Doping im Leistungssport: „Ein ekelhaftes Geschäft“
In der DDR experimentierte man an der Ruderin Cornelia Reichhelm mit Dopingmitteln. Noch immer kämpft sie vor Gericht um ihre Rehabilitation.
Cornelia Reichhelm hat keine andere Wahl. Sie kann ihren Kopf gar nicht abwenden von der Sachbearbeiterin, die im Saal 12 des Magdeburger Justizzentrums gerade versucht, ihre Schmerzen kleinzureden. Sie sitzt ihr direkt gegenüber, und Reichhelm vermag ihren Kopf nur um Millimeter zu drehen. Ihre Halswirbelsäule ist versteift.
Die 50-jährige ehemalige Leistungssportlerin trägt eine Halskrause und ein Stützkorsett. Das sind nur die offensichtlichen Kennzeichen ihrer Leidensgeschichte, die ihren Anfang nahm, als sie mit 13 Jahren von den Erfüllungsgehilfen des DDR-Sportsystems erstmals missbraucht wurde, weil man mit allen Mitteln Hochleistungssportler heranzüchten wollte. Der Körper der jungen Ruderin diente ihnen knapp sechs Jahre lang als Dopingversuchsobjekt.
37 Jahre später, am 16. Oktober 2013, kämpft Reichhelm, die zwischenzeitlich den Namen ihres früheren Ehemannes Jeske trug, im wiedervereinigten Deutschland in einem kleinen Magdeburger Gerichtssaal immer noch um ihre Rehabilitation und insbesondere um ihre „physische Existenz“, wie sie sagt.
Gerade hat ihr Anwalt Dr. Michael Lehner ein medizinisches Gutachten nachgereicht, das ihren Antrag untermauern soll, einen deutlich höheren Schädigungsgrad zugesprochen zu bekommen als die bisherigen 50 Prozent. Doch die Sachbearbeiterin des nun für Reichhelm zuständigen Landesamts für Soziales und Versorgung Brandenburg ist daran interessiert, die möglichen Folgekosten einer höheren Einstufung für das Bundesland gering zu halten.
Sie wendet ein, die vom medizinischen Gutachter attestierte Migräne und die „psychophysische Erschöpfung mit depressiven Verstimmungszuständen“ halte sie ebenso wie die Richterin für unzureichend belegt. Dazu stellt sie die Schäden an der Brustwirbelsäule infrage.
„Das ist Schikane“, sagt Reichhelm hinterher. Zwei-, dreimal bricht ihr während der Verhandlung die Stimme, weil „das juristische Prozentgeschachere“ sie aus der Fassung bringt. Am Ende wird ihr ein Schädigungsgrad von 70 Prozent zugestanden.
Sie will nicht als Bettlerin erscheinen
Ihr Anwalt Lehner hatte 80 Prozent gefordert. Dass dieses entwürdigende Prozedere kaum jemand mitbekommt, ist ihr ganz recht. Außer ihrem Mann sind nur sechs Justiztouristen gekommen, die in den Pausen kichernd Privates austauschen. Ihren Stolz lässt sich aber Reichhelm nicht nehmen. Sie will nicht als Bettlerin erscheinen.
„Eines ist mir wichtig zu sagen“, erklärt sie, „ich würde das Geld gern von meinen Trainern in der DDR einklagen und nicht vom Staat. Aber diese Täter werden ja auch von diesem Staat geschützt.“ Ihr früherer Verbandstrainer Dieter Altenburg etwa, der nach der Vereinigung sofort eine Stelle im Jugendsport angeboten bekam. Bis 2007 war er Bundestrainer im Deutschen Ruderverband.
Vor dem Magdeburger Sozialgericht geht es Reichhelm darum, eine möglichst gute Ausgangsposition für ihr anderes Verfahren am selben Hause zu erzielen, in dem sie auf Bewilligung einer Dopingopferrente klagt. Seit 2009 hängt dieser Prozess in der Warteschleife. Sie wäre die Erste, die in Deutschland eine Dauerrente erhielte.
Vor wenigen Wochen wurde immerhin erstmals der Kanutin Kerstin Spiegelberg, die infolge ihres unwissentlichen Anabolikakonsums an Brustkrebs erkrankte, für die halbjährige Krankheitszeit eine Opferrente zugesprochen. Cornelia Reichhelm spricht von einem hoffnungspendenden „Kratzen an der Schallmauer“.
Für sie steht nun allerdings weit mehr auf dem Spiel. Schon im Jahre 2000 bescheinigten ihr die Ärzte die volle Erwerbsunfähigkeit. Ihre monatlichen Einnahmen liegen 80 Euro unter dem Sozialhilfesatz und damit unter dem Existenzminimum.
Mit 13 Jahren regelmäßig Testosteron verabreicht
Sozialhilfe würde sie nur erhalten, wenn sie wiederum ihre Lebensversicherung auflösen würde, die ihr im Alter zugutekommen soll. Ihre sonstigen Ersparnisse und die einmalig ausgezahlte Entschädigungssumme als staatlich anerkanntes Dopingopfer von knapp 10.500 Euro sind längst aufgebraucht.
Cornelia Reichhelms besondere Not korrespondiert mit ihrer besonderen DDR-Sportlerbiografie. Mit 13 Jahren wurde ihr beim SC Dynamo Berlin regelmäßig Testosteron verabreicht. Reichhelm erfuhr dies im Jahre 2003, als sie ihre „gynäkologische Dynamo-Akte“ erstmals einsehen konnte.
Und weil sie bald zu den Schnellsten zählte, gehörte sie zu den Auserwählten, die auch einen Eiweißtrunk unter Aufsicht leeren sollten, der, so Reichhelm, nach Rattengift roch und scheußlich schmeckte. Die leistungsfördernde Wirkung blieb nicht aus. Aber trotz bester Ergebnisse bei DDR-Meisterschaften durfte Cornelia Reichhelm nie zur Junioren-WM mitfahren.
Wie sie heute vermutet, hatte man Angst, dass sie als Hochgedopte aufgeflogen wäre. „Ich war wohl nie dafür vorgesehen, Medaillen zu holen.“ Aus Enttäuschung über die Ungleichbehandlung wollte Reichhelm aufhören, wurde aber von ihren Trainern massiv unter Druck gesetzt, weiterzumachen.
Auch die Bandscheibenvorfälle, die sie laut Akten bereits mit 17 Jahren erlitt, verschwieg man ihr. Sie bekam Spritzen gegen die „Muskelverspannungen“ und musste weitertrainieren. Auch diese kriminelle Vorgehensweise kann als Beleg gelten, dass man sie nicht als Sportlerin, sondern als Versuchskaninchen benötigte.
Präparierte Schokolade als Dopingzufuhr
Als sie volljährig war, wurde sie erstmals gefragt, ob sie Anabolika einnehmen wolle. Weil sie sich weigerte, stellte man die weitere Dopingmittelzufuhr sicher, indem man sie angeblich wegen ihres geringen Gewichts täglich eine präparierte Tafel Schokolade essen ließ.
Bislang bestand die schier unüberwindbare Schwierigkeit der Dopingopfer darin, vor Gericht zu beweisen, dass ihre körperlichen Leiden nicht Folge der ungesunden Überbelastung eines Leistungssportlers waren, sondern unmittelbar auf den Konsum von Dopingmitteln zurückzuführen sind.
Im Falle von Reichhelm arbeitete aber der vom Gericht Magdeburg bestellte Gutachter Dr. Christoph Raschka genau diesen Zusammenhang fein säuberlich aus. Anhand von Statistiken belegt er, dass Skelettschäden zum typischen Erscheinungsbild von DDR-Dopern gehören.
Und er kommt zu dem Schluss, dass die Wirbelsäulenschädigung „in erster Linie als Folge einer unphysiologischen Überbelastung durch gewaltige Trainingsvolumina und Trainingsintensitäten anzusehen ist, welche der jugendliche, weibliche Körper der Klägerin noch in der Wachstumsphase nur durch unphysiologische Gabe anaboler Steroide durchhalten konnte.“
In aller Deutlichkeit entkräftet Raschka auch ein früheres Gutachten, in dem der Münsteraner Prof. Eberhard Nieschlag apodiktisch einen Zusammenhang zwischen der Einnahme von anabolen Steroiden und den „Gesundheitsstörungen“ ausschließt.
Schmerzen in Abrede gestellt
Erst nachdem das Magdeburger Gericht von Reichhelm und ihrem Anwalt Lehner darauf hingewiesen wurde, dass Nieschlag laut einem Spiegel-Bericht von 1992 ein Interesse daran habe, Testosteron nicht in Misskredit geraten zu lassen, weil er für einen Pharmakonzern an der Erprobung des Sexualsteroids als Pille für den Mann beteiligt sei, bestellte es mit Dr. Raschka einen eigenen Gutachter.
Im Kampf um die Anerkennung als Dopingopfer hat Reichhelm schlimmste Erfahrungen gemacht. Manche Ärzte haben die Ursache ihrer Schmerzen in Abrede gestellt. So etwa ein Mediziner aus Halle, der, wie Reichhelm herausfand, Sportarzt bei den Ruderern war. Im Gespräch hatte er ihr versichert, er fände es richtig, was man mit den DDR-Sportlern damals gemacht habe.
Über mögliche Folgen wusste man indes schon früh Bescheid. Reichhelm stieß bei ihrem intensiven Vergangenheitsstudium auf ein Papier der Birthler-Behörde, in dem der Sportarzt Dr. Kurt Franke mit dem Decknamen „Philatelist“ die DDR-Trainer und Funktionäre genau vor den Folgeschäden von Anabolikakonsum (Wirbelsäulenschäden et cetera) warnte, unter denen Reichhelm heute leidet.
Aber auch im Nachhinein verschließt man sich im vereinigten Deutschland vor vorhandenem Wissen. Laut Reichhelm wurden ihrem Sohn, der mit Klumpfuß zur Welt kam (eine häufig auftretende Dopingopferfolgeerscheinung in der zweiten Generation), jegliche Ansprüche mit der Begründung verweigert, die Mutter sei ja nicht während der Schwangerschaft gedopt gewesen.
Reichhelm fühlt sich nicht als Opfer eines einzelnen Unrechtssystems. Sie sagt: „Leistungssport ist ein schmutziges, ekelhaftes, dreckiges Geschäft.“
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