Behörden in Mecklenburg-Vorpommern: Machtlos gegen Neonazis
Das Schweriner Innenministerium wollte Rechtsextremen die Karriere bei der Feuerwehr verwehren. Aber die „Initiative Wehrhafte Demokratie“ greift nicht.
BERLIN taz | Der Vorstoß war ambitioniert. Per Runderlass wollte Innenminister Lorenz Caffier allen „Feinden von Rechtsstaat und Demokratie“ den Zugang zu öffentlichen Ämtern versperren. Kein Neonazi sollte mehr Bürgermeister oder Feuerwehrchef in Mecklenburg-Vorpommern werden. „Initiative Wehrhafte Demokratie“ nannte der CDU-Politiker das Projekt, mit dem er 2007 Schlagzeilen machte.
Doch im ersten Härtetest gut sechs Jahre später sieht das Schweriner Innenministerium eher wehrlos aus. Die kleine Gemeinde Postlow im äußersten Nordosten Mecklenburg-Vorpommerns, bekannt für ihr Rekordergebnis von 38 Prozent NPD-Stimmen bei der Landtagswahl 2006, führt Caffier seit Wochen vor, wie wenig Handhabe er hat, was die Umsetzung seines eigenen Radikalenerlass angeht.
Im Februar winkte der Postlower Gemeinderat eine Personalie durch, die das Gremium gemäß dem Erlass hätte stoppen sollen: Die Gemeindevertreter bestätigten die Ernennung des Straßenbauers Ralf Städing zum Feuerwehrchef ihrer Gemeinde, obwohl ihn die örtliche Neonazi-Szene als Kandidaten fürs Lokalparlament empfohlen hatte und er obendrein mit der Neonazi-Band „Wiege des Schicksals“ auf der Bühne gestanden hatte.
Die Gruppe hat einen Namen in der Szene. 2012 trat sie vor über tausend Zuhörern beim „Pressefest“ der „Deutschen Stimme“ auf, einem der wichtigsten Neonazitreffen. Kostprobe aus einem Song: „Germanien, erwache aus deinem bösen Traum. Sie wollen dich knechten, sie wollen bunt statt braun. […] Schwule und Lesben tummeln sich in unseren Grenzen. Antifaschisten, die gegen uns hetzen. Jenes Pack, was wir hassen. Wer Deutschland nicht liebt, soll Deutschland verlassen.“
Gewählt ist gewählt
Innenminister Lorenz Caffier „bedauerte“ in einer ersten Stellungnahme die Personalie, doch er griff nicht durch. Warum er so überraschend zurückhaltend reagierte, erklärte der CDU-Mann vor ein paar Tagen in schönstem Verwaltungsdeutsch: Nach den „Grundsätzen des Beamtentums“ könne „eine rechtswidrige Ernennung nicht zurückgenommen werden“, selbst wenn sie „rechtswidrig erfolgte“. Soll wohl heißen: Gewählt ist gewählt, ob mit Radikalenerlass oder ohne.
„Dieser Erlass ist ein zahnloser Tiger“, kritisiert Günther Hoffmann, Fachmann für die rechtsextreme Szene im Nordosten. Der Fall Postlow zeige, dass die Verordnung im aktuellen Fall nicht greife. „Der Innenminister hat mit dem Erlass leider nur den Schein erweckt, ein wirksames Werkzeug gegen Unterwanderungsbemühungen von Rechtsextremisten zur Verfügung zu stellen.“ Im Alltag jedoch sei das Papier „wertlos“.
Die Aufgabe, sich als Demokraten wehrhaft zu zeigen, können nun bestenfalls noch lokale Aufsichtsbehörden übernehmen. Das Amt Anklam-Land, die Verwaltungsinstanz über der Gemeinde, legte bereits Einspruch gegen die Ernennung Städings zum Feuerwehrchef ein. Doch letzte Woche wiesen die Postlower Gemeindevertreter den Einspruch in nichtöffentlicher Sitzung zurück. Dem Nordkurier erläuterte der Bürgermeister: Man habe den Feuerwehrchef hinter verschlossenen Türen um eine Erklärung gebeten und dabei festgestellt, dass die gegen ihn erhobenen „Vorwürfe“ unbegründet seien.
Nun prüft das Amt Anklam-Land, ob es den Beschluss der Postlower Gemeindevertreter erneut anfechten soll. Für die Entscheidung ist laut dem leitenden Verwaltungsbeamten Halmar Quast noch bis kommende Woche Zeit. Falls seine Behörde erneut Widerspruch einlege, werde man sich wohl vor Gericht wiedersehen: Der Bürgermeister habe bereits angekündigt, notfalls den Rechtsweg zu nehmen.
Es wäre ein schwieriger Präzedenzfall, nicht nur juristisch. Der Postlower Bürgermeister machte unlängst selbst kommunalpolitisch Karriere: Norbert Mielke leitet jetzt als Behördenvorsteher ebenjenes Amt Anklam-Land, dessen Beamte nun das Widerspruchsverfahren gegen ihn führen müssen.
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