Eon-Atomkraftwerk in Schweden: AKW seit zehn Jahren ohne Notstrom

Wegen schwerer Mängel stellt die schwedische Regierung das AKW Oskarshamn unter besondere Aufsicht. Ein Reaktor wurde vom Netz genommen.

Strahlend blauer Himmel über dem schwedischen AKW Oskarshamn. Bild: dpa

STOCKHOLM taz | Laut Gesetz ist es ist die letzte Sanktion vor Entzug der Betriebserlaubnis: Am Donnerstag stellte die schwedische Atomaufsichtsbehörde Strålsäkerhetsmyndigheten (SSM) das an der Ostküste des Landes gelegene AKW Oskarshamn unter „särskild tillsyn“ („besondere Aufsicht“). Begründung: Dem Betreiber sei es nicht gelungen, die Sicherheitsprobleme in den Griff zu bekommen. Haupteigentümer der Oskarshamnsverkets Kraftgrupp (OKG) ist der deutsche Eon-Konzern.

Der muss sich damit zum zweiten Mal binnen zwei Wochen schwere Vorwürfe wegen Sicherheitsverstößen beim AKW-Betrieb gefallen lassen. Am 6. Dezember hatte SSM die sofortige Stilllegung des Reaktors Oskarshamn 2 wegen ungenügender Notstromversorgung angeordnet. Die ist essenziell dafür, dass bei Wegfall der eigenen Stromproduktion und Ausfall externer Versorgung die Kühlung aufrechterhalten und eine Kernschmelze verhindert werden kann.

Die jetzigen Vorwürfe der Aufsichtsbehörde betreffen ebenfalls vorwiegend die Notstromversorgung und sind noch wesentlich schwerwiegender: Die nach Umbauarbeiten im Jahre 2002 installierten Notstromdiesel des Reaktors Oskarshamn 1 sind nämlich laut SSM ebenso wie deren Startsystem bis zum heutigen Tage überhaupt nicht betriebsbereit gewesen.

Der – derzeit abgestellte – Reaktor ist damit zehn Jahre lang unter Verletzung grundlegender Sicherheitsvorschriften betrieben worden. OKG erklärt dazu lediglich, man habe tatsächlich „gegen geltende Routinen verstoßen“, meint aber, die Reaktorsicherheit sei davon „nicht betroffen“ gewesen. Im Übrigen habe man „Verständnis“ für den jetzigen Schritt der Behörde.

Sicherheit ist Betreibersache

SSM wiederum hat keine wirkliche Erklärung dafür, warum ihr die fehlerhafte Konstruktion der Notstromdiesel erst jetzt auffiel, sondern verweist auf die allgemeine Rolle der Behörde: Die Sicherheit sei grundsätzlich Sache der Betreiber, man übe lediglich eine Aufsicht aus. Dabei verlasse sich die Behörde auf Berichte und Protokolle des Betreibers und habe nicht die Ressourcen, alles selbst zu kontrollieren.

Der aktuelle Beschluss der Behörde enthält eine lange Liste von weiteren, teils langwierigen Verstößen. So habe OKG erst 2011 gemeldet, dass Notstromdiesel am Reaktor Oskarshamn 1 wegen Vibrationsproblemen nicht betriebsbereit seien, obwohl man den fraglichen Fehler seit den 1990er Jahren gekannt und nicht behoben habe. Ähnliches gelte für nicht ordnungsgemäß funktionierende Kondensatoren, falsch montierte Ventile und „Fehlanschlüsse in lebenswichtigen Sicherheitsausrüstungen“. Außerdem sei strahlendes Material teilweise „nicht mehr aufspürbar“.

Greenpeace kritisierte, dass die Behörde angesichts der neuen Erkenntnisse dem Betreiber weiter vertraue. Notwendig sei ein sofortiger Entzug der Betriebserlaubnis.

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