Drohungen gegen NSU-Opfer-Anwältin: Ermittler stochern im Sumpf
In Hessens Innenausschuss zeigt sich, dass Regierung und Behörden erst wenig zu den Drohbriefen gegen Anwältin Başay-Yildiz wissen – oder sagen.
Die Anwältin hatte im NSU-Prozess eine Opferfamilie und gegenüber den Behörden den mutmaßlichen Islamisten Sami A. vertreten. Innenminister Beuth bestätigte zwar, dass bei der Anwältin inzwischen vier Drohbriefe eingegangen seien. Ein weiteres Drohfax sei direkt an das Polizeipräsidium Frankfurt geschickt worden. Der Minister wollte allerdings nicht bestätigen, dass alle fünf Faxe mit „NSU 2.0“ unterschrieben waren. Solche Informationen würden „tief in die laufenden Ermittlungen eingreifen,“ sagte Beuth.
Er bestätigte jedoch den Verdacht, dass „auch Vorgänge innerhalb der hessischen Polizei“ untersucht würden. Im Dezember war bekannt geworden, dass personenbezogene Daten der Anwältin von einem Computer im 1. Revier der Frankfurter Polizei abgefragt worden waren. Bei den Ermittlungen gegen die Polizeibeamten, die Zugang zu diesem Computer hatten, waren die Fahnder auf eine interne Chatgruppe gestoßen, die im Internet Hakenkreuze, neonazistische Parolen und Videos ausgetauscht hatte. Inzwischen wird gegen sieben PolizeibeamtInnen ermittelt, die allesamt suspendiert sind. Es sei noch nicht klar, wer von den BeamtInnen für diese rechtswidrige Abfrage persönlicher Daten der Anwältin verantwortlich war, sagte der Minister.
Die Oppositionsparteien SPD, FDP und Linke kritisierten erneut die Informationspolitik des Innenministers; sie erführen Neuigkeiten regelmäßig erst aus der Zeitung. Der FDP-Abgeordnete Stefan Müller sagte, der Minister müsse die Abgeordneten rechtzeitig informieren, wenn er weiteren Vertrauensverlust in die hessischen Polizei abwenden wolle. Mit seiner mangelhaften Information sorge Beuth außerdem für Spekulationen, sagte der Linken-Abgeordnete Hermann Schauss.
Ermittlungen wegen Geheimnisverrats
Als gemeinsame Position aller Ausschussmitglieder betonte die grüne Abgeordnete Eva Goldbach, dass die Serie der menschenverachtenden Drohbriefe schwer zu ertragen sei. Sie plädierte dafür, Vertrauen in die „sorgfältig ermittelnden Institutionen“ zu setzen. Der CDU-Abgeordnete Holger Belino sagte, die Abgeordneten müssten mit Rücksicht auf die laufenden Ermittlungen ein Stück weit die Füße stillhalten“.
Innenminister Beuth berief sich darauf, dass sich die Frankfurter Staatsanwaltschaft Informationen zum laufenden Ermittlungsverfahren vorbehalten habe; weil immer wieder interne Informationen durch Medienberichte bekannt geworden seien, sei inzwischen sogar ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Geheimnisverrats eingeleitet worden.
Auch zum Fall einer zweiten Chatgruppe in der hessischen Polizei, gegen die wegen des Austauschs neonazistischer Parolen und Symbolen ermittelt wird, wollte Beuth mit Rücksicht auf die laufenden Ermittlungen keine Auskunft geben. In diesem Zusammenhang waren zwei Polizeibeamte aus Kirtorf im Vogelsberg suspendiert worden. Der Minister sagte, es gebe keine Hinweise auf Verbindungen zu einem rechtsextremistischen Aktivisten, der auf seinem Privatgelände in Kirtorf Konzerte der Skinhead-Band „Gegenschlag“, Treffen der „Kameradschaft Berseker“ und private „Sonnenwendfeier“ veranstaltet hatte.
Schleppende Informationen
Gegen einen Beamten aus Südhessen, der Informationen aus dem polizeilichen Informationssystem an eine rechtsextremistischen Aktivistin weitergegeben haben soll, ist inzwischen beim Amtsgericht Dieburg Anklage erhoben worden. Der inzwischen nach Niedersachsen versetzte Beamte soll Martina H., die sich vor dem Landgericht Halle wegen gewalttätiger Übergriffe verantworten muss, Informationen über andere Rechtsextremisten geliefert haben. Die beiden in Halle wegen schwere Gewalttaten Angeklagten werden der rassistischen Gruppe „Aryans“ zugerechnet, gegen die die Bundesanwaltschaft ermittelt. Nach Auskunft der hessischen Behörden hatte der Beamte die Frau vor der rechten Szene gewarnt.
Auch über diesen Fall hatte der Minister die Abgeordneten erst informiert, als Medienberichte dazu erschienen waren. Zeitgleich hatte das Landeskriminalamt der taz noch versichert, der Fall habe mit der hessischen Polizei nichts zu tun, weil Niedersachsen für den Beamten zuständig sei. Später stellte der Minister klar, dass das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt geführt werde, weil der Beamte zum Zeitpunkt der rechtswidrigen Abfragen der hessischen Polizei angehört hatte.
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