Gerichtsanordnung nach Gräuel-Tweets: Le Pen wehrt sich gegen Gutachten
Marine Le Pen verbreitete Fotos von Enthauptungen auf Twitter. Nun ordnet die Justiz eine psychiatrische Untersuchung an.
Die Psychiaterin soll laut dem Gericht in Nanterre bei Paris einschätzen, ob die Rechtspopulistin zurechnungsfähig war, als sie im Dezember 2015 brutale Fotos der Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ (IS) auf Twitter teilte. Sie soll zudem prüfen, ob „der geistige Zustand der Betroffenen die öffentliche Ordnung oder die Sicherheit von Personen bedroht“.
Die Bilder zeigen unter anderem einen Mann, der bei lebendigem Leib in einem Käfig verbrannt wird. Deshalb drohen Le Pen in dem laufenden Verfahren drei Jahre Haft und 75.000 Euro Geldstrafe wegen „Verbreitung von Gewaltbildern“. Darauf stehen in Frankreich zum Schutz von Minderjährigen harte Strafen.
Das Parlament hat die Immunität Le Pens bereits aufgehoben. Die Chefin der Partei Rassemblement National (Nationale Sammlungsbewegung, die frühere Front National) betont, sie habe nach den Anschlägen in Paris mit 130 Toten vom November 2015 den „Horror des IS anprangern“ wollen. Sie wehrte sich damit nach eigenen Angaben gegen den Vergleich des Front National (FN) mit der Terrororganisation IS.
Die Reaktionen auf die Ankündigungen fielen sehr gespalten aus. Der französische Linkspopulist Jean-Luc Ménenchon kritisierte, „mit derartigen Mitteln kann man die extreme Rechte nicht zurückdrängen.“ Le Pen sei sehr wohl für all ihre Taten und Aussagen verantwortlich, das dürfe nicht in Frage gestellt werden. Experten zeigen sich währenddessen besorgt darüber, dass Le Pen diese rechtliche Anordnung als politischen Vorgang einordnet. Sie unterstelle, die Justiz sei politisiert.
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