OLG Frankfurt zum Fall Franco A.: Kein konkreter Terrorverdacht
Der Prozess wird wegen weiterer Anklagepunkte vor dem Landgericht Darmstadt fortgesetzt. Franco A. plante wohl Anschläge und gab sich als Flüchtling aus.
Das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) wird kein Strafverfahren gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. eröffnen. Dazu fehle ein hinreichender Verdacht für die Vorbereitung eines Anschags, teilte das OLG mit. Der Prozess gegen den 29-Jährigen soll nun wegen weiterer Anklagepunkte vor dem Landgericht in Darmstadt stattfinden. Die Bundesanwaltschaft hatte A. unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat angeklagt. Sie kann gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen.
Dem rechtsextremen Soldaten wird vorgeworfen, einen Anschlag möglicherweise auf Ex-Justizminister Heiko Maas, die grüne Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth und andere geplant zu haben. Laut Ermittlungen wollte er den Verdacht auf Flüchtlinge lenken und hatte sich deshalb unter falscher Identität als syrischer Asylbewerber ausgegeben.
Er erhielt subsidären Schutz und Sozialleistungen. Als er im Januar vergangenen Jahres auf dem Flughafen in Wien eine Pistole versteckte, wurde er festgenommen. Mittlerweile ist er wieder auf freiem Fuß.
Als der Fall bekannt wurde, hatte er eine Debatte über Rechtsextremismus in der Bundeswehr ausgelöst. Für die zuständigen Mitarbeiter im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) wird es keine behördeninternen Konsequenzen geben, das war Anfang der Woche durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion bekannt geworden.
A. hatte sich – obwohl er nicht Arabisch spricht – als angeblicher Obstverkäufer aus Damaskus ausgegeben. Die Generalbundesanwaltschaft hat ein eigenes Ermittlungsverfahren gegen die Bamf-Mitarbeiter eingeleitet.
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