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Agrarökonom fordert Geld für TierschutzDer Staat soll für Tierwohl zahlen

Der Chef des Thünen-Instituts fordert Prämien für mehr Tierschutz, falls der Markt weiter versagt. Sie könnten aus EU-Subventionen bezahlt werden.

Im Supermarkt gibt es vor allem Billigfleisch. Ob der Handel das von allein ändert? Foto: dpa

Berlin taz | Deutschlands wichtigstes Agrarforschungsinstitut rät zu einer staatlichen Tierwohlprämie für Bauern, falls nicht die Supermärkte für mehr Tierschutz sorgen. Folkhard Isermeyer, Präsident des bundeseigenen Thünen-Instituts, erklärte am Montag in Berlin, der Lebensmitteleinzelhandel könnte beispielsweise Billigfleisch ohne das Premiumlabel des Tierschutzbundes auslisten.

„Sollte sich die Labelling-Option nicht durchsetzen, müsste der Staat einspringen und aus Steuermitteln für jedes Tier, das gemäß der Premiumstufe gehalten wird, eine Tierwohlprämie in Höhe der Mehrkosten zahlen.“ Diese Stufe verlangt unter anderem Auslauf im Freien und mehr Platz im Stall.

Das Geld für die Tierwohlprämie könnte aus dem EU-Topf für ländliche Entwicklung kommen, so Isermeyer. Möglich wäre aber auch, einen neuen nationalen Etat zu schaffen. „Dieser könnte beispielsweise aus einer Abgabe auf Fleisch- und Milchprodukte finanziert werden.“ Der Wissenschaftler äußerte sich bei einer Tagung der Böll-Stiftung zur Agrarpolitik nach 2020. In jenem Jahr laufen die aktuellen Bestimmungen der Europäischen Union für die jährlich rund 55 Milliarden Euro Agrarsubventionen aus.

Bisher würden sie ineffizient genutzt, sagten auch die Grünen-Politiker Robert Habeck, der schleswig-holsteinische Agrarminister, sowie der EU-Parlamentarier Martin Häusling. Die wichtigste Subventionsart, die Direktzahlungen, erhalten die Bauern pro Hektar Land, wobei weitgehend egal ist, wie sie darauf wirtschaften. Die Beträge „werden an die Bodenbesitzer durchgereicht und es gibt keine ökologische Lenkungswirkung“, heißt es in einem gemeinsamen Positionspapier.

Abstruser Aufwand

Daran habe auch die letzte Reform der Agrarpolitik wenig geändert. Sie verpflichtet die Bauern für einen Teil der Direktzahlungen zwar auf einige Umweltstandards, aber die sind sehr niedrig. Dafür sei der bürokratische Aufwand für die Landwirte „teilweise abstrus“ hoch.

Die EU verfehle mit ihren Subventionen auch das selbst gesetzte Ziel, durch eine Erhöhung des Pro-Kopf-Einkommens der Bauern einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten. „Landwirtschaftliche Einkommen erreichen in der EU nicht einmal 50 Prozent der Einkommen in anderen Branchen.“

Die Grünen fordern deshalb, mit den Agrarsubventionen nur noch Leistungen für Umwelt- oder Tierschutz sowie „sinnvolle strukturelle Investitionen in die ländliche Wertschöpfung“ zu bezahlen. Die Direktzahlungen sollten abgeschafft werden.

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1 Kommentar

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  • Wie wäre es, wenn man erst einmal bestehende Rechtsvorschriften zum Tierwohl kontrolliert und durchsetzt. Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) legt in § 4 – „Allgemeine Anforderungen an Überwachung, Fütterung und Pflege“ fest:

    (1) Wer Nutztiere hält, hat […] sicherzustellen, dass […]

    2. das Befinden der Tiere mindestens einmal täglich durch direkte Inaugenscheinnahme von einer für die Fütterung und Pflege verantwortlichen Person überprüft wird und dabei vorgefundene tote Tiere entfernt werden;

    3. soweit erforderlich, unverzüglich Maßnahmen für die Behandlung, Absonderung in geeignete Haltungseinrichtungen mit trockener und weicher Einstreu oder Unterlage oder die Tötung kranker oder verletzter Tiere ergriffen werden sowie ein Tierarzt hinzugezogen wird; … […]

    Dafür müssten die Veterinärämter personell aufgestockt werden. Zudem haben die Ämter die rechtliche Autorität, Änderungen und Verbesserungen nachhaltig durchzusetzen.

     

    Die Initiative Tierwohl erreicht nur die gutwilligen Landwirte und ist nebenbei eine tolle Jobmaschine.