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Jonathan Meese vor GerichtSelbst schuld, wer’s ernst nimmt

Ein Kasseler Gericht will's wissen: Hat der Künstler Jonathan Meese „Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ verwendet?

In Mannheimes Nationaltheater darf der Arm hochgehen, in einem Kasseler Seminarraum offenbar nicht. Jonathan Meese, hier in der Inszenierung von "Generaltanz den Erzschiller". Bild: Foto: Uli Deck/ dpa

„Stress ohne Grund“ heißt der aktuelle Bushido-Song, der – wegen der Todesdrohungen an die Adresse von Claudia Roth oder der Vergewaltigungsfantasien über Berlins schwulen Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit – für einigen Stress sorgt. Besonders ist das offenbar beim Grünen-Politiker Volker Beck der Fall, der sich empört, Bushido handele aus „purer Lust an der Provokation“.

Ja, Herr Beck, das ist sehr wahrscheinlich. Ob er dagegen provozieren muss, wie Sie meinen, weil er angeblich „künstlerisch nicht so viel draufhat“, ist nicht so leicht zu sagen. Auch die Annahme, dass Abgeordnete, die politisch nicht so viel draufhaben, gerne dies und das verbieten – Rauchen, böse Wörter, Hunde oder Bushido –, ist nicht wirklich belegt.

Belegt dagegen ist eine weitere Provokation des guten Geschmacks und des politisch korrekten Benehmens, über die am Donnerstag vor Gericht verhandelt wird. In einer Veranstaltung der Universität Kassel im vergangenen Jahr machte der Berliner Künstler Jonathan Meese das Publikum mit seiner Idee von der Diktatur der Kunst bekannt und erklärt, er stehe gerne vor geilen Sachen stramm und mache dann auch mal „diesen hier“, nämlich den Hitlergruß. So laufe er auch durch sein Atelier, das mache „den Körper auf“.

Keine Kunst ohne Provokation

Die Staatsanwaltschaft der documenta-Stadt konnte sich darauf keinen rechten Reim machen und machte deshalb eine rechte Sache daraus. Sie erkannte ein Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, auf das eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine entsprechende Geldstrafe steht.

Ja, das darf man mit Berechtigung sagen, auch Jonathan Meese handelt aus der puren Lust an der Provokation. Die reine Provokation ist nämlich nach seiner Auffassung ein wesentliches Anliegen der Kunst, die sowieso alles in Frage zu stellen habe. Das gilt natürlich auch für den heute beginnenden Prozess. Vor dem ihm deshalb wahrscheinlich weniger bange ist als der Staatsanwaltschaft. Denn er weiß: „Was ich auf der Bühne und im Namen der Kunst mache, ist durch die Kunstfreiheit im Grundgesetz gedeckt.“

Schließlich, so fährt er im Spiegel-Interview fort, habe er nicht in der U-Bahn den Hitlergruß gemacht oder die Abschaffung der Demokratie gefordert. „Habe ich nie getan, werde ich nie tun. Man muss strikt trennen zwischen der Bühnenperson Jonathan Meese und dem mickrigen Privatmenschen Jonathan Meese.“ Dieser mickrige Privatmensch Jonathan Meese ist einer der liebenswürdigsten Menschen, die man sich vorstellen kann. Und auch seine Fantasie von einer Diktatur der Kunst, wo man auf den Prof. Dr. Erzchefarzt und sicher bald auch seine Exzellenz den Herrn Erzstaatsanwalt treffen kann, hat ihren eigenen, manchmal etwas langfädigen, redundanten Charme.

Der altmodische Charme paradoxer Intervention

Den altmodischen Charme der Provokation eben, der paradoxen Intervention und der Auffassung, Kunst müsse immer gegen das herrschende System sein. Deshalb der Kunst gleich den Prozess zu machen, wo nichts weniger gültig ist im heutigen Kunstbetrieb, als letztere Annahme, erscheint rätselhaft. Wie überhaupt der ganze Prozess rätselhaft erscheint. Um den Hitlergruß kann es nicht wirklich gehen. Im Raum der Bühne ist das Hakenkreuz ein künstlerisches und kein verfassungswidriges Symbol, und das Gleiche gilt für den Hitlergruß während einer Performance.

Irgendwie scheint es, als gerate jetzt auch schon die Kunst in die Mühlen des heutigen Sicherheits- und Terrorwahns. Und dadurch ist dann diese Aussage von Jonathan Meese zweifellos systemwidrig: „Das ist doch das Schöne, dass man in der Kunst alles auf die Spitze treiben kann. Im Mannheimer Nationaltheater habe ich es kürzlich völlig überzogen. Ich stand mit einer Maske auf der Bühne, mit einer Lederjacke und Narrenbrille, und ich habe Oralsex mit einem Alien angedeutet. Wer das ernst nimmt, muss völlig wahnsinnig sein!“ Wozu es nichts hinzuzufügen gibt. Bloß keinen Stress ohne Grund!

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4 Kommentare

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  • I
    ion

    Schön geschrieben, Frau Werneburg.

     

    Vermutlich versucht sich der ja wohl nicht direkt von Bushido bedachte, notorische V.orhaut Beck mit jenem zu duellieren, weil er in ihm endlich einen gleichwertigen Gegner erkannt hat: "Bushido hat nicht viel drauf". Ich halte die öffentlichen Statements so mancher sich betroffen Wähnender und deren Spielkameraden aus den Reihen der Politik für den Versuch der Beeinflussung der Justiz.

     

    Und das Gesabber um Meese dürfte auch nix anderes als staatlich-regionale PR sein. Die derzeitige deutsche Rechtspraxis bezüglich vorgeblich verfassungswidriger Symbole, Kennzeichen ist absurd; Das selbst in aller Regel nicht öffentlich sichtbare Tätowierungen in D zu Haftstrafen führen können ist blanker Irrsinn. Sogar, wenn das H-kreuz am A* hängt! Wehe dem, der in eine Personenkontrolle gerät, weil ein Polizist ihm von Amts wegen seinen Finger stecken will. Es darf nicht sein, dass sich ein Staat anmaßt derart übergriffig über den Körper einer Person entscheiden zu wollen!

  • WH
    Walter Höhner

    Komisch. Bei Jonathan Meese ist ein Hitlergruß Kunst, bei Freiwild tobte die Presse, weil sie nationalromantischen Nonsens besingen.

  • D
    DerDemokrator

    In diesem Zusammenhang mit sowas fällt mir immer der Satz ein "Ist das jetzt Kunst, oder kann das weg?

  • F
    Fritz

    Es herrscht eben eine gewisse Oberflaechlichkeit. Wenn wir so leidenschaftlich wie Inder oder Aegypter waeren, wuerden wir auch zusammengeknueppelt.