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AfD Bremen verklagt Ex-MitgliedDie AfD ist kein Opfer

Ohne Aussicht auf Erfolg klagt der AfD-Vorstand gegen ein Ex-Mitglied, das Zusammenarbeit mit undemokratischen Organisationen kritisierte.

Schon beim Parteitag im Juni wirkte der AfD-Landesvorstand Frank Magnitz etwas kopflos, als er die Öffentlichkeit ausschloss und handgreiflich gegenüber Journalist*innen wurde Foto: Sebastian Heidelberger

Bremen taz | Eine weitere Güteverhandlung zwischen der AfD und einem Ex-Mitglied ist gescheitert – die dritte allein in dieser Woche. Der Landesvorstand der AfD klagt auf Unterlassung gegen das ehemalige Mitglied Frank Regener. Der hatte bekannt: „Ich finde es unerträglich, dass der Landesvorstand sich mit Gruppierungen gemein macht, die vom Verfassungsschutz als demokratiefeindlich eingestuft werden und entsprechend unter Beobachtung stehen. Hierzu zähle ich die Identitäre Bewegung, Bürger in Wut und die patriotische Plattform.“

Dass die die lokalpolitisch aktiven Rechtspopulisten von den Bürgern in Wut (BiW) in dieser Aufzählung auftauchen, ist ein Irrtum: Die BiW werden nicht vom Verfassungsschutz beobachtet. Daran versucht auch die AfD mit ihrer Klage anzuknüpfen. Aber Regener hat seinen Fehler längst eingeräumt und klargestellt. Er hat sogar schon eine Unterlassungserklärung gegenüber den BiW abgegeben, die Behauptung nicht zu wiederholen.

Die Vorsitzende Richterin der siebten Zivilkammer des Landgerichts, Claudia Göhrs, ließ am Donnerstag folgerichtig durchscheinen, dass die Klage der AfD formal, aber auch inhaltlich wenig Aussicht auf Erfolg hat. Zunächst monierte sie, dass der Parteivorstand um den Bundestagsabgeordneten Frank Mag­nitz nicht einmal eine ladungsfähige Anschrift angegeben hatte, über die man im Zweifel die Kosten des Verfahrens vollstrecken könne. Schon deswegen sei die Klage unzulässig.

Weiterhin führte die Richterin aus, warum die Klage auch inhaltlich ins Leere läuft. Denn, so Göhrs, „gegen den ersten Satz ist kein Gras gewachsen, das scheint richtig zu sein“. Tatsächlich belegen eine Reihe von Hinweisen enge Verbindungen zu der vom Verfassungsschutz beobachteten rechtsextremen Identitären.

In der Klage des AfD-Vorstandes fehlt sogar eine ladungsfähige Anschrift

Seit September beobachtet der Verfassungsschutz in Bremen und Niedersachsen aufgrund der Verflechtungen sogar die Nachwuchsorganisation der AfD. Beim zweiten Teil der Aussage liegen die Dinge laut Richterin Göhrs ein wenig anders: Zwar sei es falsch, dass die BiW vom Verfassungsschutz beobachtet würden – aber abgesehen vom Widerruf dieser Aussage sei das zu keinem Zeitpunkt eine Rechtsverletzung gewesen, aus der sich Ansprüche für die AfD ergeben könnten: Sie sei hier ja nicht das Opfer.

Dennoch drängte die AfD auf ein Urteil. Am 8. November soll das Urteil im Saal 117 verkündet werden. Auf die geringen Erfolgsaussichten angesprochen, kündigte Magnitz bereits an, in Berufung zu gehen.

Insgesamt laufen derzeit sieben Verfahren vorm Landgericht, in denen die AfD Beklagte, Klägerin oder beigeordnet ist. Nach einer anderen Verhandlung ist es wahrscheinlich, dass die AfD-Führung Ausschlussverfahren gegen unliebsame Mitglieder zurücknehmen muss, weil sie wohl unrechtmäßig waren (taz berichtete).

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