Migrationspakt und die Folgen: Das wird sich wirklich ändern
Am Montag wollen 180 Staaten den UN-Migrationspakt verabschieden. Die taz hat mit Menschen gesprochen, die einzelne Ziele des Pakts in der Praxis umsetzen müssten.
Rund 180 Staaten, darunter Deutschland, wollen am Montag bei einer Konferenz in Marrakesch in Marokko den „Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ verabschieden. Seine Regelungen sollen vor allem die Lebensbedingungen von ArbeitsmigrantInnen verbessern. Deren Zahl schätzt die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) laut einer am vergangenen Freitag veröffentlichten Studie auf derzeit 164 Millionen Menschen – ein Anstieg um fast zehn Prozent gegenüber 2013. Vor zwei Wochen hat die taz den Vertragstext dokumentiert und ExpertInnen um eine Erläuterung gebeten.
Jetzt haben unsere KorrespondentInnen mit Menschen gesprochen, die die konkreten Ziele des Paktes in der Praxis umsetzen müssten. Wir wollten von ihnen wissen, was der Pakt für sie ändern würde, ob sie die vorgeschlagenen Reformen für sinnvoll halten – oder ob die vorgesehen Regelungen längst umgesetzt sind.
Hier eine kurze Inhaltsübersicht mit Links, die Sie direkt zu dem jeweiligen Text bringen:
Weniger öffentliches Geld für diskriminierende Medien – Migrationspakt, Ziel 17: In Teilen Skandinaviens gibt es eine öffentliche Presseförderung. Die Idee, diese an die Art der Berichterstattung zu knüpfen, stößt bei der norwegischen JournalistInnengewerkschaft nicht auf Zustimmung. Zum Text „Problematische Formulierungen“.
Billigere Rücküberweisungen – Migrationspakt, Ziel 20: Derzeit werden bei Bargeldsendungen aus Deutschland nach Afrika mit Western Union etwa 10 Prozent Gebühren fällig. Eine globale Deckelung dieser Kosten lehnt der Marktführer ab – viele andere Aspekte des Paktes aber kommen ihm äußerst gelegen. Zum Text „Western Union freut sich“.
Rentenansprüche mitnehmen – Migrationspakt Ziel 22: Lisa Simons ist Sprecherin der niederländischen Sociale Verzekeringsbank (SVB) und unter anderem zuständig für Auszahlung der staatlichen Rente. Der Migrationspakt sieht bilaterale, regionale oder multilaterale Verträge vor, damit ArbeitsmigrantInnen Zugang zu Sozialschutz haben. Die Niederlanden haben solche Verträge jedoch schon längst. Zum Text „Wir haben ohnehin schon Verträge“.
Qualifikationen anerkennen – Migrationspakt Ziel 18: 140.000 Menschen aus Nicht-EU-Staaten leben in Irland. Viele haben praktische Berufserfahrungen, können diese aber auf dem Arbeitsmarkt nicht nutzen. Deshalb stellen Arbeitgeber lieber Einheimische ein, sagt Patrick Bamming von der German-Irish Chamber of Industry and Commerce. Zum Interview „Der Migrant aus Nigeria muss bei Null anfangen“.
Brain Drain vermeiden – Migrationspakt, Ziel 2: Aus keinem Nicht-EU-Staat kamen 2017 mehr ArbeitsmigrantInnen nach Deutschland als aus Bosnien-Herzegowina – insgesamt waren es 7.504 Menschen. Für das Land ist die massenhafte Abwanderung nach Westeuropa längst ein großes Problem. Der Migrationspakt sieht Maßnahmen gegen solche Entwicklungen vor – die im Fall Bosniens dringend notwendig sein dürften. Zum Text „Bleibt nur der Weg nach Norden“.
Einleitung & Inhalt: Christian Jakob. Umsetzung: Juliane Fiegler.
Migrationspakt, Ziel 17: „Problematische Formulierungen“
Weniger öffentliches Geld für diskriminierende Medien – Migrationspakt, Ziel 17: In Teilen Skandinaviens gibt es eine öffentliche Presseförderung. Die Idee, diese an die Art der Berichterstattung zu knüpfen, stößt bei der norwegischen JournalistInnengewerkschaft nicht auf Zustimmung. Zum Text „Problematische Formulierungen“.
Ziel 17 des UN-Migrationspaktes soll Rassismus bekämpfen durch „... Einstellung der öffentlichen Finanzierung oder materiellen Unterstützung von Medien, die systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung gegenüber Migranten fördern...“
„Das sind ganz klar problematische Formulierungen“, sagt Reidun Kjelling Nybø, stellvertretende Generalsekretärin von Norsk Redaktørforening, der norwegischen RedakteurInnengewerkschaft zum 17. Ziel des Migrationspakts, laut dem Regierungen Medien mitunter mit finanziellem Druck auf Diskriminierungsfreiheit einschwören sollen.
Auch wenn das grundsätzlich „unter voller Achtung der Medienfreiheit“ geschehen soll, könne die Regierung in Oslo nach Einschätzung der Redaktørforening ein solches Dokument nur unterzeichnen, wenn eindeutig klar sei, dass dieses juristisch nicht bindend sei und „unter der selbstverständlichen Voraussetzung, dass norwegische Behörden das nicht wortwörtlich nehmen“.
Ansonsten würde die Regelung mit dem Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention ebenso kollidieren wie mit der norwegischen Verfassung und „allen Traditionen, die in Norwegen das Verhältnis zwischen Behörden und freien, unabhängigen Medien prägen“, sagt Kjelling Nybø. Offenbar habe die UN zwar „gute Absichten“ gehabt und der fragliche Artikel sei „im Ansatz vernünftig“ – aber so wie er jetzt dastehe, könne er „eher kontraproduktiv“ wirken.
Norwegen hat eine öffentliche Presseförderung, aufgrund derer Medien, die bestimmte formelle Voraussetzungen erfüllen, staatliche Gelder erhalten. Eine Inhaltskontrolle findet nicht statt. Ähnlich ist die Situation in Schweden. Hier hatte zwar bereits eine Reformkommission vor zwei Jahren vorgeschlagen, diese inhaltliche Neutralität durch eine „Demokratieklausel“ zu ersetzen und nur noch Publikationen zu fördern, die „vom Prinzip des gleichen Werts aller Menschen geprägt sind“, beispielsweise aber nicht mehr solche, die „unterschwellig Hass predigen, um eine bestimmte Gruppe von Menschen in Misskredit zu bringen“.
Doch verschwand dieser Vorschlag schnell wieder in der Schublade. Kritiker wie Nils Funcke, Sekretär des parlamentarischen Pressefreiheitskomitees warnte seinerzeit: Die Geschichte sei reich an abschreckenden Beispielen, wie Staaten direkt oder subtil versucht hätten Medien zu lenken.
Der schwedische Journalistenverband SJF, der schon die damalige „Demokratieklausel“ ablehnte, äußert nun zum Migrationspakt ähnliche Bedenken wie die norwegischen KollegInnen. Inhaltliche Prinzipen theoretisch aufzustellen sei leicht, „aber es ist schwieriger, sie in der Praxis umzusetzen“, sagt der SJF-Vorsitzende Jonas Nordling.
Man solle sich vor einem „Meinungsgerichtshof“ hüten: „Langfristig wird damit die Pressefreiheit untergraben.“ Und auch Norwegens linke Tageszeitung „Klassekampen“ bezeichnete es vergangene Woche als „Irrweg“, wolle der Staat versuchen, den Inhalt der öffentlichen Debatte in eine bestimmte Richtung zu steuern: „Demokratie heißt, dass die Volksmeinung auf den Staat einwirken soll und nicht umgekehrt.“
Der Migrationspakt werde keine Auswirkungen auf die Medienpolitik des Landes haben, verspricht die norwegische Kultusministerin Trine Skei Grande: Er verpflichte zu nichts, norwegische Gesetze und Regeln würden sich nicht ändern. Ähnlich beruhigte Lars Westbratt, Staatssekretär im schwedischen Migrationsministerium: Der Pakt sei nicht bindend und es gebe „kein Risiko“, dass er in Zukunft bindend werde. (Reinhard Wolff, Stockholm)
Ziel 17
Ziel 17: Beseitigung aller Formen der Diskriminierung und Förderung eines auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurses zur Gestaltung der Wahrnehmung von Migration
33. Wir verpflichten uns, im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen alle Formen der Diskriminierung zu beseitigen und Äußerungen, Handlungen und Ausprägungen von Rassismus, Rassendiskriminierung, Ge- walt, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz gegenüber allen Migranten zu verurteilen und zu bekämpfen. Wir verpflichten uns ferner, in Partnerschaft mit allen Teilen der Gesellschaft einen offenen und auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurs zu fördern, der zu einer realistischeren, humaneren und konstruktiveren Wahrnehmung von Migration und Migranten führt. Wir verpflichten uns außerdem, im Einklang mit dem Völkerrecht das Recht der freien Meinungsäußerung zu schützen, in der Erkenntnis, dass eine offene und freie Debatte zu einem umfassenden Verständnis aller Aspekte der Migration beiträgt.
Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir werden
a) Rechtsvorschriften erlassen, umsetzen oder aufrechterhalten, die Hassstraftaten und schwerere Hassstraftaten, die sich gegen Migranten richten, unter Strafe stellen, und Strafverfolgungs- und andere Beamte darin schulen, solche Straftaten und andere Gewalttaten, die sich gegen Migranten richten, zu erkennen, zu verhindern und darauf zu reagieren sowie den Opfern medizinische, rechtliche und psychosoziale Hilfe zu leisten;
b) Migranten und Gemeinschaften befähigen, jede Aufstachelung zu Gewalt gegen Migranten anzuzeigen, indem sie über vorhandene Rechtsbehelfsmechanismen informiert werden, und sicherstellen, dass diejenigen, die sich aktiv an der Begehung einer Hassstraftat gegen Migranten beteiligen, im Einklang mit den innerstaatlichen Rechtsvorschriften zur Rechenschaft gezogen werden, wobei die internationalen Menschenrechtsnormen, insbesondere das Recht auf freie Meinungsäußerung, zu wahren sind;
c) unter voller Achtung der Medienfreiheit eine unabhängige, objektive und hochwertige Berichterstattung durch die Medien, einschließlich Informationen im Internet, fördern, unter anderem durch Sensibilisierung und Aufklärung von Medienschaffenden hinsichtlich Migrationsfragen und -begriffen, durch Investitionen in ethische Standards der Berichterstattung und Werbung und durch Einstellung der öffentlichen Finanzierung oder materiellen Unterstützung von Medien, die systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung gegenüber Migranten fördern;
d) in Partnerschaft mit nationalen Menschenrechtsinstitutionen Mechanismen schaffen, um die Behördenpraxis der Erstellung von Migrantenprofilen aufgrund der Rasse, der Ethnie oder der Religion sowie systematische Fälle von Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und allen anderen mehrfachen und sich überschneidenden Formen der Diskriminierung zu verhüten, aufzudecken und zu bekämpfen, einschließlich durch Beobachtung und Veröffentlichung von Trendanalysen, und einen Zugang zu wirksamen Beschwerde- und Rechtsbehelfsmechanismen sicherstellen;
e) Migranten, insbesondere Migrantinnen, Zugang zu nationalen und regionalen Beschwerde- und Rechtsbehelfsmechanismen verschaffen, mit dem Ziel, die Rechenschaftspflicht zu fördern und staatliche Maßnahmen im Zusammenhang mit diskriminierenden Handlungen und Bekundungen, die sich gegen Migranten und ihre Familien richten, anzugehen;
f) Aufklärungskampagnen fördern, die an die Gesellschaften in den Herkunfts-, Transit- und Zielländern gerichtet sind und den Zweck haben, auf der Grundlage von Beweisen und Fakten die öffentliche Wahrnehmung des positiven Beitrags einer sicheren, geordneten und regulären Migration zu gestalten und Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und die Stigmatisierung aller Migranten zu beenden;
g) Migranten, Führungsverantwortliche aus Politik, Religion und Gesellschaft sowie Pädagogen und Dienstleister darin einbeziehen, Fälle von Intoleranz, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen der Diskriminierung von Migranten und Diasporagemeinschaften aufzudecken und zu verhüten und Aktivitäten in lokalen Gemeinschaften zur Förderung der gegenseitigen Achtung zu unterstützen, einschließlich im Rahmen von Wahlkampagnen.
Migrationspakt, Ziel 20: Western Union freut sich
Billigere Rücküberweisungen – Migrationspakt, Ziel 20: Derzeit werden bei Bargeldsendungen aus Deutschland nach Afrika mit Western Union etwa 10 Prozent Gebühren fällig. Eine globale Deckelung dieser Kosten lehnt der Marktführer ab – viele andere Aspekte des Paktes aber kommen ihm äußerst gelegen. Zum Text „Western Union freut sich“
Ziel 20 des UN-Migrationspakt will „...einen Fahrplan erstellen, um bis 2030 (...) die Transaktionskosten für Rücküberweisungen von Migranten auf weniger als 3 Prozent zu senken“.
Western Union „freut sich, als Vertreter des Privatsektors an den Verhandlungen zum Migrationspakt“ beteiligt gewesen zu sein, sagt ein Sprecher auf Anfrage der taz. Die Freude dürfte damit zu tun haben, dass das Unternehmen durch den Pakt auf die Befreiung von Steuern hofft, die viele Länder zur Zeit auf Bargeldtransaktionen erheben.
Solche Steuern widersprächen den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung („Sustainable Development Goals“, kurz SDGs), sagt Western Union – und jenen wolle der Pakt schließlich zur Durchsetzung verhelfen. Tatsächlich findet sich im Migrationspakt ein Passus, der „Steuerbefreiungen oder -anreize in Bezug auf Rücküberweisungen“ verlangt.
Ebenfalls angetan ist Western Union davon, dass MigrantInnen in Zukunft moderne Ausweise bekommen sollen, was die Sicherheit der Geldtransfers erhöhen könnte. Auch die „Anbindungen zu Finanzdienstleistungen außerhalb der Bank“ – etwa per Mobiltelefon – will der Migrationspakt fördern – schließlich haben viele ArbeitsmigrantInnen im globalen Süden zwar kein Girokonto, aber ein Handy.
Und auch davon, dass Regeln, „die zusätzliche Kosten verursachen, aber keinen Verbrauchermehrwert bieten“ reduziert werden sollen, ist im Migrationspakt die Rede. Dass die Bargeldtransferindustrie bei den Verhandlungen mit am Tisch saß, ist dem Text anzumerken.
Die wichtigsten Forderungen des Paktes begeistert das Unternehmen allerdings weniger: Von der rigorosen Gebührendeckelung auf drei Prozent hält Western Union nichts. Das Kostenziel sei als „one size fits all“ gedacht, „ohne die Komplexität bei der Erbringung von Dienstleistungen“ zu bedenken“ erklärt das Unternehmen dazu. Schließlich würden Maßnahmen wie Geldwäschebekämpfung, Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung oder Überweisungssteuern die Kosten hochtreiben.
Im weltweiten Schnitt lägen sie bei etwa 5 Prozent des gesendeten Betrags, der durchschnittliche Betrag, der 2017 versandt wurde, liege bei etwa 300 US-Dollar je Transfer. Die erhobenen Gebühren „spiegeln Dynamiken zwischen einem Entsende- und einem Empfängerland wider“, erklärt Western Union: Verbraucherschutz, Währungsschwankungen, solche Dinge würden je nach Region eben unterschiedliche Kosten verursachen.
Insgesamt aber seien die Überweisungskosten „seit mehr als einem Jahrzehnt im Rahmen der natürlichen Evolution eines sich entwickelnden Marktes“ gesunken. Soll heißen: Wenn die Staaten wollen, dass die Überweisungen billiger werden, dann sollen sie diese schwächer regulieren und geringer besteuern – so sieht es die Finanzindustrie. (Hermannus Pfeiffer, Christian Jakob)
Ziel 20
Ziel 20: Schaffung von Möglichkeiten für schnellere, sicherere und kostengünstigere Rücküberweisungen und Förderung der finanziellen Inklusion von Migranten
36. Wir verpflichten uns, schnellere, sicherere und kostengünstigere Rücküberweisungen zu fördern, indem wir die bestehenden förderlichen politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen, die Wettbewerb, Regulierung und Innovation auf dem Überweisungsmarkt ermöglichen, weiterentwickeln und geschlechtersensible Programme und Instrumente bereitstellen, die die finanzielle Inklusion von Migranten und ihren Familien fördern. Wir verpflichten uns ferner, die transformative Wirkung von Rücküberweisungen auf das Wohlergehen von Arbeitsmigranten und ihren Familien sowie auf die nachhaltige Entwicklung der Länder zu optimieren, unter Berücksichtigung dessen, dass Rücküberweisungen eine wichtige Quelle privaten Kapitals darstellen und nicht mit anderen internationalen Finanzströmen wie ausländischen Direktinvestitionen, öffentlicher Entwicklungshilfe oder anderen öffentlichen Quellen der Entwicklungsfinanzierung gleichgesetzt werden können.
Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir werden
a) einen Fahrplan erstellen, um bis 2030 im Einklang mit Ziel 10.c der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung die Transaktionskosten für Rücküberweisungen von Migranten auf weniger als 3 Prozent zu senken und Überweisungskorridore mit Kosten von über 5 Prozent zu beseitigen;
b) den von den Vereinten Nationen verkündeten Internationalen Tag der Heimatüberweisungen an Familienangehörige und das vom Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung organisierte Globale Forum für Rücküberweisungen, Investition und Entwicklung als wichtige Plattform zur Bildung und Stärkung von Partnerschaften für innovative Lösungen für kostengünstigere, schnellere und sicherere Rücküberweisungen mit allen relevanten Interessenträgern fördern und unterstützen;
c) die Vorschriften für den Überweisungsmarkt harmonisieren und die Interoperabilität der Überweisungsinfrastruktur entlang der Korridore verbessern, indem sichergestellt wird, dass Maßnahmen zur Bekämpfung von illegalen Finanzströmen und Geldwäsche die Rücküberweisungen von Migranten nicht durch unangemessene, exzessive oder diskriminierende Politikvorgaben behindern;
d) politische und regulatorische Rahmenbedingungen schaffen, die einen wettbewerbsfähigen und innovativen Überweisungsmarkt fördern, ungerechtfertigte Hindernisse für Überweisungsdienstleister, die keine Banken sind, beim Zugang zur Zahlungsverkehrsinfrastruktur beseitigen, Steuerbefreiungen oder -anreize in Bezug auf Rücküberweisungen anwenden, den Marktzugang für unterschiedliche Dienstleister fördern, dem Privatsektor Anreize zur Erweiterung des Angebots an Überweisungsdiensten verschaffen und die Sicherheit und Planbarkeit von Transaktionen mit geringem Wert verbessern, unter Berücksichtigung von Fragen im Zusam- menhang mit dem Abbau von Risiken, und in Konsultation mit Überweisungsdienstleistern und Finanzaufsichtsbehörden eine Methodologie zur Unterscheidung von Rücküberweisungen und illegalen Geldströmen entwickeln;
e) innovative technologische Lösungen für Rücküberweisungen entwickeln, zum Beispiel mobile Zahlungen, di- gitale Instrumente oder Online-Banking, um Kosten zu senken, die Geschwindigkeit und die Sicherheit zu erhöhen, mehr Überweisungen über reguläre Kanäle zu ermöglichen und geschlechtersensible Distributions- wege für unterversorgte Bevölkerungsgruppen zu öffnen, insbesondere für Menschen in ländlichen Gebieten, Menschen mit niedrigem Alphabetisierungsniveau und Menschen mit Behinderungen;
f) leicht zugängliche Informationen über Überweisungskosten nach Dienstleister und Überweisungsweg bereitstellen, zum Beispiel über Preisvergleich-Websites, um die Transparenz und den Wettbewerb auf dem Überweisungsmarkt zu erhöhen und die finanzielle Kompetenz und Inklusion von Migranten und ihren Familien durch Ausbildung und Schulung zu fördern;
g) Programme und Instrumente entwickeln, um Investitionen von Überweisungsabsendern in lokale Entwicklung und unternehmerische Tätigkeit in den Herkunftsländern zu fördern, zum Beispiel durch Beihilfemechanismen, kommunale Anleihen und Partnerschaften mit Heimatverbänden, mit dem Ziel, das transformative Potenzial von Rücküberweisungen über die einzelnen Haushalte von Arbeitsmigranten aller Qualifikationsniveaus hinaus zu erhöhen;
h) Migrantinnen in die Lage versetzen, eine finanzielle Allgemeinbildung zu erlangen, Zugang zu formalen Systemen für den Überweisungsverkehr zu erhalten, ein Bankkonto zu eröffnen und finanzielle Vermögenswerte, Investitionen und Geschäfte zu besitzen und zu lenken, und auf diese Weise geschlechtsspezifische Ungleichheiten bekämpfen und die aktive Teilhabe von Migrantinnen an der Wirtschaft fördern;
i) für Migranten, einschließlich einkommensschwacher und von Frauen geführter Haushalte, Banklösungen und Finanzinstrumente bereitstellen und in Zusammenarbeit mit dem Bankensektor entwickeln, zum Beispiel Bankkonten, die direkte Einzahlungen von Arbeitgebern ermöglichen, Sparkonten, Darlehen und Kredite.
Migrationspakt, Ziel 22: „Wir haben ohnehin schon Verträge“
taz: Wie regelt sich die Rentenauszahlung an Menschen, die nicht mehr in den Niederlanden wohnen? Hat das Herkunftsland darauf Einfluss?
Lisa Simons: Für uns ist das Herkunftsland eines Empfängers nicht relevant, nur das aktuelle Wohnland. Bei der Zuweisung des staatlichen Rentenbetrags unterscheiden wir zwischen Ländern, mit denen es einen Vertrag über soziale Sicherheit gibt, dies betrifft neben den EU- Staaten 35 weitere Länder, darunter Marokko, Türkei, Surinam und Indonesien.
Wie viele Empfänger wohnen denn überhaupt außerhalb der Niederlande ?
Ziel 22 des UN-Migrationspaktes soll Regelungen schaffen für die „... Übertragbarkeit der Sozialversicherungs- und erworbenen Leistungsansprüche von Arbeitsmigranten (...) wie Renten, Gesundheitsversorgung oder andere erworbene Leistungen".
Im zweiten Quartal 2018 wohnten 328.406 Renten-Empfänger im Ausland. 20 Prozent davon in Belgien, 14 Prozent in Deutschland, 13 Prozent in Spanien und 16 Prozent in anderen EU- Ländern. Der übergroße Teil von Empfängern aus anderen Vertragsländern (36,1 Prozent) wohnt in Auswanderungsländern wie Australien, Kanada und den USA. 3.402 Empfänger wohnen in Ländern, mit denen kein Vertrag zur sozialen Sicherheit abgeschlossen wurde.
Was wird in diesen Verträgen geregelt?
Es handelt sich um bilaterale Abkommen über den Export von Leistungen, die Möglichkeiten der Ausführung sowie den Austausch von Daten.
Und diese bilateralen Abkommen unterscheiden sich voneinander?
Die Höhe der Renten-Auszahlungen ist immer gleich, unabhängig vom Herkunftsland. Unterschiedlich ist, wie die Abkommen im jeweiligen Land umgesetzt werden. Dabei geht es um die jeweilige Gesetzgebung, oder Fragen, ob es etwa ein Geburtenregister gibt oder nicht. Insofern hat jedes Land seinen eigenen Vertrag.
Wie hoch sind die Auszahlungen?
Bei der Höhe der staatlichen Rente unterscheiden wir zwischen Alleinstehenden und Verheirateten. Letztere empfangen einen niedrigeren Betrag, 50 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns. Alleinstehende bekommen einen höheren Betrag, nämlich 70 Prozent des Mindestlohns. Die SVB muss kontrollieren können, ob eine Person wirklich alleinstehend ist. Bei Ländern, mit denen kein Vertrag existiert, exportieren wir nur den risikolosen niedrigen Betrag. Wenn irgendwo mehr als 100 Renten-Empfänger wohnen, probieren wir, in Zusammenarbeit mit dem Arbeits- und Sozialministerium Vereinbarungen zu treffen.
Wird sich durch den Global Compact in Ihrer Arbeit etwas ändern?
Nein, im Prinzip nicht. Mit allen wesentlichen Migrationsländern haben wir ohnehin Verträge.
(Interview: Tobias Müller)
Ziel 22
Ziel 22: Schaffung von Mechanismen zur Übertragbarkeit von Sozialversicherungs- und erworbenen Leistungsansprüchen
38. Wir verpflichten uns, Arbeitsmigranten aller Qualifikationsniveaus dabei zu helfen, in den Zielländern Zugang zu Sozialschutz zu erhalten und von der Übertragbarkeit geltender Sozialversicherungs- und erworbener Leistungsansprüche in ihren Herkunftsländern oder beim Entschluss zur Aufnahme einer Beschäftigung in einem anderen Land zu profitieren.
Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir werden
a) im Einklang mit der Empfehlung Nr. 202 der IAO betreffend den sozialen Basisschutz (2012) nichtdiskriminierende innerstaatliche Sozialschutzsysteme, einschließlich sozialer Basisschutzniveaus für Staatsangehörige und Migranten, einrichten oder aufrechterhalten;
b) bilaterale, regionale oder multilaterale Gegenseitigkeitsabkommen über die Übertragbarkeit der Sozialversicherungs- und erworbenen Leistungsansprüche von Arbeitsmigranten aller Qualifikationsniveaus schließen, die sich auf die in den jeweiligen Staaten geltenden sozialen Basisschutzniveaus und die geltenden Sozialversicherungsansprüche und -regelungen wie Renten, Gesundheitsversorgung oder andere erworbene Leistungen beziehen, oder solche Regelungen in andere einschlägige Vereinbarungen aufnehmen, etwa zur langfristigen und befristeten Arbeitsmigration;
c) in die nationalen Rahmenwerke zur sozialen Sicherheit Bestimmungen zur Übertragbarkeit von Ansprüchen und erworbenen Leistungen integrieren, Anlaufstellen in den Herkunfts-, Transit- und Zielländern benennen, die Migranten die Antragstellung auf Übertragung von Ansprüchen erleichtern, den Schwierigkeiten von Frauen und älteren Menschen beim Zugang zum Sozialschutz Rechnung tragen und spezielle Instrumente schaffen, zum Beispiel Sozialfonds für Migranten in den Herkunftsländern, die Arbeitsmigranten und ihre Familien unterstützen.
Migrationspakt Ziel 18: „Der Migrant aus Nigeria muss bei Null anfangen“
taz: Der Migrationspakt will ausländische Qualifikationen leichter für den Arbeitsmarkt nutzbar machen. Was heißt das konkret für Irland?
Patrick Bamming: Die Ausbildung von Handwerkern ist in Irland nicht so streng geregelt wie in Deutschland. Die Vorschriften für die verschiedenen Berufe sind nicht sonderlich strikt. Zum Beispiel kann ein Friseur ohne einen Meistertitel arbeiten, und man kann auf dem Bau arbeiten, wenn man einen Sicherheitsausweis hat. Andererseits ist es bei qualifizierteren Berufen sehr genau geregelt, zum Beispiel beim Maschinenbau.
Ein Migrant aus Nigeria, zum Beispiel, hat in seinem Heimatland zehn Jahre lang als Elektriker gearbeitet. Nun kommt er nach Irland. Was erwartet ihn hier, wenn er keine Qualifikation nachweisen kann?
Ziel 18 des UN-Migrationspaktes soll „...in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Industrien Standards und Leitlinien für die gegenseitige Anerkennung ausländischer Qualifikationsabschlüsse und nicht formal erworbener Fertigkeiten in verschiedenen Sektoren erarbeiten“.
Die Anerkennung von ausländischen Qualifikationen in Irland ist selbst bei innerhalb der Europäischen Union erworbenen Qualifikationen problematisch. Die Unternehmen stellen wegen des unpraktikablen Anerkennungsprozesses lieber irische Arbeiter ein. Der Migrant aus Nigeria müsste also bei Null anfangen. Migranten, die sich innerhalb von Irland weitergebildet haben, konnten feststellen, dass dies ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich erhöht hat.
Kann der UN-Migrationspakt es dem nigerianischen Maurer leichter machen?
Das Gesetz in Irland unterscheidet zwischen hochqualifizierten Migranten und Asylbewerbern. Letztere dürfen erst seit Juli 2018 unter bestimmten Voraussetzungen arbeiten. Sie müssen seit mindestens neun Monaten auf eine Entscheidung über ihren Asylantrag warten und dann einen Antrag beim Justizministerium auf Ausstellung einer Arbeitserlaubnis stellen. Die Arbeitserlaubnis ist dann für sechs Monate gültig, endet aber, sobald eine endgültige Entscheidung über den Asylantrag ergeht.
Was muss Irland tun, um die Richtlinien umzusetzen? Wie lange wird das dauern?
Wie lange das dauern wird, kann man nicht genau vorhersagen. Das eben angesprochene Gesetz zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis für Asylbewerber beispielsweise erging knapp ein Jahr nach einer Entscheidung des obersten Gerichtshofs, die das Arbeitsverbot für Asylbewerber für verfassungswidrig erklärte.
Der Pakt soll Ausbeutung durch unethische Rekrutierungsagenturen, die Menschen zur Arbeit in anderen Ländern anwerben, einen Riegel vorschieben. Wie groß ist das Problem der Ausbeutung von Migranten in Irland?
Arbeitsmigranten und ihre Ausbeutung spielen keine große Rolle in der öffentlichen Debatte. Normalerweise wird der Mindestlohn eingehalten, er steigt am 1. Januar auf 9,80 Euro pro Stunde für Erwachsene. Es gibt allerdings Ausnahmen. Der Guardian hat vor drei Jahren die Ausbeutung von Arbeitsmigranten in der Fischerei-Industrie aufgedeckt. Daraufhin hat die irische Regierung das sogenannte Atypische Arbeitszeitmodell eingeführt, um eine 39-Stunden-Woche mit Mindestlohn im Fischereigewerbe durchzusetzen.
(Interview: Ralf Sotscheck, Dublin)
Ziel 18
Ziel 18: Investition in Aus- und Weiterbildung und Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung von Fertigkeiten, Qualifikationen und Kompetenzen
34. Wir verpflichten uns, in innovative Lösungen zu investieren, die die gegenseitige Anerkennung der Fertigkeiten, Qualifikationen und Kompetenzen von Arbeitsmigranten auf allen Qualifikationsniveaus erleichtern und eine bedarfsorientierte Aus- und Weiterbildung fördern, um die Beschäftigungsfähigkeit von Migranten auf dem formalen Arbeitsmarkt in den Zielländern und nach ihrer Rückkehr in die Herkunftsländer zu optimieren und eine menschenwürdige Arbeit für Arbeitsmigranten zu gewährleisten.
Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir werden
a) in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Industrien Standards und Leitlinien für die gegenseitige Anerkennung ausländischer Qualifikationsabschlüsse und nicht formal erworbener Fertigkeiten in verschiedenen Sektoren erarbeiten, mit dem Ziel, weltweite Kompatibilität auf der Grundlage bestehender Modelle und bewährter Verfahrensweisen zu gewährleisten;
b) die Transparenz der Zertifizierungen und die Kompatibilität nationaler Qualifikationsrahmen fördern, indem einheitliche Kriterien, Indikatoren und Bewertungsparameter vereinbart und nationale Instrumente, Register oder Institutionen zur Erstellung von Qualifikationsprofilen geschaffen und gestärkt werden, um wirksame und effiziente Verfahren für die gegenseitige Anerkennung auf allen Qualifikationsniveaus zu erleichtern;
c) bilaterale, regionale oder multilaterale Vereinbarungen zur gegenseitigen Anerkennung schließen oder in andere Vereinbarungen, etwa in Vereinbarungen zur Arbeitskräftemobilität oder Handelsabkommen, Anerkennungsklauseln aufnehmen, um Gleichwertigkeit oder Vergleichbarkeit in nationalen Systemen herzustellen, zum Beispiel durch automatische oder gesteuerte Mechanismen zur gegenseitigen Anerkennung;
d) Technologie und Digitalisierung einsetzen, um Fertigkeiten auf der Grundlage formaler Zeugnisse sowie nicht formal erworbene Kompetenzen und Berufserfahrung auf allen Qualifikationsniveaus umfassender zu bewerten und gegenseitig anzuerkennen;
e) globale Kompetenzpartnerschaften zwischen Ländern aufbauen, die die Ausbildungskapazitäten der nationalen Behörden und relevanten Interessenträger, einschließlich des Privatsektors und der Gewerkschaften, stärken und die Aus- und Weiterbildung von Arbeitskräften in den Herkunftsländern und von Migranten in den Zielländern fördern, mit dem Ziel, die Auszubildenden für eine Beschäftigung auf den Arbeitsmärkten aller teilnehmenden Länder zu qualifizieren;
f) interinstitutionelle Netzwerke und Kooperationsprogramme für Partnerschaften zwischen dem Privatsektor und Bildungseinrichtungen in den Herkunfts- und Zielländern fördern, um Migranten, Gemeinwesen und teilnehmenden Partnern wechselseitig nutzbringende Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung zu eröffnen, einschließlich auf der Grundlage der bewährten Verfahren des im Rahmen des Globalen Forums für Migration und Entwicklung entwickelten Business Mechanism (Mechanismus zur Einbindung der Wirtschaft);
g) in Zusammenarbeit mit relevanten Interessenträgern bilaterale Partnerschaften eingehen und Programme durchführen, die die Vermittlung und Verbreitung von Fertigkeiten und die berufliche Mobilität fördern, zum Beispiel Studienaustauschprogramme, Stipendien, berufliche Austauschprogramme und Praktikanten- oder Auszubildendenprogramme, die den daran Teilnehmenden nach erfolgreichem Abschluss Möglichkeiten eröffnen, eine Beschäftigung zu suchen und sich unternehmerisch zu betätigen;
h) mit dem Privatsektor und Arbeitgebern zusammenarbeiten, um Migranten auf allen Qualifikationsniveaus leicht zugängliche und geschlechtersensible Fern- oder Onlineprogramme zur Vermittlung und Abstimmung von Qualifikationen zur Verfügung zu stellen, einschließlich einer frühzeitigen und berufsspezifischen Sprachausbildung, Ausbildung am Arbeitsplatz und Bereitstellung von Fortbildungsprogrammen, und so ihre Beschäftigungsfähigkeit in Sektoren mit entsprechendem Arbeitskräftebedarf auf der Grundlage des Wissens der jeweiligen Branche über die Arbeitsmarktdynamik zu verbessern und insbesondere die wirtschaftliche Selbst- bestimmung der Frauen zu stärken;
i) die Fähigkeit von Arbeitsmigranten verbessern, von einem Arbeitsplatz oder Arbeitgeber zu einem anderen zu wechseln, indem Dokumente zur Anerkennung von am Arbeitsplatz oder durch Ausbildung erworbenen Fertigkeiten bereitgestellt werden, um den Nutzen der Weiterqualifizierung zu optimieren;
j) innovative Methoden zur gegenseitigen Anerkennung und zur Bewertung formal und informell erworbener Fertigkeiten entwickeln und fördern, einschließlich durch eine zeitige und ergänzende Ausbildung von Arbeitsuchenden, Mentoring und Praktikumsprogramme, um bestehende Zeugnisse voll anzuerkennen und Befähigungsnachweise zur Validierung neu erworbener Fertigkeiten bereitzustellen;
k) Zeugnisüberprüfungsmechanismen einrichten und Migranten darüber informieren, wie sie ihre Fertigkeiten und Qualifikationen vor ihrer Abreise bewerten und anerkennen lassen können, einschließlich in Rekrutierungsverfahren oder frühzeitig nach der Ankunft, um die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern;
l) zusammenarbeiten, um in Partnerschaft mit den relevanten Interessenträgern Dokumentations- und Informationsinstrumente zu fördern, die einen Überblick über die in den Herkunfts-, Transit- und Zielländern anerkannten Zeugnisse, Fertigkeiten und Qualifikationen einer Arbeitskraft geben und so Arbeitgeber in die Lage versetzen, im Rahmen von Bewerbungsverfahren die Eignung von Arbeitsmigranten einzuschätzen.
Migrationspakt Ziel 2: „Bleibt nur der Weg nach Norden“
Der ungeheizte Warteraum in der Ambulanz im Zentrum Sarajevos ist täglich überfüllt. Die Patienten müssen geduldig sein und warten. Schon wieder, so raunt die Krankenschwester, will einer der Ärzte nach Deutschland gehen. „Dann wissen wir gar nicht mehr, wie wir hier das alles noch schaffen sollen.“ In anderen Krankenhäusern in Bosnien und Herzegowina sind schon ganze Abteilungen geschlossen worden.
Die seit dem letzten Krieg der 90er Jahre ohnehin zerbrechliche staatliche Krankenversorgung beginnt, vollständig zu kollabieren. Ärzte und Krankenschwestern wissen, dass sie in Deutschland und Österreich mit Kusshand genommen werden.
Ziel 2 des UN-Migrationspaktes soll „Faktoren, die Menschen dazu bewegen, ihre Herkunftsländer zu verlassen“ minimieren um „die Abwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte („brain drain“) zu vermeiden“.
Seit Deutschland die Berufsabschlüsse auch für andere Berufe akzeptieren will, machen sich auch Ingenieure, Maschinenbauer und alle Experten vom Bau berechtigte Hoffnungen auf einen Job im gelobten Ausland. Die Frauen und Männer, die sich zutrauen, als Altenpfleger in den deutsch sprechenden Ländern zu arbeiten, überfüllen die Deutschkurse in den Abendschulen. Die Kurse am Goethe-Institut in Sarajevo sind seit Jahren ausgebucht.
Ab 2019 und der weiteren Lockerung von Arbeitsrestriktionen in Deutschland wollen auch andere Bevölkerungsgruppen nach Norden ziehen. Der 34-jährige Edin ist Busfahrer und hat bisher für die größte Transportfirma in dem Land gearbeitet. „Für 600 bis 800 Konvertible Mark im Monat (300-400 Euro), wie kannst du da deine Familie ernähren?“ Die Stadtwerke von Sarajevo haben berechtigte Angst, dass ihnen das Personal davonläuft. Zuverlässige Handwerker zu finden ist ohnehin nur mit „guten Beziehungen“ möglich.
Über 60.000 jüngere Fachkräfte haben nach jüngsten Schätzungen 2018 den Weg nach Norden gefunden, 2019 werden das noch mehr Menschen sein. Nicht nur aus dem 3,4 Millionen Einwohner zählenden Bosnien fliehen Zehntausende. Auch in Serbien klagen Regierungsstellen über ähnliche Phänomene. Selbst aus dem EU-Land Kroatien ziehen viele Fachkräfte nach Norden.
Noch gelingt es den Kroaten, mit Menschen aus den südlicher liegenden Ländern ein paar Lücken zu füllen. Nur im Kosovo würde man sich bei 60 Prozent Arbeitslosigkeit freuen: Doch für die ist die EU versperrt, denn Kosovaren brauchen nach wie vor Visa.
Der Brain Drain auf dem westlichen Balkan hat so bedrohliche Ausmaße angenommen, dass jetzt sogar die Ausbeuter des seit dem Krieg etablierten Raubtierkapitalismus reagieren müssen. Plötzlich machen Firmen ihren Angestellten Angebote. Die Transport-Firma Centro Trans in Sarajevo will jetzt höhere Löhne für ihre Fahrer bezahlen – Edin hörte von 500 bis 600 Euro pro Monat. „Aber auch das ist doch viel zu niedrig, da müssen sie schon mehr bieten.“ Die Hoffnung als bosnischer Staat in die EU aufgenommen zu werden, ist wegen der Blockadepolitik der nationalistischen Parteien der Serben und Kroaten zerstoben. „Bleibt nur der Weg nach Norden.“
(Erich Rathfelder, Sarajewo)
Ziel 2
Ziel 2: Minimierung nachteiliger Triebkräfte und struktureller Faktoren, die Menschen dazu bewegen, ihre Herkunftsländer zu verlassen
18. Wir verpflichten uns, förderliche politische, wirtschaftliche und soziale Bedingungen sowie Umweltbedingungen zu schaffen, unter denen die Menschen in ihren eigenen Ländern ein friedliches, produktives und nachhaltiges Leben führen und ihre persönlichen Ambitionen verwirklichen können, und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass Verzweiflung und sich verschlechternde Umweltbedingungen sie nicht dazu veranlassen, durch irreguläre Migration anderswo eine Existenzgrundlage zu suchen. Wir verpflichten uns ferner, für eine rasche und vollständige Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zu sorgen sowie auf anderen bestehenden Rahmenwerken aufzubauen und in ihre Umsetzung zu investieren, um die Gesamtwirkung des Globalen Paktes zur Erleichterung einer sicheren, geordneten und regulären Migration zu erhöhen.
Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir werden
a) die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, einschließlich der Ziele für nachhaltige Entwicklung und der Aktionsagenda von Addis Abeba, und der Verpflichtung, diejenigen zuerst zu erreichen, die am weitesten zurückliegen, sowie die Umsetzung des Übereinkommens von Paris und des Sendai-Rahmens für Katastrophenvorsorge 2015-2030 fördern;
b) in Programme investieren, die die Erfüllung der Ziele für nachhaltige Entwicklung durch die Staaten beschleunigen, mit dem Ziel, die nachteiligen Triebkräfte und strukturellen Faktoren zu beseitigen, die Menschen dazu bewegen, ihr Herkunftsland zu verlassen, unter anderem durch Armutsbeseitigung, Ernährungssicherung, Gesundheits- und Sanitärversorgung, Bildung, inklusives Wirtschaftswachstum, Infrastrukturentwicklung, städtische und ländliche Entwicklung, Schaffung von Arbeitsplätzen, menschenwürdige Arbeit, Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung der Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen, Aufbau von Resilienz und Katastrophenvorsorge, Klimawandelabschwächung und -anpassung, Bekämpfung der sozioökonomischen Auswirkungen aller Formen der Gewalt, Nichtdiskriminierung, Rechtsstaatlichkeit und gute Regierungsführung, Zugang zur Justiz und Schutz der Menschenrechte, sowie mit dem Ziel, friedliche und inklusive Gesellschaften mit wirksamen, rechenschaftspflichtigen und transparenten Institutionen zu schaffen und zu erhalten;
c) in enger Zusammenarbeit mit und zur Unterstützung von anderen Staaten, zuständigen nationalen und lokalen Behörden, nationalen Menschenrechtsinstitutionen und der Zivilgesellschaft Mechanismen zur Beobachtung und Vorauserkennung der Entwicklung von Gefahren und Bedrohungen, die Migrationsbewegungen auslösen oder beeinflussen könnten, einrichten oder stärken, Frühwarnsysteme stärken, Notstandsverfahren und -instrumentarien entwickeln, Notfalleinsätze in Gang setzen und die Normalisierung nach Notsituationen unterstützen;
d) in allen Regionen auf lokaler und nationaler Ebene in die nachhaltige Entwicklung investieren, damit alle Menschen ihr Leben verbessern und ihre Ambitionen verwirklichen können, durch Förderung dauerhaften, inklusiven und nachhaltigen Wirtschaftswachstums, einschließlich durch private und ausländische Direktinvestitionen und Handelspräferenzen, mit dem Ziel, förderliche Bedingungen zu schaffen, unter denen die Gemeinschaften und der einzelne Mensch Chancen im eigenen Land nutzen und eine nachhaltige Entwicklung voranbringen können;
e) in die Erschließung von Humanressourcen investieren, durch Förderung von Unternehmertum, Bildung, berufsausbildenden und -qualifizierenden Programmen und Partnerschaften sowie die Schaffung produktiver Arbeitsplätze, entsprechend den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes und in Zusammenarbeit mit dem Privatsektor und den Gewerkschaften, mit dem Ziel, die Jugendarbeitslosigkeit zu senken, die Abwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte („brain drain") zu vermeiden und die Zuwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte („brain gain“) in den Herkunftsländern zu optimieren sowie die demografische Dividende bestmöglich zu nutzen;
f) die Zusammenarbeit zwischen humanitären Akteuren und Entwicklungsakteuren stärken, unter anderem durch Förderung von gemeinsamen Analysen, Multi-Geber-Konzepten und mehrjährigen Finanzierungszyklen, um langfristige Maßnahmen zu entwickeln und Ergebnisse zu erzielen, die die Achtung der Rechte von Betroffenen, die Resilienz und die Bewältigungskapazitäten der Bevölkerung sowie die wirtschaftliche und soziale Eigenständigkeit sicherstellen, und durch Sicherstellung dessen, dass bei diesen Bemühungen die Migration berücksichtigt wird;
g) Migranten im Rahmen der nationalen Notfallvorsorge und -bewältigung berücksichtigen, einschließlich durch Berücksichtigung einschlägiger Empfehlungen aus den von Staaten gelenkten Beratungsprozessen, wie etwa der Guidelines to Protect Migrants in Countries Experiencing Conflict or Natural Disaster (Leitlinien der Initiative „Migrants in Countries in Crisis“ zum Migrantenschutz in von Konflikten oder Naturkatastrophen betroffenen Ländern);
Der UN-Migrationspakt: Der vollständige Vertragstext – kommentiert von ExpertInnen für Migration.
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