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Bericht zu FergusonRassistische Polizei, keine Anklage

US-Justizminister Holder wirft der Polizei rassistische Diskriminierung vor. Der Tod des Jugendlichen Michael Brown kommt trotzdem nicht vor ein Bundesgericht.

Justizminister Holder beklagt den Rassismus der Polizei in Ferguson Bild: dpa

WASHINGTON dpa | Mit ungewöhnlicher Schärfe hat US-Justizminister Eric Holder der Polizei von Ferguson weit verbreitete rassistische Diskriminierung von Afro-Amerikanern vorgeworfen. Polizisten gingen häufig mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen Schwarze vor, hielten diese ohne ersichtlichen Grund an und verfolgten sie wegen Bagatelldelikten.

Außerdem würden Schwarze besonders übermäßig häufig mit Geldstrafen belegt – mit dem Ziel, die Kassen der Stadt aufzufüllen. Holder sprach von einer „schwer vergifteten Atmosphäre“ in der Stadt.

In Ferguson im Bundesstaat Missouri war im Sommer 2014 der unbewaffnete schwarze Jugendliche Michael Brown von einem weißen Polizisten erschossen worden. Der Tod hatte schwere Proteste ausgelöst.

Allerdings entschied das Justizministerium am Mittwoch zugleich, dass der Todesschütze auch von den Bundesbehörden nicht angeklagt wird. Es gebe keine Beweise, dass der Beamte gesetzeswidrig gehandelt habe.

Der Polizist Darren Wilson hatte behauptet, er habe um sein Leben gefürchtet und deshalb zur Waffe gegriffen. Bereits Ende des Jahres hatte eine Geschworenenjury in Ferguson eine Anklage abgelehnt – und damit erneute Proteste ausgelöst.

Häufige Geldstrafen

Das Verhältnis der Polizei zu den Menschen in Ferguson sei „von tiefem Misstrauen und Feindschaft“ geprägt, sagte Holder zu einem Bericht seiner Behörde. So seien etwa Schwarze von 93 Prozent der Festnahmen betroffen sowie von 85 Prozent der Straßenkontrollen - dabei sind lediglich 67 Prozent Afro-Amerikaner in der Stadt.

Besonders brandmarkte der Minister die häufigen Geldstrafen gegen Schwarze. So habe etwa eine Frau im Jahr 2006 zwei Strafzettel in Gesamthöhe von 152 Dollar wegen Falschparkens bekommen. „Bis heute hat sie an die Stadt Ferguson 550 Dollar an Strafen und Gebühren bezahlt. Sie wurde zweimal wegen unbezahlter Strafzettel festgenommen und verbrachte sechs Tage im Gefängnis. Trotzdem schuldet sie Ferguson auf unerklärliche Weise noch 541 Dollar.“ Und ihre Geschichte sei nur eine von vielen ganz ähnlicher Geschichten, fügte Holder hinzu.

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4 Kommentare

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  • Und Obama will den Russen Vorschriften machen und klugscheissern. Es ist ein Witz.

  • Tja, warum wird dem einzigen objektiven "Zeugen", dem Sektionsbefund hier nicht die nötige Aussagekraft zuerkannt?

    Mittlerweile ist der schon länger einsehbar so das auch inhaltlich Kritik an den Zeugenaussagen geübt werden könnte!

     

    Die, sicher gründliche, Revision des Sektionsberichtes durch die Bundesbehörde hat hier auch keine Widersprüche aufdecken können. Was begründete Zweifel an der Aussage von Wilson betrifft, so haben sich keine ergeben.

    • @KarlM:

      Als ob eine Sektion überhaupt beweisen könnte, ob Notwehr oder nicht.

       

      Das wäre, als ob der ADAC beim mit leerem Tank liegen gebliebenen Auto am Zündkerzenbild ablesen wollte, ob versehentlich oder absichtlich nicht aufgetankt wurde.

      • @Friedrich Zoller:

        Wissen Sie, wir machen das mit der Todesursachenermittlung nur aus Langeweile dazu einen Sektionsbefund zu erheben.

         

        Warum glauben Sie wohl, hat die Bundesbehörde im diskutierten Fall Aussagen und Befunde überprüft? Weil der Sektionsbefund ja garnichts "beweisen "kann?

         

        Warum gilt so eine Befund als Strengbeweis nach der StPO? Vermutlich weil man damit nichts "beweisen" kann...

         

        Warum die Aussagen des W. ziemlich deckungsgleich zu den Sektionsbefunden sind, hatte ich bereits ausführlich erläutert.

         

        Aber ich möchte Sie nicht schon wieder mit Fakten und Sachwissen irritieren.