Urteil für Gruppe Freital: Sie sind alle Paragraf 129a

Nach einer Gewaltserie gegen Geflüchtete im sächsischen Freital werden acht Angeklagte als terroristische Gruppe verurteilt.

Ein Mann wird von Polizisten zu Prozessbeginn in den Verhandlungssaal geführt

Der Angeklagte ist auf Anforderung seines Rechtsanwaltes zum Schutz seiner Persönlichkeitsrechte unkenntlich gemacht Foto: dpa

DRESDEN taz | Einer der größten Prozesse in Dresdens Nachkriegsgeschichte beginnt tumultartig. Im Hochsicherheitssaal des Oberlandesgerichts Dresden verkündet der Vorsitzende Richter Thomas Fresemann unter Zwischenrufen eines der Anwälte das Strafmaß der acht Angeklagten im Freital-Prozess: zehn Jahre Gefängnis für Timo S., neun Jahre und sechs Monate für Patrick F. Beide sind verurteilt wegen vierfachen versuchten Mordes und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und wegen zahlreicher weiterer Delikte.

Die vier weiteren Mitangeklagten nehmen ihre Freiheitsstrafen zwischen fünf und achteinhalb Jahren konsterniert entgegen, die einzige Frau lacht auf. Der heute 20-jährige Justin S. erhält eine Jugendstrafe von vier Jahren. Damit bleibt das Gericht nur knapp unter dem Strafmaß, das die Bundesanwaltschaft zuvor gefordert hatte.

Das Urteil ist eine Zäsur. Erstmals werden Flüchtlingsfeinde für eine Anschlagsserie auf Asyl­unterkünfte als Terrorgruppe verurteilt. Das Oberlandesgericht Dresden sendet damit ein Signal, nicht nur nach Sachsen: Die Zeit, in der solche Taten als Bagatellen geahndet werden, ist vorbei.

Ab dem Sommer 2015 hatten die acht Angeklagten im sächsischen Freital, unweit von Dresden, zwei Asylunterkünfte mit Sprengsätzen attackiert. Zudem sprengten sie das Auto des Linken-Fraktionschefs Michael Richter, zerstörten dessen Parteibüro und griffen das alternative Hausprojekt Mangelwirtschaft in Dresden an. Richter Fresemann wies die Darstellung von Angehörigen und Verteidigung zurück, denen zufolge hier bloß ein paar Jugendliche über die Stränge geschlagen hätten. „Keine der Taten war von spontanem Charakter oder hatte sonst etwas Jugendhaftes“, sagte er vor der Urteilsbegründung. Ein Kreis von möglichen Anschlagszielen sei deutlich zu erkennen: Geflüchtete, deren Unterstützer und Nahestehende der Linken.

Ein Jahr lang wurde über die Taten verhandelt. Vor Gericht sitzen zwei Busfahrer, ein Pizzabote, ein Altenpfleger, ein Paketzusteller, ein Gleisbauer-Azubi, eine gelernte Goldschmiedin und ein Mann, der aus Früchten Figuren schnitzt. Sieben Männer, eine Frau, 20 bis 40 Jahre alt. Auf Kundgebungen gegen eine Freitaler Asylunterkunft lernten sie sich kennen. Später gründeten einige eine Bürgerwehr. Dann reichte auch das nicht mehr.

130-fach stärker als Silvesterfeuerwerk

An die acht richtete Fresemann deutliche Worte. Der Anstieg an Brutalität in Zeitraum von nur drei Monaten sei bemerkenswert: „Es stellt sich die Frage, zu welchen Anschlägen es gekommen wäre, hätte es keine Festnahmen im November 2015 gegeben.“ Die Gefahr für Leib und Leben der Opfer sei insbesondere den Rädelsführern Timo S. und Patrick F. nicht nur bewusst gewesen, sondern in Kauf genommen worden.

Wie Splitterbomben hätten die eingesetzten illegalen Böller gewirkt, teils 130-fach stärker als Silvesterfeuerwerk. In einem Fall waren einem Syrer Glassplitter ins Gesicht geflogen. Nur durch pures Glück habe es keine Toten gegeben. Die Bundesanwälte hatten bis zu elf Jahre Haft gefordert.

Aber war das Terrorismus? Die Verteidiger bestritten den Vorwurf vehement, er sei „völlig überzogen“. Einige Anwälte sahen höchstens eine kriminelle Vereinigung. Es habe keine feste Gruppe gegeben, alle Taten seien spontan passiert, aus Frust. Nur anderthalb bis sieben Jahre Haft forderten die Verteidiger für ihre Mandanten.

Die Bundesanwaltschaft indes hielt bis zum Schluss an ihrem Terrorismusvorwurf fest. Natürlich handele es sich hier nicht um die RAF, sagte ihr Vertreter. Den Terrorismusparagrafen 129a erfüllten sie dennoch. Die Angeklagten hätten sich fest und konspirativ organisiert, mit zwei Rädelsführern und in einem verschlüsselten Chat. Die Gruppe habe einen „tief verwurzelten Fremdenhass“ geteilt, ihre Taten genau geplant und um die potenziell tödliche Wirkung ihrer Sprengsätze gewusst. Und sie habe letztlich ein Signal an alle Geflüchteten im Land gesendet: Ihr seid hier nicht sicher.

Unbedarfte Blitzradikalisierte? Eher nicht

Auch Alexander Hoffmann sieht das so. Der Anwalt vertritt einen der angegriffenen Syrer im Prozess und ist eigentlich ein Kritiker des Terrorismusparagrafen 129a. „Wenn es den Paragrafen aber nun mal gibt, dann muss er auch im Fall Freital gelten.“ Denn die Gruppe habe mit ihren Taten auf die ganze Gesellschaft abgezielt – und Flüchtlingen und ihren Unterstützern das Lebensrecht abgesprochen. Und, so betont Hoffmann: Es gehe letztlich auch, und vor allem um versuchten Mord. Und das verdiene harte Haftstrafen. Dieser Ansicht, welche auch die Bundesanwaltschaft vertrat, folgte auch das Gericht.

Der Prozess zeigte auch, dass einige der acht bereits länger rechtsextrem auftraten, teils schon vor Jahren Szeneaufmärsche besuchten. Einer ätzte noch aus der Haft heraus gegen die „Juden in der Justiz“. Die Gruppe reiste zu Pegida nach Dresden oder zu den rechten Randalen vor einer Asylunterkunft in Heidenau. Das linke Hausprojekt in Dresden griff sie zusammen mit der örtlichen Kameradschaft an. Unbedarfte Blitzradikalisierte? Eher nicht. Auch wenn Fresemann darauf hinwies, dass die Gruppe keine homogene politische Einstellung habe: Die nationalsozialistische Gesinnung einzelner Mitglieder stellte das Gericht eindeutig fest.

Auch Richter, der Linken-Fraktionschef, hatte eine hartes Urteil gefordert, als Signal. Inzwischen ist Richter nach Bayern gezogen. Auch die meisten angegriffenen Geflüchteten haben Freital verlassen. Geblieben sind die Unterstützer der Angeklagten: Sie saßen auch im bis auf den letzten Platz besetzten Zuschauerbereich.

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Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.

■ Beim Oktoberfest-Attentat im Jahr 1980 starben 13 Menschen in München.

■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.

■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.

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■ In Hanau erschoss ein Mann am 19. Februar 2020 in Shisha-Bars neun Menschen und dann seine Mutter und sich selbst. Er hinterließ rassistische Pamphlete.

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