Umstellung der GEZ-Gebühren: Und jetzt alle
Aus der Rundfunkgebühr wird bald der Rundfunkbeitrag. Was ändert sich im Privaten?
„Ein Wohnung – ein Beitrag“, so simpel klingt die neue Faustformel. Doch so einfach, wie es uns ARD, ZDF und Deutschlandradio glauben machen wollen, ist es leider nicht immer. Für neun von zehn der bisherigen Zahlenden soll sich schon mal gar nichts ändern, glaubt jedenfalls die Gebühreneinzugszentrale (GEZ).
Sie stellt den Großteil ihrer aktuellen „Teilnehmer“ um, nämlich die, die einen Fernseher angemeldet haben. Und weil der neue einheitliche Rundfunkbeitrag der alten Fernsehgebühr von monatlich 17,98 Euro entspricht, dürfte das auch geräuschlos vonstattengehen.
Manch einer wird künftig hingegen mehr zahlen müssen als bisher, andere wiederum sollten sich kümmern, weil sie sonst unnötig zu viel zahlen, ihnen das die GEZ aber nicht sagt. Das neue Modell entlastet zweifellos Großfamilien und Wohngemeinschaften. Mussten etwa erwachsende Kinder mit eigenem Einkommen, die weiter im Elternhaus wohnen, oder auch jeder WG-Bewohner bislang streng genommen eigene Fernseher, Radios und Computer in seinem Zimmer melden, so greift für sie nun das neue System: Wer auch immer gemeinsam hinter einer Wohnungstür lebt, er kann sich den künftigen Beitrag mit seinen Mitbewohnern teilen.
Die ganze Woche zeigt die taz, wie sich die Finanzierung von ARD und ZDF ändert und was das für uns bedeutet. Im nächsten Beitrag geht es um die Folgen für Privatnutzer.
Brief an die GEZ
Wer nicht doppelt zahlen will, der muss allerdings selbst reagieren. Die GEZ drückt sich vor einem flächendeckenden Mailing. Für bisherige Mehrfachzahler lohnt sich daher ein Brief an die GEZ in 50439 Köln. Sie müssen erklären, wer im Haushalt den Beitrag abdrückt und wer stattdessen befreit werden soll – bestenfalls mit den bisherigen Teilnehmernummern. Wer das verpennt, bekommt aber auch später sein Geld zurück. Jedenfalls können in der zweijährigen Übergangsfrist zu viel gezahlte Beiträge zurückgefordert werden, also bis einschließlich 2014.
Mehr zahlen muss wiederum, wer bisher nur Radio hörte oder ein „neuartiges Empfangsgerät“ angemeldet hatte. Die kleine Gebühr von knapp 6 Euro fällt mit dem Systemwechsel weg. Wer zu dieser Gruppe gehört, der sollte allerdings in den vergangenen Wochen bereits Post von der GEZ erhalten haben. Wer zuletzt nur ein Radio oder einen PC registriert hatte, der muss nun folglich etwa dreimal so viel zahlen wie bisher. Und auch wer ein Leben gänzlich frei von Rundfunk und Internet führt, wird nun zur Kasse gebeten.
Ausbau der Untertitelung
Mehr zahlen müssen auch viele Behinderte, die Sender verweisen auf einige Gerichtsentscheidungen. Wer das Merkmal „RF“ zur Befreiung von der Rundfunkgebühr in seinem Behindertenausweis trägt, muss immerhin lediglich knapp 6 statt 17,98 Euro zahlen. Im Gegenzug zur neuen Zahlpflicht für diese Gruppe wollen ARD und ZDF allerdings auch die Untertitelung ihrer Programme über den Videotext deutlich ausbauen. Außerdem sollen insbesondere Krimis wie etwa die „Tatort“-Reihen über den Zweikanalton auch als Hörspielfassung ausgestrahlt werden.
Wer taubblind ist, der kann sich indes auch in Zukunft befreien lassen – wie auch Bezieher von Hartz IV, Grundsicherung, Bafög oder Ausbildungsgeld. Zur Erleichterung vor allem vieler Kleingärtner in Berlin sind auch kleine Häuser in Schrebergärten meist befreit: Wer in seiner Laube nicht ernsthaft leben kann, der muss keinen zweiten Beitrag berappen. Die neue Faustformel greift eben tatsächlich nur bei echten Wohnungen.
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