Sie ist acht Jahre alt. Und seit ihrer Geburt hat sie mit ihrer Mutter nie woanders gelebt als in Flüchtlingsheimen. Warum darf Mariam Blal nicht in eine Wohnung ziehen?von Emilia Smechowski

Mariam in ihrem Wohnzimmer, das auch ihr Esszimmer und ihr Schlafzimmer ist. Bild: Miguel Ferraz
Wenn Mariam Blal morgens aufsteht und aufs Klo will, muss sie dafür ihr Zuhause verlassen. Sie zieht dann rosa Gummischlappen an und schlurft den Hausflur runter. An manchen Stellen liegt kein PVC mehr auf dem Boden, an manchen Stellen läuft sie einfach über Beton. Die Klobrille im Gemeinschaftsbad wischt sie mit feuchten Tüchern ab.
Mariams Zuhause liegt in einem Flüchtlingslager in Parchim, Mecklenburg-Vorpommern. 18 Quadratmeter ist das Zimmer groß, das sie sich mit ihrer Mutter teilt. Wie es ist, ein eigenes Kinderzimmer zu haben, ein eigenes Klo und eine eigene Küche, weiß Mariam nicht. Vor acht Jahren wurde sie in Deutschland geboren. Seit acht Jahren wohnt sie im Lager. Seit acht Jahren besitzen sie und ihre Mutter Sara einen Duldungsstatus.
Ist es normal, dass ein Mädchen in Deutschland in einem Flüchtlingsheim aufwächst?
Ob Flüchtlinge eher im Lager oder in einer Wohnung untergebracht werden, ist bundesweit sehr verschieden: Während in Bayern fast ausschließlich Gemeinschaftsunterkünfte betrieben werden, lässt Rheinland-Pfalz seine Flüchtlinge meist in Sozialwohnungen wohnen. Vorbildlich, sagt Pro Asyl. Mecklenburg-Vorpommern liege eher im Mittelfeld. Grundsätzlich Lager, aber manchmal auch Wohnung.
Der Mann, der in Mecklenburg-Vorpommern für die gesetzliche Grundlage für Mariams Zuhause verantwortlich heißt, heißt Dieter Markhoff. Es war 1994, als er für die CDU im Innenausschuss saß und der Schweriner Landtag das so genannte Flüchtlingsaufnahmegesetz beschloss. Es kamen viele in diesen Jahren, allein 1992 beantragten 440.000 Menschen in Deutschland Asyl. Die Politik stand unter Druck. Oder wie es Markhoff formuliert: "Es ist ja, ich sachs mal so, alles gekommen hier und hat Asyl geschrien." Union, SPD und FDP schränkten das Grundrecht auf Asyl ein, die Länder sollten die Details regeln.

Die Ganze Geschichte "Das Wartezimmer" mit Fotos von Miguel Ferraz und viele andere spannende Texte lesen Sie in der sonntaz vom 11./12. Februar - am Kiosk, eKiosk oder gleich im Wochenendabo. Und für Fans und Freunde: facebook.com/sonntaz
Foto: tazHeute ist Markhoff aus der Politik raus und sitzt zurückgelehnt im Büro der Anklamer CDU. Aus Kostengründen hätten sie damals die Unterbringung in Heimen beschlossen, sagt er. Und wegen der besseren Kontrolle. Flüchtlingslager findet er nicht schlimm, Hauptsache, die sanitären Anlagen seien in Ordnung. "Die wussten damals ja noch nicht mal, wie eine Spülung funktioniert."
Jeden Morgen um exakt 7.30 Uhr nimmt Mariam eine weiße Tablette, die heißt Ospolot, abends nimmt sie wieder eine. Wenn sie sie vergisst, kann es passieren, dass ihr Körper plötzlich verkrampft. Dann regt sie sich nicht mehr. Mariam hat Epilepsie.
"Wenn medizinische Gründe eine Unterbringung außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften erfordern." So steht es in einem Erlass von 1997, der die Ausnahmen vom Grundsatz der zentralen Unterbringung festhält. Im Fall Mariam Blal liegen schon zwei ärztliche Gutachten im Ordner der Ausländerbehörde.
Warum sie bisher trotzdem nicht aus dem Lager ausziehen durfte, wie sie sich als Flüchtlingskind in der Schule schlägt und was der Leiter der Ausländerbehörde, der über ihre Unterkunft entscheidet, zu ihrem Fall sagt, lesen Sie in der Ganzen Geschichte "Das Wartezimmer" in der aktuellen sonntaz.
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Leserkommentare
13.02.2012 00:25 | Carlo
Schlussendlich gehts denen aber immernoch besser als da wo sie verfolgt werden.. und in machen Ländern ist es nicht mal sel ...
12.02.2012 18:58 | Olaf Mertens
"Mich interessiert Mariam Blal nicht! Ich fühle mit den arbeitlosen deutschen Familienvätern, die jetzt ein richtiges Probl ...
12.02.2012 17:43 | Susanna Blal
Zuerst möchte ich einfach mal sagen, dass das einfach schlimm ist, wie Menschen über andere Menschen urteilen. Wie wertvoll ...