Freihandelsabkommen mit Kanada: Urheberrecht wird zementiert
Ein Grünen-Gutachten warnt davor, dass Ceta nötige Reformen in Europa blockiert. Der Kopierschutz für CDs und DVDs würde bleiben.
KARLSRUHE taz | Das geplante Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada (Ceta) könnte eine Modernisierung des Urheberrechts vereiteln. Davor warnt ein Gutachten im Auftrag der Grünen-Bundestagsfraktion. „Durch Ceta wird der reformbedürftige Status quo beim Urheberrecht zementiert“, sagte die Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Verbraucherschutz, Renate Künast, der taz. Dies gelte vor allem in Bezug auf die geltenden Einschränkungen des Rechts auf Privatkopie.
Anlass für das Gutachten waren die Auseinandersetzungen um das Acta-Abkommen von 2012. Damals wollten die EU, die USA und andere Industriestaaten Mindeststandards zum Schutz vor Urheberrechtsverletzungen aufstellen. Das Abkommen löste europaweite Proteste aus, weil es geheim ausgehandelt wurde und erste geleakte Fassungen massive Maßnahmen wie die automatische Abschaltung des Internets bei Filesharern vorsahen („Three Strikes“-Regelung). Obwohl das endgültige Acta-Abkommen keine zwingenden Verschärfungen mehr vorsah, fand es im Europäischen Parlament keine Mehrheit und war damit politisch tot.
Schnell kam aber die Sorge auf, dass die alten Acta-Inhalte nun in breiter angelegten Handelsverträgen wie dem Freihandelsabkommen mit Kanada oder den USA (TTIP) versteckt sein könnten. Die Grünen gaben deshalb ein Gutachten in Auftrag. Der Jurist Henning Lahmann – bis 2013 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Völkerrecht der Uni Potsdam und heute Mitarbeiter der Unternehmensberatung iRights.lab – sollte das bereits fertig ausgehandelte Ceta-Abkommen prüfen.
Kaum konkrete Folgen
Sein Gutachten gibt weitgehend Entwarnung. Soweit Ceta Formulierungen enthält, die auch in Acta standen, gehen diese auf andere, bereits geltende Verträge zurück, etwa das Trips-Abkommen der Welthandelsorganisation oder das Wipo Copyright Treaty (WTC).
Vom Ceta-Urheberrecht seien „kaum konkrete Folgen für VerbraucherInnen“ zu erwarten, schreibt Lahmann in dem Gutachten, das der taz vorliegt. Ceta gehe nicht über den Stand des Urheberrechts in Deutschland und der EU hinaus und bleibe dabei sogar deutlich hinter Acta zurück.
Dennoch kritisiert Lahmann das Ceta-Abkommen. Es schreibe das reformbedürftige europäische Urheberrecht fest. Wichtigster Punkt ist das Verbot, den Kopierschutz von Musik-CDs und Film-DVDs zu umgehen. Dieses Verbot gilt bereits in der EU, die auch den Vertrieb von Geräten, die den Kopierschutz umgehen können, untersagt hat. Lahmann hält solche Verbote aber für kritikwürdig, weil sie das ansonsten geltende Recht, Privatkopien anzufertigen, einschränken.
Wenn das Ceta-Abkommen solche Verbote dauerhaft festschreibt, dann würde der Spielraum des europäischen und des deutschen Gesetzgebers für Reformen beschränkt. Lahmann schlägt deshalb vor, das Ceta-Abkommen durch eine Vorbehaltsklausel zu ergänzen, die Reformen des Urheberrechts in Europa für zulässig erklärt.
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