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Beschluss des BundesverwaltungsgerichtsPflicht zum Deutsch-Test wackelt

Nun soll der EuGH doch gefragt werden, ob Sprachtests für nachziehende Ehegatten gegen EU-Recht verstoßen. Linke und Grüne freuen sich über die Entscheidung.

EhegattInnen in den Deutschkurs: Eine "Integrationsmaßnahme", die nach EU-Recht womöglich gar keine ist. Bild: ap

FREIBURG taz | Müssen ausländische Ehegatten, die nach Deutschland ziehen wollen, zuvor einen Sprachtest bestehen? Die deutsche Rechtslage schreibt das seit 2007 vor. Möglicherweise verstößt dies jedoch gegen Europarecht - wie nun auch das Bundesverwaltungsgericht findet.

Seit August 2007 bekommen nachziehende Ehegatten in Deutschland nur noch dann eine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie sich "zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen" können. Betroffen sind von der Regelung vor allem Türken, Russen und Kosovaren. Für EU-Staatsangehörige, Amerikaner und Bürger aus vielen anderen Industriestaaten gilt die Deutschpflicht allerdings nicht.

Der obligatorische Sprachtest könnte allerdings gegen die EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung verstoßen. Danach dürfen EU-Staaten zwar nachziehende Ehegatten zu "Integrationsmaßnahmen" verpflichten, was das konkret bedeutet, ist aber bis heute umstritten. Sind damit nur Integrationskurse nach der Einreise gemeint oder auch Tests, die eine Einreise verhindern können?

Eigentlich sollte eine solche Auslegung der EU-Richtlinie vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgenommen werden. Doch das Bundesverwaltungsgericht sah in einem Grundsatzurteil im März 2010 dazu keinen Anlass. Es sei eindeutig, dass die EU-Richtlinie verbindliche Sprachtests zulasse.

AA hat bereits nachgegeben

Von dieser Haltung ist das Bundesverwaltungsgericht jetzt abgerückt. In einem neuen Beschluss, der an diesem Dienstag bekannt wurde, erklären die Leipziger Richter, dass die Frage doch dem EuGH vorgelegt werden sollte. Die Richter begründen ihren Sinneswandel mit einer Stellungnahme der EU-Kommission in einem niederländischen EuGH-Verfahren. Die Kommission hatte im Mai eine niederländische "Basis-Eingliederungs-Prüfung" für EU-widrig erklärt.

Das Bundesverwaltungsgericht konnte in seinem konkreten Fall die Frage jedoch nicht selbst dem EuGH vorlegen, weil das Auswärtige Amt bereits nachgegeben hatte. Es ging um eine kamerunische Frau mit drei Kindern, die zu ihrem Mann nach Deutschland nachziehen wollte und keine ausreichenden Deutschkenntnisse nachweisen konnte. Das Auswärtige Amt hat der Mutter und ihren Kindern inzwischen Visa erteilt, es ging in Leipzig also nur noch um die Frage, wer die Kosten des Prozesses tragen muss.

Wenn demnächst also Verfahren beim EuGH vorgelegt werden, bestehen gute Chancen, dass dieser die deutsche Pflicht zu Sprachtests beanstandet und sie dann abgeschafft werden müssen. Sicher ist dies freilich nicht.

Die Abgeordneten Memet Kilic (Grüne) und Sevim Dagdelen (Linke) begrüßten gestern schon mal die neue Linie des Bundesverwaltungsgerichts. Und Dagdelen forderte darüber hinaus: "Die Bundesregierung muss jetzt die diskriminierende Regelung der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug sofort zurücknehmen." Bisher hatte sich die Bundesregierung auf das Leipziger Urteil vom März 2010 berufen, wonach keine Probleme mit dem EU-Recht bestehen.

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25 Kommentare

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  • R
    rama-6

    Einige Komentatoren haben vergessen,das " Ermächtigungsgesetz und das Rassengesetz "

    Wurden am 8 Mai 1945 für Ungültig erklärt.

     

    Frage.: Warum muß die außereuropäische Ehefrau eines gebürtigen Deutschen ein A1 Sprachkurs nachweisen zur Einreise nach Deutschland?

     

    Sie hat vom Tag der Eheschließung,den absoluten Rechtsanspruch auf einen Aufenthaltstitel in Deutschland.

    Nach Artikel 1 (3) Gesetze sind dem GG. untergeordnet.

    Alle Gesetze die gegen das GG.verstoßen sind nicht Rechtsgültig.

    Artikel 3 (1+3)Verbot der Diskreminierung.

    Diskreminierung liegt vor,gegenüber Ausländern,die ohne A1 Kurs in Deutschland einreisen.

    Artikel 6 (1) Schutz der Ehe.Dieser wird verweigert durch,entgegen dem GG.durch eine Gesetzgebung,die dem Art.6 (1) Wiederspricht.

    Artikel 17 Jeder hat das Recht das BverfG anzurufen,

    da seine Rechte aus dem GG.verletzt werden,in Verbindung mit dem Art.19 (4) und dem Artikel 93 (4a).

    Keiner muß erst vor einem anderen Gericht klagen.

  • BW
    Böser Wolf

    von daniel56:

     

    Die bisherige Praxis der deutschen Botschaften, bei Visumsanträgen zwecks Ehegattennachzugs VOR der Erteilung jeglichen (auch befristeten) Visums den Nachweis einer bestandenen Deutschprüfung mit Niveau A1 zu verlangen, war und ist menschenverachtend.

    __________________________________________________

     

    So ein Unsinn !

     

    Die Sprachanforderung gilt selbstverständlich nur dann, wenn ein dauerhafter Aufenthalt (Familienzusammenführung) beantragt wird.

     

    Besucher, Touristen oder Geschäftsreisende brauchen keine Sprachkennntisse nachzuweisen.

  • BW
    Böser Wolf

    von Chipaya:

     

    zu von Vorwärts ohne Volk

     

    Ich möchte nicht, dass das Volk entscheidet, wen man heiratet und wen nicht. Und mit wem man dann zusammenlebt. Fänd ich richtig doof, wenn das so wäre.

    ---------------------------------------------------

     

    ....warum muß das unbedingt in Deutschland sein ?

     

    Wenn Du ein Volk vernichten willst, dann nimm ihm zuerst seine Sprache.

  • T
    tiberius

    Der Artikel beginnt mit: "Müssen ausländische Ehegatten, die nach Deutschland ziehen wollen, zuvor einen Sprachtest bestehen?" Man beachte das Wörtchen ZUVOR. Nur darum geht es, und nicht darum, "wer wen heiraten darf" und auch nicht darum, ob "der Ehepartner Grundkenntnisse der deutschen Sprache haben muss" usw. Das Gesetz müßte eigendlich dahingehend geändert werden, daß nachziehende Ehegatten erst ein Visum bekommen können, und dann hier Deutsch lernen müssen. Dazu brauchts hier natürlich auch genug preiswerte Deutschkurse, die es hier aber immerhin gibt.

    In sehr vielen Ländern auf der Welt ist das aber nicht so! Dort können die kein Deutsch lernen und kriegen deshalb kein Visum. Das verhindert Familienzusammenführung und ist daher in solchen Fällen m.E. Grundgesetzwidrig.

  • V
    Vroni

    Weiter gedacht: die Frau kann kein Deutsch. Die Frau wird Mutter. Das Kind wächst auf mit...kein Deutsch. Dieses gleiche Kind wird mit dem Betreuungsgeld zuhause betreut und...spricht nix Deutsch. Das Kind muss zur Schule...kann nix Deutsch und schleppt sich mit Würgen und Hängen bis zur Erfüllung der Schulpflicht. Der/die Jugendliche kann kein Deutsch, nix Ausbildungsplatz, nix Studium, hat sich Hartz 4 und erst recht keinen Grund, Deutsch zu lernen. Also, wie man sowas wie das lernen der Sprache diffamieren kann, spricht gegen die Diffamierer.

  • B
    broxx

    "Die Bundesregierung muss jetzt die diskriminierende Regelung der Sprachanforderungen " einfach nur jämmerlich! Die Sprache NICHT zu können ist diskriminierend und nicht umgekehrt. Das diese beiden das diskriminierend finden ist klar! Grüne und Linke eben...

  • D
    daniel56

    Die meisten Kommentare hier zeugen von unglaublischer Ignoranz oder von mangelndem Leseverständnis der deutschen Sprache, da die Kommentatoren weder die im Artikel genannten Fakten zur Kenntnis nehmen, noch in der Lage zu sein scheinen, sich in die Situation anderer hineinversetzen zu können. Stattdessen werden Klischees wie "Linke= unkritische Multikulti-Idioten" und "ausländische Ehepartener= dumme / rechtlose Importbräute" bedient.

    Also an alle diese Leute:

    Nehmen Sie an, Sie hätten eine/einen mongolischen Ehefrau/Ehemann, vielleicht auch gemeinsame Kinder. Nun wollen Sie zu ihm/ihr in die Mongolei ziehen, um bei Ihrer Familie zu sein. Jetzt verlangt die mongolische Regierung von Ihnen, die mongolische Sprache (Amtssprache dort) zu beherrschen, obwohl es hier KEINE SPRACHKURSE dafür gibt. Es gelingt Ihnen deshalb nicht, diesen Sprachnachweis bei der hiesigen mongolischen Botschaft vorlegen zu können und diese erteilt Ihnen daraufhin KEIN VISUM und Sie bleiben dauerhaft getrennt von Ihrer Familie.

    Würden Sie das gut finden?

     

    NIEMAND, auch nicht der EuGH, will schreckliche Dinge wie Zwangsehen oder gesellschaftliche Exklusion ausländisacher Ehefrauen auch nur ansatzweise fördern.

    Das Gesetz muss schlicht und einfach so geändert werden, dass die nachziehenden Ehegatten ERST ein zB auf 1 Jahr befristetes Visum für Deutschland bewilligt bekommen und DANN HIER Deutsch lernen und dann ggf zwecks Visumsverlängerung den Nachweis der A1-Sprachkenntnis erbringen.

     

    Die bestehende Praxis aber verhindert Familiengemeinschaft und widerspricht damit AUCH dem deutschen GRUNDGESETZ (von wegen "eussr" und was einige Kommentatoren für unfassbaren Schwachsinn schreiben).

    Versuchen Sie mal, auf Kiribati, in Guinea-Bissau, in Bhutan usw, Deutsch zu lernen. Das geht nicht - dort gibt es weder Goethe-Institute noch Deutsch-Kurse.

    Die Goethe-Institute (eine staatliche Institution!) empfehlen dort den Kauf ihres online-Deutschkurses zum Preis von 570,- Eur:

    http://shop.goethe.de/shop/20081010001/fernunterricht/c-4094-sortci-stitle+asc.htm

    Für Alle, die meinen, A1 sein super-eierleicht:

    http://www.goethe.de/lrn/pro/prf/fit/fit1_ues01_02_prueferbl.pdf

  • A
    andreas

    "Die Abgeordneten Memet Kilic (Grüne) und Sevim Dagdelen (Linke)"

     

    Noch Fragen ?

     

    Warum holen sich die Parteien nur immer wieder türkische Trojaner ins Boot ? Verstehn tut das Keiner. Es sollte doch inzwischen klar sein wem sich diese Menschen verpflichtet fühlen.

    Dem türkischen Staat ! Und der möchte die doppelte Staatsbürgerschaft und die Abschaffung der Sprachtests damit in die Kolonie wachsen kann.

    Die armen vor allem sehr jungen Frauen sind denen doch völlig egal !

  • I
    imation

    Zitat: "Die Abgeordneten Memet Kilic (Grüne) und Sevim Dagdelen (Linke) begrüßten gestern schon mal die neue Linie des Bundesverwaltungsgerichts."

     

    Toll,

    dann können die sich ja auf Importbräute freuen die weiterhin keine Ahnung von ihren Rechten haben. Super gemacht!

  • C
    Chipaya

    zu von Vorwärts ohne Volk

     

    Ich möchte nicht, dass das Volk entscheidet, wen man heiratet und wen nicht. Und mit wem man dann zusammenlebt. Fänd ich richtig doof, wenn das so wäre.

  • R
    Ringo

    Da kann ich mich Marcus nur anschliessen!

    Wo ist das Problem wenn die Ehepartner, insofern sie in wirklichkeit welche sind, einige Deutschkenntnisse vorweisen können?

    Ich habe den Eindruck, es ist von Links und Grün so gewollt, dass auch nicht die kleinste Mühe unternommen werden muss, um hier zu landen.

    Statt Leistung und Anstrengung, gibts von diesen Dilletanten bald ein Begrüssungsgeld.

    Ähnlich dem Soli, muss jeder Steuerzahler dann einem neuen Mitbürger zwanghaft erstmal den Dritten seines Lohns entbehren.

    So sieht nämlich die Li./Grü. Willkommenskultur aus.

    Der Rest erledigt sich dann von Zauberhand.

  • Z
    zuza

    " Betroffen sind von der Regelung vor allem Türken, Russen und Kosovaren. Für EU-Staatsangehörige, Amerikaner und Bürger aus vielen anderen Industriestaaten gilt die Deutschpflicht allerdings nicht."

     

    Warum ist das so? Mir kommt das diskriminierend und ungerecht vor.

  • H
    Hatem

    Wie lebensfern kann man sein als Politiker?

     

    Desintegration, Parallegesellschaft und Frauenunterdrückung werden gefördert ohne Sprachtests, aber das kann einem Politiker ja egal sein...

     

    Einfach mal auf SPON heute lesen:

    Tausende Migrantinnen werden jährlich zur Ehe gezwungen

     

    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,796673,00.html

  • D
    Dhimmitry

    Endlich hat diese Schikane ein Ende!

    Schön wäre es wenn auch rückwirkend eine Entschädigung an Schikanierte gezahlt würde. Die Frage ist nur, wie viel ist eine Beziehung wert, die aufgrund der Ferne in die Brüche gegangen ist?

  • B
    BerlinMarcus

    Einige Politiker lernen nichts dazu... was ist daran Diskriminierung wenn der Ehepartner Grundkenntnisse der deutschen Sprache haben muss!?!? Habne wir in den Städten nicht ausreichend Besipiele von Problemfällen wo insbesondere "importierte" Frauen ohne Deutschkenntnisse kaum eine Chance auf eine Beschäftigung haben.. Kinder ohne Chancen aufwachen usw.!?!?. Man könnte den Eindruck gewinnen die Grünen und Linken mögen Abhängikeit, Unterdrückung sowie Chancenungleichheit!

  • S
    Siegfried

    Ich verstehe das. Gleiches Recht für alle. Integration wird jedoch schwieriger werden. So begreife ich Linke und Grüne nicht, dass sie die Abschaffung eines Sprachtests begrüßen. Was ist da zu begrüßen, wenn sich ein Mensch durch keine Sprachkenntnisse des Landes ins Abseits stellt und nur in seinem eigenen Saft kocht? Vorurteile fangen auf beiden Seiten doch nur dann an, wenn man sein Gegenüber nicht versteht.

     

    Ich würde mir wünschen, dass Linke und Grüne nicht nur human sondern auch mit ehrlicher Hilfe agieren würden.

     

    Die Leute, die als Ehegatten nachziehen sind oft recht jung, ohne eigene Meinung und Ausbildung. Ihre Chance in dem fremden Land glücklich zu werden hängt auch viel von den Sprachkenntnissen ab. Ich frage mich, was tun die ach so humanen Parteien für diese Gruppe?

     

    Der Mensch an sich ist doch nur bereit etwas zu tun, wenn es ihm was wert ist, oder Druck ausgeübt wird.

  • S
    Schade

    Schade.

     

    Das Importbraut- und damit das Integrationsproblem konnten dadruch gemindert werden.

     

    Tja, die Nwo brauch aber die Islamisierung um die EUDSSR einzuführen.

     

    Dann eben Bürgerkrieg. Schade schade.

     

    Integration und Stopp der Importbräute hätte mir besser gefallen.

     

    Dann fangen wir eben mit jeder Generation neu an. Hinterwäldler Mama kann die Sprache nicht, Papa sperrt sie ein, Kinder haben keine Chance.

     

    Immer wieder neu.

     

    Ein großer Erfolg. Schade, Schade, Schade

  • F
    Felix

    Sprachtests für nachziehende Ehegatten sind international Standard. Warum sollte Deutschland davon abweichen müssen? Meine Schwester heiratete einen Amerikaner. Als sie in die USA nachzog, mußte sie auch einen Sprachtest machen, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.

     

    Ich arbeite im Kundenservice und mache täglich Erfahrungen mit Ausländern, die kein Wort deutsch verstehen, aber dafür um so lauter herumbrüllen. Ein Deutschtest muss obligatorisch sein. Wer nicht bereit ist die Sprache des Landes zu lernen, in dem er leben will, der soll gefälligst die Koffer packen und heimfliegen.

  • C
    Cenodoxus

    Wie kann man sich nur über diese Entscheidung freuen?

    In solchen Punkten werde ich die Grünen (die ich meistens wähle) nie verstehen, zudem muss bezweifelt werden, wie Ernst es ihnen mit der Integration ist.

     

    Was heißt überhaupt Sprachtests? Was ist das faktisch für eine Hürde?

    Wenn ich richtig informiert bin, verlangen diese Tests ein A1-Niveau nach dem Referenzrahmen.

    Leider schweigt sich dazu Christian Rath mal wieder völlig aus.

    A1 bedeutet einfachste(!) Sprachverwendung:

    "Kann vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und verwenden, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen.

    Kann sich und andere vorstellen und anderen Leuten Fragen zu ihrer Person stellen – z. B. wo sie wohnen, was für Leute sie kennen oder was für Dinge sie haben – und kann auf Fragen dieser Art Antwort geben.

    Kann sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen."

     

    Einige Wochen Intensivkurs können zu den gewünschten Ergebnissen verhelfen.

    Zumal Deutschland absurderweise diese Sprachkurse (und Tests) im Ausland finanziert.

    Billiger und einfacher kann man es den Leuten nicht machen!

  • D
    daniel56

    Die bisherige Praxis der deutschen Botschaften, bei Visumsanträgen zwecks Ehegattennachzugs VOR der Erteilung jeglichen (auch befristeten) Visums den Nachweis einer bestandenen Deutschprüfung mit Niveau A1 zu verlangen, war und ist menschenverachtend. Und zwar deshalb, weil das auch in solchen Ländern verlangt wurde, wo nirgendwo Deutschkurse angeboten werden - und das sind weltweit sehr viele Länder, denn Deutsch ist nunmal kaum verbreitet. Gut, daß der EuGH dies nun erkannt hat. Die Goethe-Institute verwiesen auf ihrer website zynischerweise auf sauteure Internet-basierte Kurse, obwohl diese als Auslands-Fachleute wissen müssten, dass viele Leute sich das nicht leisten können und es in vielen Ländern gar kein hierfür notwendiges Breitband-Internet gibt.

    Eine Praktikantin einer dt. Botschaft in einem westafrikanischem Land hat mir mal hinter vorgehaltener Hand erzählt, daß manche zuständige Botschaftsangestellte sich in solchen Fällen vernünftigerweise auch mit Kenntnis von "Guten Tag, ich heiße..." - also weit unterhalb von A1 - begnügten, aber da das Gesetz anderes vorsah, war man da natürlich von Wohlwollen oder Willkür dieser Sachbearbeiter abhängig.

    Etwas anderes sind ausländische Ehegatten, die bereits hier sind. Bei denen halte ich es für sinnvoll, innerhalb einer sinnvollen Frist das Erlernen der dt. Sprache zu verlangen - dann muss es aber auch kostenlos oder zumindest sehr preiswert und für alle Bildungsniveaus ermöglicht werden.

  • VO
    Vorwärts ohne Volk

    Das Erste um eine funktionierende Gesellschaft zu haben wäre es das Volk zu fragen mit wem es leben will und mit wem nicht. Gesellschaftspolitik von Oben geht immer in die Hose.

  • P
    piccolomini

    ich verstehe einfach nicht, was an der forderung nach sprachkenntnissen diskriminierend sein soll. das ist die normalste sache der welt. auch ewiggestrige grüne und linke abgeordnete sollten endlich erkennen, dass nur die sprache das tor zur integration darstellt.

  • J
    Jan

    Der Deutschtest ist die einzige Möglichkeit Mädchen vor Zwangsehen zu retten, ich kann es nicht begreifen, dass sich Linke und Grüne darüber freuen, dass die Zwangsehen-Industrie wiederbelebt wird.

  • P
    Peterchen

    Man könnte glatt meinen die Linken und Grünen halten Nichtdeutsche für zu dumm um eine Fremdsprache zu erlernen, aber das wäre ja diskriminierend.

  • Y
    yizz

    Trojanisches Pferd