Auskunftsrecht bei Polizeibehörden: Weg mit dem Datenschmutz
Der Auskunftsgenerator der „Roten Hilfe“ hilft Aktivisten, polizeiliche Datenbanken einzusehen. Das Ziel: den Datenbank-Sumpf der Behörden trocken legen.
BERLIN taz | Wer bei einer Sitzblockade festgenommen wurde oder eine Demonstration angemeldet hat, wird möglicherweise jahrelang in Polizeiakten geführt. Gerade linke Aktivisten landen oft ohne hinreichende Rechtsgrundlage in der PMK-links-Z, in der Zentraldatei „Politisch motivierte Kriminalität – links“ des Bundeskriminalamtes.
Solch unerlaubte Speicherung beanstandet selbst der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Peter Schaar, in dem im März veröffentlichten Tätigkeitsbericht seiner Behörde: „Bei meiner Kontrolle fiel mir auf, dass bei vielen als Beschuldigte bzw. Verdächtige gespeicherten Personen zweifelhaft ist, ob diese überhaupt an einer strafbaren Handlung beteiligt waren“. Selbst bei friedlich verlaufenden Protestaktionen nimmt das BKA Aktivisten als „sonstige Personen“ oder als „Prüffälle“ in ihre Kartei auf.
Gegen so eine Verdachtsspeicherung kann man sein Recht auf „informationelle Selbstbestimmung“ wahrnehmen und Auskunft über Einträge in polizeiliche Datenbanken beantragen. Dabei hilft der „Auskunftsgenerator“, der online Musterschreiben für eine Vielzahl an Behörden erstellt, unter anderem die 16 Landeskriminal- und verfassungsschutzämter, das Bundeskriminalamt oder die Bundespolizei.
Einfach Felder ausfüllen und die gewünschte Behörde auswählen – der Generator erstellt einen paragrafensicheren Brief, den man nur auszudrucken, zu unterschreiben und zu versenden braucht. Der Generator ist Teil der Überwachungs- und Datenschutz-Plattform datenschmutz.de, ein Wiki, das die „Rote Hilfe Heidelberg“ 2003 ins Leben rief, um „ein wenig Transparenz in den Sumpf von Datenbanken zu bringen“.
Polizeibehörden bekommen Wind von der Datenschutzgruppe
Martin Demleitner, der die Plattform aufgebaut hat, erhebt zwar heute keine Statistik mehr über die generierten Briefe, der Umfang der Rückmeldungen ließe aber auf eine deutlich höhere Zahl als die anfänglich 500 bis 1.000 Stück pro Jahr schließen. Die gleich lautenden Anfragen sind auch den Behörden nicht verborgen geblieben: Einige teilten der Roten Hilfe sogar von sich aus ihre neue Adresse mit.
Weisen BKA & Co dennoch ein Auskunftsersuchen zurück, hilft die Beschwerde beim zuständigen Datenschutzbeauftragten. Oft räumen die Behörden aber schon beim ersten Auskunftsersuchen ein, dass eine jahrelange Speicherung nicht verhältnismäßig war. Dann kann man die Löschung der Daten beantragen. Wie viele Auskunftsersuchen etwa beim BKA eingehen und wie lange dort Daten in der PMK-links-Z gespeichert werden, wollte die Behörde der taz bisher aber nicht beantworten.
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