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Doping durch UV-Bestrahlung von BlutMutige Spezialisten

Blut darf nicht bestrahlt werden. Ein Urteil des Internationalen Sportgerichts (CAS) von 2003 führt die aktuelle Debatten ad absurdum: UV-Bluttransfusion ist klar verboten.

Von 2006 bis 2011 war der umstrittene Sportmediziner Andreas Franke Vertragsarzt am Olympia Stützpunkt Erfurt. Bild: dpa

BERLIN taz | Man muss recht lang im Archiv des Internationalen Sportgerichts wühlen, aber dann stößt man doch auf ein Urteil des CAS aus dem Jahre 2003, das sich mit der UV-Bestrahlung von Blut beschäftigt. Auch der deutsche Sportrechtler Dirk-Reiner Martens war daran beteiligt. Das Sportgericht hat damals die Blutpanschereien der österreichischen Langläufer während der Olympischen Winterspiele in Salt Lake City bewertet.

In einem Chalet in Park City waren diverse Utensilien gefunden worden, die auf Blutdoping hindeuteten. In dem CAS-Verfahren wurde geklärt, ob die Behandlung von Blut mit UV-Licht als Doping zu gelten habe oder zur Behandlung einer Krankheit wie Neurodermitis erlaubt ist.

Die Richter orientierten sich am Antidoping-Code der olympischen Bewegung. Sie stellten fest, dass es unerheblich ist, welche Menge Blut entnommen und reinjiziert wird und ob es für die Gesundheit schädlich ist oder die Leistungsfähigkeit erhöht wird.

Blutdoping ist es immer dann, wenn mit Blut herumhantiert wird und eine medizinische Indikation nur vorgeschoben wird. Das heißt: Auch kleine Mengen von Blut, die entnommen, manipuliert und zurückgeführt werden, sind nach dem Urteil nicht erlaubt. "UV-Bluttransfusion ist eine Form der Eigenbluttherapie", so die CAS.

Der Spezialist für Eigenbluttherapie

Bei der Methode des Erfurter Sportmediziners Andreas Franke, der Sportler mit der UV-Methode behandelt hatte, werden 50 Milliliter Blut entnommen, mit einem Gerinnungshemmer versetzt, bestrahlt und wieder zurückgeführt.

Die Firma Eumatron - Eigenwerbung: "Ihr Spezialist für Eigenbluttherapie" - stellt hierfür Geräte her, die auch Franke nutzte. Gegenüber Zeit Online versucht Radprofi Marcel Kittel die Behandlung bei Franke zu bagatellisieren: "Bei Franke lief das so: Über eine Spritze und einen Schlauch wird eine kleine Menge Blut, maximal 50 Milliliter, unter UV-Licht transportiert. Das ist wie eine verlängerte Vene, das Blut wird gar nicht vom Kreislauf getrennt, gar nicht entnommen. Mir wurde also kein Blut gegeben, nicht mal richtig entnommen."

Soll wohl heißen: Kann ja nicht verboten ein, wenn das Blut mal kurz über eine Außenvene läuft und ein bisschen bestrahlt wird.

Drei Minuten UV-bestrahlt

Den österreichischen Langläufern nahm man 45 bis 50 Milliliter Blut ab und gab diese Menge in einen Beutel, in dem 500 Milliliter Blut jenes Athleten sowie ein Gerinnungshemmer drin waren. Anschließend wurde das Blut genau drei Minuten mit UV-Licht bestrahlt, gefiltert und reinjiziert.

Die CAS-Richter hielten die vorgegebene Neurodermitisbehandlung für eine Schutzbehauptung. Sie appellierten: Bei Methoden, "die (noch) nicht als Teil der Schulmedizin betrachtet werden können, muss ein Mediziner besonders vorsichtig sein, um jeden Verdacht von verbotenen Handlungen zu vermeiden". Von Vorsicht kann bei Franke keine Rede sein.

Er hat den Sportlern stets versichert, die Methode sei völlig okay. Radprofi Kittel fühlt sich deswegen verschaukelt: "Franke hätte im Interesse aller auf diese UV-Therapie verzichten sollen. Im Nachhinein ist man immer schlauer."

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