Beate Zschäpe: Post von Anders Breivik
Ein Brief von Anders Breivik an die NSU-Terroristin Beate Zschäpe ist aufgetaucht. Derweil streitet sich Zschäpes Anwalt mit Generalbundesanwalt Range über die Schwere ihrer Schuld.
![](https://taz.de/picture/184448/14/beatezschaepe_tagesthemen.jpg)
HAMBURG dpa/dapd | Der norwegische Massenmörder Anders Breivik hat die mutmaßliche NSU-Terroristin Beate Zschäpe dazu aufgefordert, ihren Prozess für rechtsextremistische Propaganda zu nutzen. Dies berichtet der Spiegel und zitiert aus einem dreiseitigen Schreiben, das Breivik im Mai zu Zschäpe ins Gefängnis Köln-Ossendorf schickte. Der Versuch der Kontaktaufnahme war bereits bekannt, nicht jedoch der Inhalt des Briefs. Das Schreiben wurde von der Justiz beschlagnahmt und Zschäpe nicht zugestellt.
Dem Spiegel zufolge redet Breivik Zschäpe mit „liebe Schwester Beate“ an und empfiehlt ihr, ihre „politischen Motive“ kundzutun. Wenn klar werde, dass sie tatsächlich eine militante Nationalistin sei, werde sie zur „mutigen Heldin des nationalistischen Widerstands, die alles getan und geopfert hat, um den Multikulturalismus und die Islamisierung Deutschlands zu stoppen“.
Die rassistische Mordserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) mit zehn Toten wird von Breivik ausdrücklich gelobt. Er und Zschäpe seien „Märtyrer der konservativen Revolution und sollten extrem stolz auf unser Opfer und unsere Mühen sein“.
Im laufenden Verfahren gegen Zschäpe schließt Generalbundesanwalt Harald Range eine besondere Schwere der Schuld bei der mutmaßlichen NSU-Terroristin Beate Zschäpe nicht aus. „Angesichts des Anklagevorwurfs“ stehe diese Frage „natürlich im Raum“, sagte Range im Interview des Spiegel. Zschäpe habe alle Morde mitgetragen.
Der NSU, dem neben den verstorbenen Neonazis Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die jetzt unter anderem wegen zehnfachen Mordes angeklagte Zschäpe angehört habe, habe „alles gemeinsam geplant, organisiert und letztendlich durchgeführt“.
Als Drahtzieherin bezeichnete Range Zschäpe dagegen nicht ausdrücklich: Seine Überzeugung sei, dass sie „gleichrangig agierte“. Der Generalbundesanwalt äußerte sich im am Sonntag veröffentlichtem Gespräch auch zu einer möglichen Sicherungsverwahrung für Zschäpe: „Wir haben in der Anklageschrift dargelegt, dass die formellen Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung vorliegen.“
Der Anwalt der mutmaßlichen NSU-Terroristin Beate Zschäpe, Wolfgang Heer, bestreitet dagegen die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft, seine Mandantin sei Mittäterin bei den Verbrechen des NSU gewesen. Dem Norddeutschen Rundfunk sagte Heer: „Wir halten schon jetzt die Hypothese der Bundesanwaltschaft, Frau Zschäpe sei Mittäterin, für äußerst gewagt und gehen davon aus, dass diese Hypothese nicht bestätigt werden wird.“
In dem Interview bestreitet Heer außerdem, dass sich seine Mandantin in der Nähe der Tatorte aufgehalten habe. „Nach unseren Informationen war Beate Zschäpe an keinem Tatort und auch nicht in der Nähe des Tatortes zugegen.“ Damit widerspricht Heer der Darstellung der Bundesanwaltschaft. Heer kündigte an, seiner Mandantin zu raten, weiterhin „keine Angaben zur Sache zu machen, also zu schweigen.“
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