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Bürgergeld und FinanzierungGerechtere Verteilung der Krankheitskosten

Krankenversorgung im Bürgergeld soll künftig aus Steuermitteln bezahlt werden, denn das schont die Krankenkassen. Doch woher kommt das Geld?

Sollen entlastet werden: die gesetzlichen Kassen Foto: Wolfilser/imago

Berlin taz | Die Krankenkassen und So­zial­verbände protestieren schon lange. „Ein gewaltiges Gerechtigkeitsproblem“ machte der Vorstandschef der DAK-Gesundheit, Andreas Storm, aus. Denn die gesetzlichen Krankenkassen, genauer deren Versicherte mit ihren Beiträgen, zahlen den großen Teil der Krankenversorgung von Bür­ger­geld­emp­fän­ger:in­nen mit. Doch das soll sich ändern.

Laut der Vorlage der AG Gesundheit und Pflege in den Koalitionsverhandlungen sollen künftig jährlich zehn Milliarden Euro aus Steuermitteln zusätzlich für die Gesundheitsversorgung der Bür­ger­geld­emp­fän­ger:in­nen an die gesetzlichen Kassen fließen. In der Vorlage heißt es: „Wir ergreifen Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze. Die bisher nicht kostendeckenden Beiträge für Bürgergeldempfänger werden wir aus Steuermitteln vollständig finanzieren.“

Die gesetzlichen Kassen wären damit ein bisschen entlastet. Die Ungerechtigkeit besteht laut Storm auch darin, dass für Bür­ger­geld­emp­fän­ger:in­nen zwar die gesetzlich Versicherten durch ihre Beiträge mitzahlen, die privat Versicherten aber nicht.

Nach den Zahlen des So­zial­verbands VDK von 2024 erhalten die gesetzlichen Krankenkassen für je­de:n Bür­ger­geld­emp­fän­ger:in, der oder die gesetzlich versichert ist, vom Staat nur eine Pauschale von 109 Euro pro Monat. Was darüber hinaus an Kosten für die Gesundheitsversorgung der Bür­ger­geld­be­zie­he­r:in­nen und ihrer Haushaltsangehörigen anfällt, müssen die gesetzlichen Kassen aus den Beiträgen aller gesetzlich Versicherten ausgleichen. Der staatliche Zuschuss für privat Versicherte im Bürgergeldbezug beträgt hingegen rund 422 Euro monatlich an die Privatkassen.

Finanzierungsvorbehalt gilt

Ein Gutachten des Gesundheitsforschungsinstituts IGES hat die „Finanzierungslücke“ bei den Bür­ger­geld­emp­fän­ger:in­nen genauer ausgerechnet. Nach Zahlen aus dem Jahre 2022 hätte der Staat im Monat eine Beitragspauschale von 311 Euro für je­de:n Bür­ger­geld­emp­fän­ge­r:in an die gesetzlichen Krankenkassen zahlen müssen, um die tatsächlichen Ausgaben für die Leis­tungs­emp­fän­ge­r:in­nen und ihre Familienangehörigen abzudecken. Insgesamt kam das IGES-Institut auf eine Unterfinanzierung von 9,2 Milliarden Euro im Jahr bei den gesetzlichen Kassen.

Die Notwendigkeit von mehr Steuer­geldern wirft auch Verteilungs­fragen auf

Inwieweit die Ankündigung in den Koalitionsverhandlungen am Ende auch umgesetzt wird, ist allerdings fraglich. Schließlich stehen alle Vor­haben unter „Finanzierungsvorbehalt“, heißt es in den Koalitionsverhandlungen. Hinzu kommt, dass künftig noch ein weiterer Posten, der aus Sozialbeiträgen bezahlt wird, möglichst aus dem Bundeshaushalt finanziert werden soll. Die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige werden derzeit aus den Mitteln der Pflegeversicherung finanziert.

Eine Stabilisierung der Pflegeversicherung sei aber „nur möglich, wenn der Bund versicherungsfremde Leistungen wie die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörigen und die Ausbildungsumlage übernimmt“, heißt es in der Vorlage der AG Gesundheit und Pflege. Immerhin müssten dadurch jährlich vier Milliarden Euro zusätzliche Ausgaben aus der Pflegekasse in den ­Bundeshaushalt verschoben werden.

Verhetzungspotential ist groß

Kommen die Entlastungen für die Sozialkassen nicht, werden auch die Arbeitgeber weiter über hohe Beiträge für die So­zial­versicherungen klagen. Andererseits aber steigen die im Bundeshaushalt sichtbaren Kosten für das Bürgergeld dann von derzeit rund 40 auf rund 50 Milliarden Euro im Jahr. Die Notwendigkeit von mehr Steuergeldern wirft zudem Verteilungsfragen auf. Darin liegt auch Verhetzungspotenzial. Zumal der wohl künftige Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) große Einsparungen beim Bürgergeld angekündigt hat.

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2 Kommentare

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  • Die Kosten sollen also weiter versteckt bleiben, damit sich niemand darüber aufregen kann. Ja, so sieht dann die viel geforderte Transparenz aus.

  • Wo gibt es ein "Verhetzungspotential", wenn Kosten auch da aufgeführt werden, wo sie anfallen ?



    Die Sozialkassen werden seit Jahrzehnten ausgeplündert, um Kosten zu verschleiern und um alle, die nicht in den Sozialkassen zwangsverpflichtet sind, von diesen Kosten zu entlasten.