Britisches Gesetz gegen Lobbyismus: Greenpeace zahlt Strafe
Angeblich unlautere Wahlbeeinflussung: Ein Gesetz gegen politische Einflussnahme vor Wahlen trifft ausgerechnet die Umweltorganisation.
30.000 Pfund muss die NGO zahlen, weil sie sich vor der Unterhauswahl 2015 bewusst nicht als „drittbeteiligte Kampagnenorganisation“ registriert hatte. Dazu verpflichtet das Gesetz von 2014 alle, die mehr als 20.000 Pfund in England – oder 10.000 Pfund in den anderen Landesteilen – für eine politische Kampagne ausgeben.
Das Gesetz soll die Einflussnahme von Dritten auf den Wahlausgang – also die Wahl einer bestimmten Partei oder Person – beschränken. So ist es einer Organisation auch verboten, während des Wahlkampfs mehr als 9.750 Pfund pro Wahlbezirk auszugeben. Für Parteien gilt diese Begrenzung nicht.
Greenpeace hatte 2015 unter anderem Küstengemeinden besucht, um sich für nachhaltige Fischereigesetze einzusetzen. Damit habe man nicht eine bestimmte Partei, sondern nur bestimmte Themen gefördert, so die Umweltschützer.
Tatbestand ziviler Ungehorsam
Diese Unterscheidung hält auch Robin Hodgson, Mitglied der konservativen Tories, für sinnvoll. In einem Bericht für die Regierung hatte er gefordert, dass ein Lobbygesetz zwischen Kampagnen für eine Partei und für Themen von öffentlichem Interesse unterscheiden müsse. John Sauven, Leiter von Greenpeace UK, ruft die Regierung dazu auf, diesen Empfehlungen zu folgen. „Manchmal liegt die Gesetzgebung einfach falsch“, sagte Sauven. Greenpace hatte sich aus zivilem Ungehorsam absichtlich nicht registrieren lassen.
Annette Sawatzki von der deutschen LobbyControl begrüßt, dass Greenpeace ein so deutliches Zeichen setzt. „Finanzstärkere Lobbyisten haben andere Kanäle, um politische Entscheider zu erreichen“, sagt sie. Der Zivilgesellschaft bleibe oft nur der Weg über die Öffentlichkeit. Während das Gesetz den NGOs und Verbänden bürokratische Hürden auflege, bleibe der direkte Lobbyismus intransparent. Sawatzki fordert deshalb für Deutschland ein verpflichtendes Lobbyregister.
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