Amelia Andersdotter ist gewählt, aber noch nicht im Amt. Im Januar traf sie in Brüssel ein und "hängt dort seither ab", wie sie sagt. Wie erlebt die junge Schwedin das Brüsseler Milieu?von D. Weingärtner
Toll von den Grünen, dass sie der Frau Andersdotter helfen.
17.03.2010 19:49 Uhr
von Jens Wolfram:
Das Europäische Parlament, so wie es heute zusammengesetzt ist, entspricht vollauf den vertraglichen Vorgaben, wie sie von den Mitgliedstaaten (durch deren Parlamente und in Irland zusätzlich per Volksentscheid) festgelegt worden sind. Jede einseitige Änderung durch das EP selbst und/oder die anderen Unionsorgane wäre rechtswidrig. Das Nachrücken weiterer Abgeordneter bedarf vielmehr einer ausdrücklichen Vertragsänderung.
2009 wurde das EP als Organ der EG nach den damals geltenden Regeln gewählt - für eine Amtszeit von 5 Jahren. Nun tritt die EU gemäß Artikel 1 EU-Vertrag an die Stelle der EG - das 2009 gewählte Parlament der EG ist somit nunmehr das Parlament der EU; an seiner Amtszeit ändert sich nichts. Und mitnichten steht seine Zusammensetzung aus 736 Abgeordneten im Widerspruch zum nun geltenden EU-Vertrag: Seine "Anzahl darf 750 nicht überschreiten, zuzüglich des Präsidenten" (Artikel 14 Absatz 2 EUV).
Das Nachrücken weiterer Abgeordneter ist also keineswegs eine rechtliche Notwendigkeit. Es entspringt vielmehr ausschließlich einem politischen Wunsch, der nunmehr umgekehrt auf etliche rechtliche Hürden trifft.
Man täte besser daran,es beim Status quo zu belassen. Ich kann auch nicht erkennen, was daran undemokratisch sein soll, die demokratisch festgelegte Rechtslage zu beachten. Und bei der nächsten EP-Wahl könne es dann 751 Abgeordnete sein. Genau dies entspricht im übrigen auch der Festlegung, wie sie als Übergangregelung in dem, im Artikel genannten Protokoll vorgesehen ist.
17.03.2010 13:41 Uhr
von Groggy Croton:
Respekt!
Das Parlament solte sich in diesem Fall nicht so anstellen und die Nachrücker aufnehmen, da das ganze nur eine einmaliger Ueberganzprozess ist.
17.03.2010 12:47 Uhr
von BigKelle:
Wir brauchen viel mehr von diesen jungen menschen im EU Milieu, dort sitzen ausschließlich alte säcke die in der innenpolitik ihres jeweiligen landes versagt haben.
17.03.2010 11:34 Uhr
von alter Schwede:
Damit es nicht zu zusätzlichen Irritationen kommt: im Schwedischen meint man mit "der gehört erschossen" oder "jemand sollte ihn töten" das Gleiche wie im Deutschen mit "zur Hölle mit ihm". Es ist also schon böse, aber nicht vollständig ernst gemeint.
Ich bin auch einmal mächtig drauf reingefallen. Beim zweiten Mal konnte ich schon darüber schmunzeln.
Leserkommentare
19.03.2010 04:13 Uhr
von Bimsbart:
Toll von den Grünen, dass sie der Frau Andersdotter helfen.
17.03.2010 19:49 Uhr
von Jens Wolfram:
Das Europäische Parlament, so wie es heute zusammengesetzt ist, entspricht vollauf den vertraglichen Vorgaben, wie sie von den Mitgliedstaaten (durch deren Parlamente und in Irland zusätzlich per Volksentscheid) festgelegt worden sind. Jede einseitige Änderung durch das EP selbst und/oder die anderen Unionsorgane wäre rechtswidrig. Das Nachrücken weiterer Abgeordneter bedarf vielmehr einer ausdrücklichen Vertragsänderung.
2009 wurde das EP als Organ der EG nach den damals geltenden Regeln gewählt - für eine Amtszeit von 5 Jahren. Nun tritt die EU gemäß Artikel 1 EU-Vertrag an die Stelle der EG - das 2009 gewählte Parlament der EG ist somit nunmehr das Parlament der EU; an seiner Amtszeit ändert sich nichts. Und mitnichten steht seine Zusammensetzung aus 736 Abgeordneten im Widerspruch zum nun geltenden EU-Vertrag: Seine "Anzahl darf 750 nicht überschreiten, zuzüglich des Präsidenten" (Artikel 14 Absatz 2 EUV).
Das Nachrücken weiterer Abgeordneter ist also keineswegs eine rechtliche Notwendigkeit. Es entspringt vielmehr ausschließlich einem politischen Wunsch, der nunmehr umgekehrt auf etliche rechtliche Hürden trifft.
Man täte besser daran,es beim Status quo zu belassen. Ich kann auch nicht erkennen, was daran undemokratisch sein soll, die demokratisch festgelegte Rechtslage zu beachten. Und bei der nächsten EP-Wahl könne es dann 751 Abgeordnete sein. Genau dies entspricht im übrigen auch der Festlegung, wie sie als Übergangregelung in dem, im Artikel genannten Protokoll vorgesehen ist.
17.03.2010 13:41 Uhr
von Groggy Croton:
Respekt!
Das Parlament solte sich in diesem Fall nicht so anstellen und die Nachrücker aufnehmen,
da das ganze nur eine einmaliger Ueberganzprozess ist.
17.03.2010 12:47 Uhr
von BigKelle:
Wir brauchen viel mehr von diesen jungen menschen im EU Milieu, dort sitzen ausschließlich alte säcke die in der innenpolitik ihres jeweiligen landes versagt haben.
17.03.2010 11:34 Uhr
von alter Schwede:
Damit es nicht zu zusätzlichen Irritationen kommt: im Schwedischen meint man mit "der gehört erschossen" oder "jemand sollte ihn töten" das Gleiche wie im Deutschen mit "zur Hölle mit ihm". Es ist also schon böse, aber nicht vollständig ernst gemeint.
Ich bin auch einmal mächtig drauf reingefallen. Beim zweiten Mal konnte ich schon darüber schmunzeln.