Änderung des Sexualstrafrechts: Im Sommer heißt Nein nein
Rechts- und FrauenpolitikerInnen der Koalition sind sich einig: Das Strafgesetzbuch soll um Grunddelikte wie „sexueller Übergriff“ erweitert werden.
Künftig soll es ein neues Grunddelikt namens „sexueller Übergriff“ geben (Paragraf 177). Danach würde sich strafbar machen, „wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt“. Der Wille des Opfers ist „erkennbar“, wenn er ausdrücklich geäußert wird („nein“) oder sonst deutlich wird, etwa durch Weinen oder Abwehren der Handlung, heißt es in der Begründung des Koalitionspapiers. Der „sexuelle Übergriff“ soll mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren bestraft werden. Ebenso wird künftig ein sexueller Überraschungsangriff bestraft, bei dem das Opfer gar keinen Willen bilden oder gar äußern konnte.
Bisher kann laut Gesetz nur in drei Konstellationen eine „sexuelle Nötigung“ bestraft werden: Wenn der Täter die Duldung des Opfers mit Gewalt oder mit bestimmten Drohungen erzwingt oder wenn der Täter eine schutzlose Lage ausnutzt. Es genügt nicht, dass der Täter ein Nein des Opfers missachtet.
Die Vergewaltigung ist eine besonders schwere sexuelle Nötigung, bei der der Täter in den Körper des Opfers eindringt. Die bisherigen Delikte „sexuelle Nötigung“ und „Vergewaltigung“ bleiben mit Mindeststrafen von einem Jahr beziehungsweise zwei Jahren erhalten.
Zustimmung gilt als sicher
Neu einführen will die Koalition das Delikt „sexuelle Belästigung“ (Paragraf 184i). Geplant ist folgende Formulierung: „Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Der Strafrahmen ist also gegenüber dem „sexuellen Übergriff“ deutlich abgesenkt. Auch soll das Delikt nur auf Antrag des Opfers oder bei besonderem öffentlichem Interesse verfolgt werden. Bisher galten unerwünschte sexuelle Berührungen über der Kleidung als straflos, weil „nicht erheblich“. An der Erheblichkeitsschwelle will die Koalition jedoch festhalten, was noch nicht stimmig wirkt.
Ebenfalls neu ist das geplante Delikt „Straftaten aus Gruppen“ (Paragraf 184j). Danach würde sich strafbar machen, „wer sich an einer Personengruppe beteiligt“, die eine andere Person zur Begehung von Sexualstraftaten „umdrängt“. Es drohen Geldstrafe oder Haft bis zu fünf Jahren. Diese Norm war vor allem der CDU/CSU als sichtbare Reaktion auf die Vorkommnisse der Silvesternacht von Köln wichtig, in der Frauen auf der Domplatte angegriffen wurden. Der Tatbestand ist aber eher symbolisch, denn auch heute schon ist die Beihilfe zu einer Sexualstraftat strafbar. Wenn eine sexuelle Nötigung „von mehreren gemeinschaftlich begangen“ wird, gilt dies heute und weiterhin sogar als strafschärfend.
Ausgearbeitet wurde der Gesetzesvorschlag von einer neunköpfigen Abgeordnetengruppe um die SPD-Fraktionsvizevorsitzende Eva Högl und Elisabeth Winkelmeier-Becker, die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU. Die Zustimmung der beiden Regierungsfraktionen gilt als sicher.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Umweltfolgen des Kriegs in Gaza
Eine Toilettenspülung Wasser pro Tag und Person
James Bridle bekommt Preis aberkannt
Boykottieren und boykottiert werden
Hype um Boris Pistorius
Fragwürdige Beliebtheit
Streit in der SPD über Kanzlerkandidatur
Die Verunsicherung
+++ Nachrichten im Ukraine-Krieg +++
Biden genehmigt Lieferung von Antipersonenminen
BGH-Urteil gegen Querdenken-Richter
Richter hat sein Amt für Maskenverbot missbraucht