Pfefferspray führt zu Herzversagen: Tödlicher Polizeieinsatz

Nach einem Pfefferspray-Einsatz der Polizei bei Hannover stirbt ein Mann. Der Fall liegt bei der Staatsanwaltschaft, aber ermitteln will die erst mal nicht

Auf Demonstrationen häufig im Einsatz: Pfefferspray Foto: dpa

HAMBURG taz | Pfefferspray ist tausend Mal so scharf wie ein Jalapeño. Wer es ins Auge bekommt, kann bis zu 30 Minuten lang erblinden, die Lider krampfen und die Augen tränen, bei Kontaktlinsenträger*innen können dauerhafte Schäden an der Hornhaut entstehen. Im Hals und der Lunge kratzt es und führt zu Hustenanfällen und Atemnot, auf der Haut brennt und juckt es noch Stunden nach einem Einsatz. Aber das sind nur die Folgen für gesunde Menschen. Wer unter Asthma, Allergien oder psychischen Störungen leidet, für den kann Pfefferspray tödlich sein.

Obwohl das pflanzliche Gift, der Reizstoff Oleoresin Capsicum (OC), seit 1972 als biologische Waffe für den Kriegseinsatz verboten ist, bleibt es in Deutschland für den Einsatz im Inneren erlaubt. Verkauft werden darf das Spray zwar nur für die Abwehr von Tieren, aber in Notwehr dürfen Menschen es auch gegen andere Menschen einsetzen. Auf Demos oder in Fußballstadien geht die Polizei häufig eher großzügig mit dem Reizgas um. Am Samstag setzte sie Pfeffer gegen einen Mann ein, der auf der Straße randalierte – am Ende war er tot.

Anwohner*innen hatten am Abend die Polizei alarmiert, weil der Mann auf der Straße Autos beschädigt habe. Als die Polizei eintraf, habe der 39-Jährige mit einer Eisenstange auf einen Einsatzwagen eingeschlagen. Außerdem habe er Steine auf die Beamt*innen geworfen und sich heftig gegen die Festnahme gewehrt, berichtete die Polizei. Die Beamt*innen hätten Pfefferspray gegen ihn eingesetzt, woraufhin er zusammengesackt sei und das Bewusstsein verloren habe. Er starb im Krankenhaus.

Der Fall liegt jetzt bei der Staatsanwaltschaft Hannover, aber ermitteln will die erst einmal nicht: Es gebe keine Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten seitens der Polizei, sagte der Oberstaatsanwalt Thomas Klinge. „Ermittlungen führt man nur, wenn zureichende Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen.“

Hat wenig mit Pfeffer zu tun, mehr mit Chilli. Der Wirkstoff ist Capsaicin.

Den Schärfe-Gehalt gibt die Scoville-Skala an. Ein Jalapeño kommt auf 5.000 Scoville, reiner Cayennepfeffer auf bis zu 50.000, polizeiliches Pfefferspray auf bis zu 5,3 Millionen.

Die Biowaffenkonvention von 1972 verbietet den Einsatz des Reizstoffs Oleoresin Capsicum in internationalen Konflikten.

Im Inneren ist der Einsatz erlaubt, aber nur zur Notwehr und Selbstverteidigung.

Der Kontakt löst Hustenanfälle, vorübergehende Blindheit und Tränen und Hautreizungen aus.

Tödlich kann es für Allergiker*­innen, Asthmatiker*innen oder unter Drogeneinfluss sein.

Dass bei dem Polizeieinsatz jemand gestorben ist, reicht offenbar nicht als Anhaltspunkt – ein zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Pfeffersprayeinsatz und dem Tod des Betroffenen lasse ja noch nicht auf einen kausalen Zusammenhang schließen, sagte Klinge. Allerdings wurde eine Obduktion des Toten angeordnet. Ein vorläufiges Ergebnis ergab am Montag ein Herz-Kreislauf-Versagen als Todesursache. Der Mann war offenbar herzkrank.

Einsatz kann lebensgefährlich sein

Die Polizei vermutet, dass er auch unter Drogen stand. In einem Gutachten kam der wissenschaftliche Dienst des Bundestags 2010 zu dem Schluss: „Indirekte gesundheitliche Gefahren beim Einsatz von Pfefferspray bestehen insbesondere für solche Personen, die unter Drogeneinfluss stehen oder Psychopharmaka eingenommen haben. So beschrieb etwa das US-amerikanische Justizministerium im Jahre 2003 zahlreiche Todesfälle in diesem Zusammenhang.“ Wenn der Körper ohnehin unter Stress steht, kann das Reizgas der Tropfen sein, der dass Fass zum Überlaufen bringt.

Der Direktor des toxikologischen Instituts Hannover, Ingo Just, will sich zwar vor einem ausführlichen Obduktionsbericht nicht festlegen, hält aber aufgrund der Schilderungen der Polizei eine Wechselwirkung mit Drogen für eher unwahrscheinlich. Wahrscheinlicher sei, dass der Betroffene eine Angststörung gehabt habe.

Das allerdings sei der noch größere Skandal, sagt Thomas Feltes, Professor für Kriminologie an der Ruhr-Universität Bochum. „Auf Seiten der Polizei müssten bei jedem Kontakt mit jemandem, der Symptome für psychische Störungen zeigt, die Alarmglocken klingeln“, sagt er. Anstatt dann Pfeffer einzusetzen, müssten die Beamt*innen externe Hilfe etwa vom sozialpsychiatrischen Dienst oder dem SEK anfordern.

Häufig entstehe stattdessen aber eine Gruppendynamik. Das führe dazu, dass die Beamt*innen sofort die Situation unter Kontrolle bekommen wollten und nicht mehr rational, sondern nur noch emotional handelten. Er vermutet, dass die Polizei viel öfter Reizgas einsetzt, als es das Gesetz erlaubt. Der Verbrauch wird nicht dokumentiert.

Dass die Staatsanwaltschaft nicht ermittelt, sondern erst die Obduktion abwarten will, hält der Kriminologe für eine „sehr falsche Ausrede“. Wo es einen nicht-natürlichen Todesfall gebe, würden normalerweise Beweismittel gesichert, der Tatort untersucht, Zeug*innen befragt. Selbst bei einem schweren Verkehrsunfall sei es nicht selten, dass ein Vertreter der Staatsanwaltschaft den Ort des Geschehens begutachte. „Das nicht zu tun, ist ein geeignetes Mittel, um Beweise zu vertuschen“, sagt Feltes.

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