Ehegattensplitting für Homosexuelle: Das Finanzamt wird zum Outingamt
Die Lohnsteuerkarte verrät nach Einführung des Ehegattensplittings für Homosexuelle, wer verpartnert ist. Bei der katholischen Kirche droht dann die Kündigung.
BERLIN taz | Verpartnerten Homosexuellen, die bei der katholischen Kirche arbeiten, droht nach Einführung des Ehegattensplittings die Kündigung. Sie müssen beim Finanzamt einschreiten, damit es nicht dazu kommt. Denn nun werden sie in der Steuerbehörde als verheiratet geführt. Dies wird durch die Zuteilung der Steuerklasse für Verheiratete auf der monatlichen Lohnsteuerabrechnung sichtbar. Bisher wurden Verpartnerte dort als ledig geführt.
Mit verpartnerten Homosexuellen hat wiederum der Arbeitgeber katholische Kirche ein Problem. Offiziell dürfen zwar Homosexuelle in kirchlichen Einrichtungen beschäftigt werden. Doch dies nur, solange sie ihre Sexualität nicht „ausleben“.
Tun sie es doch, droht die fristlose Kündigung. Nun aber wird ihr Personenstand durch die Angabe der Lohnsteuerklasse für Verheiratete bekannt. Und unter Verpartnerten dürfte die zölibatäre Lebensführung eher selten sein. Darum schlägt der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Alarm.
„Nach der jetzigen Fassung des Paragrafen 38b des Einkommensteuergesetzes wird Eheleuten zwangsweise eine Steuerklasse zugeteilt, aus der ihre Arbeitgeber ersehen können, dass sie eine Ehe eingegangen sind“, erläutert Manfred Bruns, Sprecher des LSVD. Diejenigen Homosexuellen, die bei der katholischen Kirche arbeiten, müssen nun also einen Extraantrag beim Finanzministerium stellen.
Absichtlich ungünstig
Ein Sprecher des Finanzministeriums erklärte, dass die Wahl einer ungünstigeren Steuerklasse durchaus möglich sei – auf einen gesonderten Antrag hin. „Das haben wir extra für solche Fälle eingerichtet“, so ein Sprecher.
Vor einem solchen Problem standen in der Vergangenheit nämlich auch schon Geschiedene, die neu heirateten. Auch dies missbilligt die katholische Kirche und sprach in solchen Fällen schon Kündigungen aus. Verpartnerte Homosexuelle beantragen nun weiterhin die Steuerklasse eins für Ledige. Bei der Berechnung der Einkommensteuer am Ende des Jahres werden sie dann wieder wie Verheiratete behandelt und profitieren dann auch vom Ehegattensplitting.
Die katholische Kirche definiert ihren Umgang mit Homosexuellen in einem Schreiben der Glaubenskongregation von 1986 einigermaßen spitzfindig: „Die spezifische Neigung der homosexuellen Person ist zwar in sich nicht sündhaft, begründet aber eine mehr oder weniger starke Tendenz, die auf ein sittlich betrachtet schlechtes Verhalten ausgerichtet ist. Aus diesem Grunde muß die Neigung selbst als objektiv ungeordnet angesehen werden.“ Aus diesem Satz leiten die kirchlichen Arbeitgeber ab, dass praktizierende Homosexuelle für den Dienst bei der Kirche nicht tragbar sind.
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