Fluglärm in Bremen: Schlafstörung soll teurer werden

Zuschläge für verspätete Landungen sollen Nachtruhe der Airport-Anlieger schützen, hat die Bürgerschaft beschlossen: Bürger-Ini hält die Strafen für zu lasch.

Darin ist der Hauptstadtflughafen ein Vorbild: Nachts gibts dort derzeit keine lärmigen Landungen. Bild: dpa

Vom 1. April an soll die nächtliche Ruhestörung durch Flugzeuge in Bremen teurer werden: 20 Prozent, das heißt 100 Euro mehr Gebühr, soll ein durchschnittlich lautes Flugzeug zahlen, wenn es nach 22.30 Uhr landet. Nach 23 Uhr soll der Aufschlag 100 Prozent betragen, und nach 24 Uhr wird es richtig teuer: 400 Prozent Aufschlag auf 500 Euro Landegebühr drohen.

Denn, das weiß auch die für die Genehmigungen zuständige Wirtschaftsbehörde sogar offiziell über ein Gutachten seit 1980: Wer regelmäßig in der Nacht aus dem Schlaf aufschreckt, leidet unter „Schlafstörungen“. Das macht auf Dauer krank. Vorsichtshalber gehen die Lärmschutzbestimmungen von einem statistischen „Dauerschallpegel“ aus, der auch dann gering ist, wenn vier laute Flugzeuge die Nachtruhe stören.

Die Frage ist zudem: Was ist die schützenswerte „Nacht“. Als Nacht gemäß Bundesfluglärmgesetz gilt im Luftverkehr der Zeitraum von 22:00 bis 6:00 Uhr, das sind acht Stunden. Die Linke hat in der Debatte der Bürgerschaft in der vergangenen Woche gefordert, die Nachtruhe in Bremen auf acht Stunden zu verlängern – erfolglos.

Der Flughafen sei sonst gefährdet und damit auch Bremen als Wirtschaftsstandort, so war die Begründung. „Ein Flugverbot von acht Stunden kann sich eine Stadt wie Bremen einfach nicht leisten“, erklärte für die SPD der Abgeordnete Arno Gottschalk, der bei der Bremer Verbraucherschutzzentrale angestellt ist.

Maike Schäfer von den Grünen setzt auf ein bundesweites Nachtflugverbot. Das könnte die Argumente entkräften, die für die Nachtflüge in Bremen angeführt werden: Vor allem „Zubringer“-Flüge würden in Bremen spätabends ankommen, also Flüge von Frankfurt oder Stuttgart.

So argumentiert zum Beispiel das Wirtschaftsressort in seiner Beschlussvorlage: „Sowohl die Tagesreisen von Geschäftsleuten als auch der regelmäßige Wunsch zur Vermeidung von Übernachtungen insbesondere in München und Frankfurt nach ankommenden Interkontinentalflügen machen es erforderlich, dass Fluggäste auch in der Zeit von 22:00 und 22:30 Uhr den Flughafen Bremen erreichen können.“

Ein Blick in den aktuellen Bremer Flugplan zeigt, dass das nur die halbe Wahrheit ist: Eine Landung aus Frankfurt ist da um 22.20 Uhr aufgeführt, eine aus Stuttgart um 20.30 Uhr. In derselben Zeit kommen aber auch Flieger aus Alicante, Fuerteventura, Malaga und Mallorca an.

Im Sommerflugplan sind es noch deutlich mehr Urlaubsflieger, die kurz vor dem offiziellen Beginn der Nacht – in Bremen ist das 22.30 Uhr – im Plan stehen und regelmäßig verspätet landen. Die Erhöhung der Landegebühren müsse „so gestaffelt sein, dass Pünktlichkeit sich auch lohnt“, erklärte Maike Schäfer. Und die Wirkung der jetzt beschlossenen Verspätungs-Zuschläge müsse in einem Jahr überprüft werden.

Zwischen den Zeilen klingt da auch Skepsis mit durch, ob ein Zuschlag von 100 Euro bei einem Flug, der insgesamt vielleicht 40.000 Euro kostet, überhaupt ins Gewicht fällt. Man müsse eventuell „nachsteuern“, kündigte Schäfer an. Das ist auch die Position der Bürgerinitiative der „Fluglärmgeschädigten“ um Monika Morschel.

Gebühren seien „im Prinzip richtig“, erklärt sie, die Erhöhung müsse aber „viel höher“ sein und das ab 22 Uhr, „um die Verspätung in der Nacht einzudämmen“. Bisher werde die Störung der Nachtruhe durch Verspätungen geradezu einkalkuliert, wenn Fluglinien die Landung in letzte Minute kalkulieren und genehmigt bekommen.

Die Bremer Stadtplanung tut ihren Teil dazu, um die Zahl der vom Fluglärm Betroffenen zu erhöhen: Gerade wird in Habenhausen eine schicke Einfamilienhaus-Siedlung unter dem schönen Namen „Deichland“ gebaut – direkt in der Einflugschneise.

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