pluralistischen Gesellschaft zuweilen unangebracht ist“. Die Kritik der Wissenschaftler an Forderungen nach einem kompletten Verbot der Hilfe zur Selbsttötung, wie sie etwa prominente Unionspolitiker um den Bundesgesundheitsgesundheitsminister Hermann Gröhe oder den Fraktionschef Volker Kauder zuletzt vertraten, ist vernichtend: „Dogmatisch verteidigte weltanschauliche Positionen in Verbindung mit einer Unkenntnis der empirischen Daten sind als Herangehensweise nicht hilfreich“, schreiben sie. Und: Ärzten die Beihilfe zum Suizid untersagen zu wollen, sei unvereinbar sowohl mit der „Berufsausübungsfreiheit“ als auch mit dem „Grundrecht der Gewissensfreiheit des Arztes“.
Das Gesetz: Nach der Sommerpause will der Bundestag sich mit der gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe beschäftigen. Im Mittelpunkt steht dabei die sogenannte Beihilfe zum Suizid, die anders als die Tötung auf Verlangen in Deutschland derzeit nicht strafbar ist. In der schwarz-gelben Vorgängerregierung war ein entsprechendes Gesetz gescheitert, weil es der Union nicht weit genug ging. Damals entzündete sich die Kritik an einem Passus, der auch Ärzten in besonderen Fällen die Suizidbeihilfe gestattet hätte.
Die Positionen: Hierüber sind sich die Koalitionäre weiterhin uneins. Während in der Union eine Gruppe um den CDU-Abgeordneten Michael Brand auch Ärzten bei Verstoß mit Haftstrafen drohen will, plädieren die SPD-Politikerin Carola Reimann und der CDU-Bundestagsvizepräsident Peter Hintze für eine liberale Lösung, die Ärzten die Sterbehilfe in engen Grenzen erlaubt. Grundsätzlich wollen große Teile von Union und SPD die organisierte Sterbehilfe durch Vereine verbieten.
Palliativmedizin und Leidenslinderung
Sodann widerlegen sie die von Sterbehilfegegnern häufig bemühte These, man müsse bloß die Palliativmedizin verbessern – also therapeutische Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität bei einer unheilbaren Krankheit, zum Beispiel Schmerztherapie –, und schon werde der Wunsch nach Selbsttötung obsolet: „Untersuchungen in Rechtssystemen, die die Suizidhilfe transparent regeln (wie die US-Bundesstaaten Oregon und Washington), zeigen übereinstimmend, dass Suizidhilfe zumeist von Menschen gewünscht wird, die an schweren, unheilbaren Erkrankungen mit einer begrenzten Lebenserwartung leiden.“ Für ihren Sterbewunsch ausschlaggebend seien aber nicht etwa unerträgliche Schmerzen. Sondern „die Wahrnehmung eines Verlustes von Würde, Lebenssinn und individueller Freiheit“.
Ärzten, so die Autoren, komme in dieser Situation eine Rolle zu, die dubiose Sterbehilfevereine nicht erfüllen könnten: Sie müssten sicherstellen, dass ihr Patient seine Entscheidung freiwillig und bei klarem Verstand getroffen habe. Sie müssten überdies „lebensorientiert“ über alternative Möglichkeiten der Leidenslinderung beraten. Die Legalisierung ärztlicher Suizidbeihilfe, schreiben Borasio, Jox, Taupitz und Wiesing unter Berufung auf Daten aus dem US-Staat Washington, wirke sich „suizidpräventiv“ aus: So hätten 65 Prozent der Anfragenden aus Washington nach der Beratung von ihrem Wunsch nach Selbsttötung wieder Abstand genommen. Und von den 35 Prozent, die ein Rezept für ein todbringendes Medikament erhalten hätten, habe ein Drittel es nicht eingelöst.
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