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Demo gegen neues NRW-PolizeigesetzTausende gegen Staatstrojaner

Tausende haben gegen die geplanten Verschärfungen im NRW-Polizeigesetz demonstriert. Sie lehnen Staatstrojaner und Schleierfahndung ab.

Die „wahren Verfassungsschützer“: DemonstrantInnen in Düsseldorf Foto: dpa

DÜSSELDORF taz | Gegen das geplante, Bürgerrechte massiv einschränkende Polizeigesetz der schwarz-gelben Landesregierung Nordrhein-Westfalens sind am Samstag in Düsseldorf tausende Menschen auf die Straße gegangen. „Nein zum Polizeigesetz“ und „Die Freiheit stirbt mit Sicherheit“ stand auf den Transparenten der DemonstrantInnen, die in einem dreistündigen Marsch vom DGB-Haus in der Innenstadt zum Landtag am Rhein zogen.

„Wir stehen auf für Demokratie“ hatten RednerInnen wie der Netzaktivist padeluun von der Initiative Digitalcourage schon bei der Auftaktkundgebung deutlich gemacht: „Lasst uns die wahren Verfassungsschützer sein“, rief er. Die VeranstalterInnen zählten bei Ende der völlig friedlichen Demo knapp 20.000 Protestierende. Die Polizei sprach von etwa 9.000 TeilnehmerInnen.

Mit seinem erst im April vorgestellten Entwurf will Nordrhein-Westfalens CDU-Innenminister Herbert Reul der Polizei weitreichende Machtbefugnisse sichern – offiziell vor allem zur Terrorabwehr. Konkret könnte der Begriff einer „drohenden Gefahr“ ins Gesetz geschrieben werden, die auf bloßer Vermutung der ermittelnden Beamten beruht.

Der Landespolizei soll es damit erlaubt sein, jede Bürgerin, jeden Bürger bis zu 7 Tage in „Unterbindungsgewahrsam“ zu nehmen – erlaubt waren bisher maximal 48 Stunden. Gegen als „terroristisch“ eingestufte „Gefährder“ soll bis zu 1 Monat Vorbeugehaft möglich sein. Das Gesetz richte sich nicht nur gegen potenzielle Terroristen, sondern erlaube es der Landespolizei, auch hart gegen „Whistleblower, Demonstranten, Streikführer und Fußballzuschauer“ vorzugehen, kritisiert deshalb die Strafverteidigervereinigung NRW.

Geplant ist außerdem eine starke Ausweitung von Internet-, Video- und Telefonüberwachung auch durch sogenannte Staatstrojaner. „Aufenthaltsgebote“ und „Kontaktverbote“ sollen zusätzlich durch elektronische Fußfesseln überwacht werden können. Einführen will die von CDU und FDP getragene Regierung von NRW-Ministerpräsident Armin Laschet außerdem die Schleierfahndung und den Einsatz von „Tasern“ genannten Elektroschockpistolen.

Taser gegen KlimaaktivistInnen

Vorgegangen soll damit zu allererst gegen KlimaaktivistInnen: Als Testregion für die „Taser“ ist offenbar die Region um Kerpen vorgesehen, wo es immer wieder zu Protesten gegen die Braunkohlentagebaue Garzweiler und Hambach kommt. Das Polizeigesetz von Minister Reul könne sich aber „gegen jede und jeden richten“, warnte bei der Abschlusskundgebung auch die innenpolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion, Verena Schäffer.

Dabei ist NRW kein Einzelfall: Allein in Thüringen ist bisher keine Verschärfung des Polizeigesetzes geplant. Im CSU-dominierten Bayern, wo im Mai mehr als 30.000 Menschen gegen das dortige „Polizeiaufgabengesetz“ auf die Straße gegangen waren, ist sie dagegen ebenso beschlossene Sache wie im grün-schwarzen Baden-Württemberg. Bei den Düsseldorfer Protesten wurde deshalb auch für eine bundesweite Großdemonstration im September in Berlin mobilisiert.

Denn schon heute zeigt der Widerstand erste Erfolge: In Bremen haben die Grünen ein von ihrem Koalitionspartner SPD angeschobenes neues Polizeigesetz ausgebremst. Und in NRW hatte die CDU von NRW-Ministerpräsident Armin Laschet die neuen, scharfen Regelungen mit Unterstützung der FDP ursprünglich noch vor der Sommerpause durch das Düsseldorfer Landesparlament peitschen wollen.

Die Landtagsopposition aus SPD und Grünen aber meldeten „erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“ an. Ohne Nachbesserungen sei eine Überprüfung durch das Landesverfassungsgericht unausweichlich, drohten die Fraktionschefs Thomas Kutschaty und Monika Düker. Innenminister Reul versprach daraufhin eine „kritische Überprüfung“. Gleichzeitig betonte er aber, es gebe Grenzen der Kompromissbereitschaft. „Ich werde das Projekt nicht verbiegen“, tönte der Christdemokrat der Rheinischen Post. Über das Gesetz abgestimmt werden soll jetzt im Herbst.

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5 Kommentare

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  • „Kann sich überhaupt noch jemand daran erinnern, dass sich früher – in der alten BRD – die Polizei vor den Bürger/-innen “rechtfertigen“ musste …“

    Kleine Ergänzung von Einem, der die DDR-Verhältnisse selbst erlebt hat und somit vergleichen kann.



    Die „Volkspolizei“ ("VoPo" genannt) sah NIEMALS einen Grund, sich vor den Bürger/-innen “rechtfertigen“ zu müssen! Sie tat, was sie für richtig hielt, bzw. was ihr von der Staatspartei SED aufgetragen war. Unschuldsvermutung? LOL! Wem das nicht gefiel, musste sich trotzdem fügen, denn kein Anwalt und kein Gericht hätten ihm helfen können, denn auch sie waren in diesem System an die Anweisungen „von ganz oben“ gebunden.

    Deshalb sehe auch ich es mit Bauchgrimmen, wenn nun auch in der heutigen BRD schleichend Verhältnisse einziehen, die ehemalige DDR-Bürger seit 1990 überwunden glaubten!

  • "bundesweite Großdemonstration im September in Berlin"



    Wann und wo ist die?



    Ich finde dazu keine Infos im Netz?

    ps: Wie kann es sein, dass das taz login noch ohne ssl funktioniert? Ist das nicht gegen die DSGVO?

  • hätten dir einzerlgewerkschaftern unfddsr dgb etsadenerhgisdcher zurt wahl de LINKEn aufgerufen und auch GRÜNE & SPD alsd arbeitgebrrparteien geoutet, die demo samt anlass hätte nicht stattfinden müssen-.

  • Als sich die Polizei noch rechtfertigen musste...



    Kann sich überhaupt noch jemand daran erinnern, dass sich früher – in der alten BRD – die Polizei vor den Bürger/-innen “rechtfertigen“ musste, wenn sie diese zur Identitäts-/Personalienfeststellung anhielt? In allen Polizeiaufgabengesetzen (PAG) der alten Bundesländer war die “zweischichtige Polizeigefahr“ (bzw. “dreischichtige Polizeigefahr“) verankert, welche diese polizeiliche Maßnahme nur zuließ, wenn ein Grund/Anlass (z.B. Straftat/Ordnungswidrigkeit) vorlag. Erst dann durfte die Polizei, in Verbindung mit einer sog. Befugnisnorm/Eingriffsermächtigung (nach Polizeirecht, Strafprozessordnung), eine Person “zur Personalienfeststellung anhalten“, weil dies immer einen Eingriff in die Freiheits- (Art. 2 GG) und Persönlichkeitsrechte der Bürger/-innen darstellt.



    Seit den 1990er Jahren wurde dies, mit der sog. “anlassunabhängigen Identitäts-/Personalienfeststellung“ ins Gegenteil verkehrt. Fortan mussten sich die Bürger/-innen quasi vor der Polizei rechtfertigen, warum sie sich wann und wo aufhielten. Jeder kann seit langer Zeit, überall und grundlos (“anlassunabhängig“), von der Polizei kontrolliert werden. Diese Gesetzes-/Befugnisnorm ist - seit mehr als 20 Jahren – fester Bestandteil aller PAG geworden.



    Und heute, da gilt auch keine Unschuldsvermutung mehr, können bspw. in Bayern, Personen - ohne konkreten Verdacht auf Straftaten – bis zu drei Monate in Polizeigewahrsam (zwar m. “Richtervorbehalt“ aber o. Anklage) genommen werden; das “Trennungsgebot“ zwischen Polizei und Geheimdiensten existiert nicht mehr: In Hessen setzt die Polizei Spionage-Software, sog. Staatstrojaner (Analyse-Software “Hessendata“ der US-Firma Palantir) gegen die Bürger/-innen ein – die Hessische Polizei spielt somit Geheimdienst!



    Sollen die Bürger/-innen also einem Staat vertrauen, der ihnen Misstraut und das Grundgesetz “aushöhlt“?

    • @Thomas Brunst:

      Vertrauen - öh nunja!;((

      Kontrolle ist besser!



      kurz - Empören wir uns - mit langem langem Atem!



      Bangemachen gilded nicht!



      &



      Dank den Orgs!;))