Einigung bei Fracking: Der Bodensee wird geschützt
Union und FDP haben sich auf einen Kompromiss zur Frackingregelung geeinigt. Die Schiefergasförderung soll im Einzugsgebiet von Trinkwasserseen verboten werden.
BERLIN rtr/dpa | Nach monatelangem Ringen haben sich Union und FDP doch noch auf einen Kompromiss zur Regelung der Schiefergas-Förderung verständigt. „Das Vorhaben kann nächste Woche im Kabinett beraten werden“, sagte der FDP-Umweltexperte Horst Meierhofer am Freitag der Nachrichtenagentur reuters.
Auch der CDU-Wirtschaftsexperte Joachim Pfeiffer bestätigte die Einigung nach einem Treffen von Koalitionsexperten am Donnerstagabend. „Die Arbeitsgruppe hat ihren Auftrag erfüllt“, sagte er, nachdem auch die Ruhr-Nachrichten von einem Kompromiss berichtet hatten.
Das sogenannte Fracking soll nun im Einzugsgebiet von Trinkwasserseen untersagt werden, was vor allem die Region um den Bodensee betrifft. Talsperren, wie zunächst diskutiert, sollen aber nicht unter die Ausnahmen fallen. Ob die Regelungen aber noch vor der Bundestagswahl umgesetzt werden können, bleibt jedoch unsicher. Dafür braucht die Koalition auch die Unterstützung von SPD und Grünen im Bundesrat.
Der Kompromiss baut auf dem ursprünglichen Entwurf von Umwelt- und Wirtschaftsministerium auf. Neben einer Umweltverträglichkeitsprüfung und dem Verbot des Frackings in Wasserschutzgebieten soll auch generell ein Einvernehmen mit den Wasserbehörden für Bohrungen nötig seien. Auch der Umgang mit den Fracking-Flüssigkeiten wurde genauer geregelt.
Chemie gepresst in Stein
Beim Fracking werden Wasser, Sand und Chemikalien unter hohem Druck in Schiefergestein gepresst, um dort eingeschlossenes Gas oder Öl freizusetzen. In den USA wird die Methode im großen Stil eingesetzt und hat zu sinkenden Gas- und Strompreisen geführt. Die Folgen für die Umwelt sind allerdings wenig erforscht.
In Deutschland ist Fracking bislang gesetzlich kaum geregelt. Umweltminister Peter Altmaier (CDU) hatte es als unwahrscheinlich bezeichnet, dass die Methode in den kommenden Jahren in der Bundesrepublik zum Einsatz kommt. Allerdings ist gerade in der Union die Sorge groß, dass vor der Bundestagswahl die Opposition mit dem Thema punkten könnte, so das es vor allem dort heftige Diskussionen gab. Vor der letzten Bundestagswahl war aus ähnlichen Gründen ein Gesetz zur unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid verschoben worden.
Nachdem eine Einbringung des Gesetzes wegen Widerstands in der Union mehrfach verschoben worden war, soll das Gesetz nun am 22. oder 29. Mai vom Bundeskabinett und bis 28. Juni im Bundestag beschlossen werden. Am 20. September – zwei Tage vor der Bundestagswahl soll der Bundesrat entscheiden. Doch SPD und Grüne fordern auf einen kompletten Aufschub, bis ein Einsatz ohne giftige Chemikalien möglich ist.
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