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Rüdiger Mahlo über Münchner Kunstfund„Alle Bilder online veröffentlichen“

Die bei Gurlitt gefundenen Kunstwerke müssen sofort vollständig publik gemacht werden. Das fordert Rüdiger Mahlo von der Jewish Claims Conference.

Zwei Bilder von Otto Dix aus dem Fundus von Gurlitt Bild: reuters
Pascal Beucker
Anja Krüger
Interview von Pascal Beucker und Anja Krüger

taz: Herr Mahlo, der Kunsthändlersohn Cornelius Gurlitt soll bald die ersten der vor anderthalb Jahren bei ihm gefundenen und beschlagnahmten Kunstwerke zurückbekommen. Wie finden Sie das?

Rüdiger Mahlo: Wenn ausgeschlossen werden kann, dass es sich dabei um NS-Raubkunst handelt, sollten und müssen die entsprechenden Bilder an Herrn Gurlitt zurücküberstellt werden.

Hat es nach 1945 einen vergleichbaren Fund mutmaßlicher NS-Raubkunst gegeben, wie den vor anderthalb Jahren mit 1.400 Werken in München?

Abgesehen von den Fahndungsergebnissen der alliierten Militärbehörden in der unmittelbaren Nachkriegszeit ist uns kein vergleichbarer Fund bekannt, insbesondere was Umfang und Qualität anbelangt. Niemand hätte geglaubt, dass 70 Jahre nach Kriegsende eine so einmalige Sammlung verschollener Kunstwerke auftauchen würde.

Wie sollte man jetzt damit umgehen?

Zunächst einmal muss dieser Fund die Raubkunst betreffend vollständig publik gemacht werden. Alle Kunstwerke sollten im Internet veröffentlich werden. Die Opfer oder ihre Nachfahren müssen die Chance auf Einsicht bekommen, welche Kunstwerke in diesem Depot waren. Schließlich können sie einen sehr aktiven Beitrag zur Identifizierung leisten. Man muss auch den Stellenwert sehen, den ein Kunstwerk im Familiengedächtnis besitzt: Gemälde, die im Salon oder über dem Esstisch gehangen haben, sind hohe emotionale Werte, die häufig die einzige Verbindung zu der ermordeten Familie herstellen. Gerade vor diesem Hintergrund ist auch Unmut und Unverständnis entstanden.

Die Bundesregierung und die bayrische Landesregierung haben eine Taskforce eingerichtet, die die Herkunft der Werke ermitteln soll. Die Jewish Claims Conference musste darum kämpfen, in die Taskforce aufgenommen zu werden. Warum wollten Politiker und Beamte sie nicht dabeihaben?

Das müssen Sie andere fragen. Unseres Erachtens gehört in eine solche Taskforce unabdingbar eine internationale Nichtregierungsorganisation, die die Interessen der Eigentümer und ihrer Erben vertritt. Die Jewish Claims Conference, die ja 1951 gegründet wurde mit dem ausschließlichen Anliegen, für Restitution und Entschädigung Sorge zu tragen, ist seit mehr als 60 Jahren Ansprechpartner der Bundesregierung in allen Fragen der Restitution und Entschädigung. Wir haben darüber hinaus eine weiter reichende Expertise und vertreten zudem die Interessen der Opfer. Ich glaube, das ist eine hinreichende Qualifikation, um in dieser Taskforce vertreten zu sein. Das hat mittlerweile die Regierungsseite auch akzeptiert.

Sind Sie bei Ihren eigenen Nachforschungen schon früher einmal auf Hildebrand Gurlitt, den Vater von Cornelius Gurlitt, gestoßen?

Selbstverständlich, jeder Provenienzforscher, der die Herkunft von Kunstwerken untersucht, stolpert früher oder später über ihn. Hildebrand Gurlitt hatte einen Namen im Kunsthandel in der NS-Zeit. Teile seiner Sammlung waren nach dem Krieg zunächst von den Amerikanern beschlagnahmt worden. Dieses Konvolut wurde jedoch an Hildebrand Gurlitt zurückgegeben. Wie das in vielen Fällen leider üblich war, hat er seinen Entnazifizierungsschein bekommen; damit schien die Sache erledigt.

archiv
Im Interview: Rüdiger Mahlo

ist 39 Jahre alt und seit Juli 2013 Repräsentant der Jewish Claims Conference in Deutschland. Die Organisation hat ihren Hauptsitz in New York und ein deutsches Büro in Frankfurt am Main. Sie vertritt die jüdische Gemeinschaft in Entschädigungs- und Restitutionsverhandlungen für NS-Opfer und deren Erben und verwaltet u. a. Entschädigungsfonds.

Warum hat nach Ihrer Einschätzung die Augsburger Staatsanwaltschaft den Kunstfund so lange geheim gehalten?

Unser Eindruck ist: Der Aspekt der NS-Raubkunst oder auch die Interessen möglicher Erben wurden völlig hintangestellt. Man hat die Dimension nicht gesehen und konzentrierte sich auf nachrangige Fahndungsziele wie Zoll- oder Steuervergehen. Ich glaube, sämtliche Beteiligten waren in dieser Frage überfordert. Viele Fragen der Provenienzforscher hätten auf der Basis der Veröffentlichung des Kunstbestandes längst geklärt werden können.

Sehen Sie diese Geheimhaltung als einen Verstoß gegen die Washingtoner Erklärung von 1998, bei der sich 44 Staaten verpflichtet haben, für das Auffinden und die Rückgabe von Raubkunst zu sorgen?

Die Washingtoner Erklärung greift hier nicht, sie ist eine Selbstverpflichtung zur Rückgabe von Kunst aus öffentlichem Besitz. Aber die Bundesregierung hat wohl inzwischen erkannt, dass es in diesem aktuellen Fall einen moralischen Impetus zur Rückgabe an die rechtmäßigen Eigentümer gibt. Dem sollte in der Tat gefolgt werden.

Wie reagieren Holocaust-Überlebende und Angehörige von Opferfamilien auf den Kunstfund und den Umgang der deutschen Behörden damit?

Viele haben sich bei unserer Zentrale in New York gemeldet. Wir wissen von zahlreichen Anfragen an die bayrischen Behörden, an deutsche Botschaften und Konsulate, auf die es keine zufriedenstellenden Antworten gibt. Deshalb herrscht nicht nur Unverständnis, darüber herrscht auch Unmut. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Das Schlüsselwort lautet Transparenz, die von der Taskforce sicherlich geschaffen wird.

Der Kunsthändlersohn Cornelius Gurlitt will auf die Kunstwerke mit dem Argument nicht verzichten, dass sein Vater sie rechtmäßig erworben habe. Was würden Sie ihm entgegnen?

Wir wissen nicht, ob sein Vater Hildebrand Gurlitt ihm Einblick in seine Dienstgeschäfte gegeben hat. Wenn wir uns einfach an die Fakten halten, dann ist es so, dass Hildebrand Gurlitt von den Nationalsozialisten mit der Verwertung sogenannter entarteter Kunst und Raubkunst beauftragt worden ist. Wenn Cornelius Gurlitt jedoch zur Aufklärung beitragen will, so sind wir jederzeit zu einem Gespräch bereit.

Gibt es Indizien dafür, dass es weitere unentdeckte Sammlungen mit NS-Raubkunst in privater Hand gibt?

Der Fall Gurlitt hat eine ganz besondere Dimension. Große und bedeutende Werke sind in der Regel restituiert worden. Was jedoch gerne übersehen wird: In vielen deutschen Haushalten befinden sich Kunstwerke und Kulturgüter jüdischen Ursprungs, die einst für kleines Geld auf einer Judenauktion erworben wurden. Die werden dort vermutlich auch für immer bleiben, da oft gar nicht mehr bekannt ist, dass sie aus jüdischem Besitz stammen. Nach denen hat nie jemand gefragt. Weil keiner mehr da war, der nachfragen konnte.

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4 Kommentare

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  • FI
    Find ich gut

    „Alle Bilder online veröffentlichen“ - das fänd ich gut! Exakt das war mein allererster "Wünsch Dir Was"-mäßiger Gedanke nach Veröffentlichungen zu diesem Fall in diversen Medien.

    • JD
      John Doe
      @Find ich gut:

      "„Alle Bilder online veröffentlichen“ - das fänd ich gut!"

       

      Was geht es Sie, den Rest der Welt an, mit welchen Kunstwerken sich Herr Gurlitt umgibt?

      Es dürfte sich früher oder später auch noch juristisch abgesichert erweisen, dass die berühmt-berüchtigte Augsburger Staatsanwaltschaft auch in diesem Fall wieder mal rechtsverletzend handelte, auch, als sie z.B. Fotos von Kunstwerken veröffentlichte, die (bekanntermaßen) definitiv legal erworbenes, ererbtes Eigentum Herrn Gurlitts’ sind, die ihm skandalöserweise darüberhinaus auch noch seit über ca. 1,5 Jahren durch Beschlagnahme vorenthalten werden.

  • A
    ama.dablam

    "Wenn ausgeschlossen werden kann, dass es sich dabei um NS-Raubkunst handelt, sollten und müssen die entsprechenden Bilder an Herrn Gurlitt zurücküberstellt werden."

     

    Da verkennt jemand die Rechtslage, insbesondere die Beweislast.

    • P
      PeterWolf
      @ama.dablam:

      Und das "Raubkunst" etwas anderes als "entartete" Kunst ist, die ja nicht exklusiv Juden genommen wurde, sondern allgemein "verboten" war und nur ins Ausland verkauft werden durfte.

      Wobei es natürlich auch entartete Kunst gibt, die "geraubt", bzw. zum preiswerten Verkauf (ins Ausland) genötigt wurde. Und deren Besitzer jetzt eben Ausländer (z.B. Schweizer oder Amerikaner) sind.

      Sollen diese die Kunst auch zurückgeben?

       

      Wie meistens ratlos