Der CSU-Politiker Joachim Herrmann will die Bleiberechtsregelung einmalig verlängern. Wer danach keine Arbeit habe, müsse das Land verlassen.Interview: SABINE AM ORDE

Joachim Herrmann (rechts) posiert mit irakischen Flüchtlingen. Bild: ap
taz: Herr Herrmann, die Innenministerkonferenz berät in dieser Woche über die Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge, die Ende des Jahres ausläuft. 30.000 Menschen droht der Rückfall in die Duldung. Was soll Ihrer Meinung nach mit diesen Menschen geschehen?
Joachim Herrmann: Wir brauchen jetzt eine Anschlussregelung. Dabei muss klar sein, dass sich die Menschen um eine eigene Sicherung ihres Lebensunterhaltes, also einen Arbeitsplatz bemühen müssen.
Reicht Ihnen das Bemühen? Ihr niedersächsischer Kollege Uwe Schünemann will die Frist nur für diejenigen verlängern, bei denen eine "berechtigte Aussicht" besteht, dass sie eine Arbeit finden.
ist 53 Jahre alt und Jurist. Zwischen 2003 und 2007 war er Vorsitzender der Landtagsfraktion der CSU, seither ist er Innenminister in Bayern.
Entscheidend ist, dass sie sich ernsthaft um Arbeit bemühen. Aber in manchen Ländern wird zu wenig Druck gemacht. Wir hatten in Bayern 3.000 Fälle, die unter die Bleiberechtsregelung fallen, davon sind inzwischen 2.000 in der Lage, selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Es bleiben also 1.000 für die Verlängerung. In anderen Ländern ist es weit weniger gelungen, Menschen dazu zu bringen, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Das ist nicht akzeptabel. Wir wollen keine Zuwanderung in das deutsche Sozialsystem. Deshalb muss man den Druck aufrechterhalten.
Wie könnte eine Regelung aussehen? Wofür werden Sie sich einsetzen?
Ich gehe davon aus, dass wir die Regelung für alle verlängern. Aber nur einmal. Es wird nicht immer neue Verlängerungen geben. Und die Menschen müssen sich einen Arbeitsplatz suchen.
Kann man von Menschen, die jahrelang nicht arbeiten durften und deren Qualifikation überholt ist, wirklich erwarten, dass sie ausgerechnet in der Wirtschaftskrise Arbeit finden?
Das ist in der Wirtschaftskrise zwar nicht einfacher geworden, aber trotzdem zumutbar. Die meisten haben jetzt bereits seit mehreren Jahren eine Arbeitserlaubnis. Unser Beispiel in Bayern zeigt, dass es geht.
Die Wirtschaftslage in Bayern ist besser als anderswo. Was soll mit den Menschen passieren, die die Vorgaben nicht erfüllen?
Die müssen unser Land verlassen.
Aber die meisten der Betroffenen können zum Beispiel aus humanitären Gründen nicht abgeschoben werden.
Das ist keineswegs bei allen der Fall. Sonst hätten wir uns gar nicht so viele Gedanken über die Bleiberechtsregelung machen müssen.
Für einen Großteil der Betroffenen wird das aber heißen: neue Kettenduldungen, neue Unsicherheit. Damit wird die Integration praktisch unmöglich gemacht, obwohl sich diese Menschen oft zehn und mehr Jahre in Deutschland aufhalten. Und bleiben werden.
Wer wirklich aus humanitären Gründen nicht abgeschoben werden kann, muss eine Duldung bekommen. Viele aber hintertreiben durch langwierige Gerichtsverfahren oder die Unterschlagung notwendiger Dokumente ihre Abschiebung. Das geht nicht. Sie müssen abgeschoben werden.
Rechtlich geht das nicht. Wollen Sie das ändern?
Sinn der Bleiberechtsregelung ist: Wer seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann, darf bleiben. Die anderen dürfen nicht weiter dem Steuerzahler zur Last fallen. Sie müssen das Land verlassen.
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Leserkommentare
11.02.2011 18:03 | Obob Ireiv
Richtig so.
01.12.2009 10:38 | Juergen K.
Wenn die Banken, die 3 000 Milliarden von der EU eingezogen haben, als erste gehen, ...
01.12.2009 08:35 | Obob Ireiv
Richtig so.