Arbeitsrichter erlauben Flashmobs
Kollektiver Unsinn als Streikmittel
Nun haben es die Gewerkschaften schriftlich: Sie dürfen Flashmobs im Arbeitskampf einsetzen. Damit werden die Happenings aus dem Internet wohl professionell politisiert.von Christian Rath
Leserkommentare
12.12.2009 17:33 Uhr
von Fau:
wir sind eher wieder in den 30er angekommen, in jenen Jahren als Gewerkschaften verboten wurden.
So ist die Freien ArbeiterInnen Union Berlin (FAU) am 11.12.2009 per einstweiliger Verfügung vom Landgericht Berlin verboten worden, sich als Gewerkschaft oder Basisgewerkschaft zu bezeichnen.
Es ist ein Novum in der deutschen Rechtsprechung, dass einer Organisation verboten wird sich als Gewerkschaft zu bezeichnen.
http://www.fau.org/artikel/art_091212-141820
12.12.2009 13:44 Uhr
von schlegel:
Die Aktionen der Gewerkschaften haben wenig bis nichts mit den ursprünglichen Flashmobs zu tun. Wo eigentlich der Spass im Vordergrund stehen sollte (so dass auch die "Geschädigten" darüber lachen können) ist jetzt die Störung als Kampfmittel das Ziel. Das können die Gewerkschaften gerne tun, nur sollten sie ihre Aktionen als das bezeichnen was sie auch sind.
Abgesehen davon ist das Thema "Flashmob" ja wohl auch durch. Neues gibt schon lange nicht mehr und die bekannten Aktionen werden auch nicht lustiger, wenn man sie immer wiederholt. Das die Gewerkschaften und andere Konzerne ihre Aktionen so bezeichnen, ist dafür Indiz genug.
12.12.2009 07:21 Uhr
von Martin Haase-Thomas:
Heißt das, das BAG hat die Vorgehensweise von Goebbels und der SA im Berlin der 20er nachträglich gutgeheißen? Oder missverstehe ich das, und es gibt demokratisch legitimierte und faschistische Mobs, also gute und böse? Ich bin gespannt, wie sich die Dinge entwickeln, wenn sich die Jungs vom selbsternannten "Nationalen Widerstand" dieses Urteil anschauen.
Das Urteil ist absurd.
12.12.2009 01:01 Uhr
von Hagen:
Die Teilnehmer müssen Gewerkschaftswesten tragen bzw. sich erkennbar machen??
Welchen Sinn macht die ganze Aktion, wenn jeder Teilnehmer sofort des Ladens verwiesen werden kann, bevor der Einkaufswagen gefüllt ist? Da muss sich doch nur jemand an den Eingang stellen und Hausverbote verteilen...
Wieder mal ein Urteil, wie es deutscher nicht sein könnte.
11.12.2009 23:03 Uhr
von Sam Lowry:
Flashmobs sind nicht nur total cool, sondern in meinen Augen "New Art"...endlich mal ein vernünftiges Urteil. Danke, hohes Gericht :-)
11.12.2009 21:20 Uhr
von denninger:
Hurra, wir sind wieder in den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts angelangt.
Ist Euch denn schon der Gedanke gekommen, dass nun auch die Arbeitgeberseite "Flashmobs" einsetzen kann und sicherlich auch wird?
Jetzt noch schnell den Ausdruck ins Deutsche übersetzen et voilà haben wir wieder die guten alten Rollkommandos.