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Mitarbeiter von AfD-AbgeordnetemMaximilian T. darf ins Parlament

Der AfD-Abgeordnete Jan Nolte beschäftigt einen Ex-Terrorverdächtigen. Der Bundestag gewährt ihm einen Hausausweis.

Der AfD-Abgeordnete Jan Nolte im Bundestag – künftig darf ihn sein Mitarbeiter begleiten Foto: dpa

Berlin taz | Es war eine umstrittene Personalie von Anfang an. Im Frühjahr war bekanntgeworden, dass der AfD-Bundestagsabgeordnete Jan Nolte einen besonderen Mitarbeiter beschäftigt: Maximilian T., Offizier der Bundeswehr. Denn jener T. wurde verdächtigt, an einem möglichen rechten Anschlagsplan zusammen mit dem Ex-Oberleutnant Franco A. beteiligt gewesen zu sein. Die Bundestagsverwaltung verweigerte T. deshalb einen Hausausweis. Ein eigenständiges Betreten des Parlaments war dem Mitarbeiter damit nicht möglich.

Das ist nach taz-Informationen nun hinfällig. Nolte, ein Verteidigungspolitiker, teilte am Mittwoch im Verteidigungsausschuss des Bundestags mit, dass T. nun über einen Hausausweis im Bundestag verfüge. Der AfD-Mann bestätigte dies auch der taz: „Er hat jetzt einen Mitarbeiterausweis.“ Nolte verwies auf die fallen gelassenen Vorwürfe gegen Maximilian T. „Die Vorwürfe waren von Anfang an schnell als Konstrukt erkennbar.“

Für die Bundesanwaltschaft war das nicht so eindeutig. Sie warf Maximilian T. vor, ein Komplize des terrorverdächtigen Ex-Soldaten Franco A. zu sein. Der soll Anschläge auf Politiker und Prominente geplant und sich dafür bereits eine Waffe beschafft haben. Zudem gab sich Franco A. als syrischer Flüchtling aus. Motiv soll die Verachtung der Flüchtlingspolitik gewesen sein. Maximilian T. soll A. gedeckt und bei Vorgesetzten entschuldigt haben, als dieser nicht bei seiner Bundeswehreinheit erschien. Zudem warf die Bundesanwaltschaft T. vor, eine sogenannte „Feindesliste“ geschrieben zu haben.

Maximilian T. war zwischenzeitlich festgenommen worden, wurde bald darauf aber wieder freigelassen. Noltes Anwälte bestritten die Vorwürfe. Inzwischen sollen die Ermittlungen gegen T. eingestellt sein. Auch eine Terroranklage gegen Franco A. wurde zunächst vom Oberlandesgericht Frankfurt/Main zunächst abgelehnt. Über die Beschwerde der Bundesanwaltschaft entscheidet nun der Bundesgerichtshof.

Nach einer Zuverlässigkeitsprüfung, der sich jeder Bundestagsmitarbeiter unterziehen muss, wurde Maximilian T. zunächst ein Hausausweis für das Parlament verweigert. Den Bundestag konnte er nur als Besucher eines Abgeordneten betreten. Mit dem nun erteilten Mitgliederausweis kann Maximilian T. nun alle Liegenschaften des Bundestags frei und selbständig betreten.

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3 Kommentare

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  • Welcher linke Politiker war es noch, der einen RAF-Terroristen nach Verbuessung seiner Haft als Mitarbeiter hatte?

    • @Sven :

      Was hast du bezüglich des im Grundgesetz verankerten Konzept der Resozialisierung nicht verstanden? Ein Soldat, der seine Dienstpflicht am Vaterland verletzt, in dem er wissentlich Kameraden bei der Ausübung von Vergehen deckt, hat im Bundestag nichts verloren, nicht mal als Toilettendienst.

      • @sos67:

        Ein Mörder und ehemaliger Staatsfeind noch weniger.