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Irakisches Urteil für deutsches IS-MitgliedLamia K. zum Tode verurteilt

Eine Mannheimerin soll im Irak dem IS beigetreten sein. Deutsche Behörden drängen darauf, das Todesurteil in eine Haftstrafe umzuwandeln.

Der IS war hier: zwischen Mossul und Tal Afar Foto: imago/Reporters

Berlin taz | Offiziell, so heißt es im Auswärtigen Amt, habe der Irak die deutschen Behörden über das Urteil noch nicht informiert. Doch hinter den Kulissen herrscht rege Betriebsamkeit. Ein Gericht in der irakischen Hauptstadt Bagdad hat am Donnerstag eine Deutsche, die sich laut Gericht der Terrororganisation „Islamischer Staat“ angeschlossen hat, zum Tode verurteilt. Sie soll erhängt werden. Das Urteil kann aber noch angefochten werden. Die deutschen Behörden wollen darauf dringen, dass es in eine Gefängnisstrafe umgewandelt wird.

Nach Medienberichten hat der deutsche Botschafter in Bagdad im irakischen Außenministeriums seinen Protest bereits zum Ausdruck gebracht. Deutsche Staatsangehörige, die sich im Ausland in Haft befinden, werden grundsätzlich konsularisch betreut. Die Todesstrafe lehnt die Bundesregierung generell ab.

Bei der Frau soll es sich um die 50-jährige gebürtige Marokkanerin Lamia K. aus Mannheim handeln. Laut Gericht soll sie von Deutschland aus in den Irak gereist sein, sich dort der Terrorgruppe „Islamischer Staat“ angeschlossen und an einem Angriff auf irakische Sicherheitskräfte beteiligt haben. Zudem habe sie ihre beiden Töchter in die Region mitgebracht und mit IS-Kämpfern verheiratet.

Nadia P., eine der Töchter, sitzt ebenfalls in Bagdad in Haft. Wo sich ihre Schwester aufhält, ist unbekannt, möglicherweise wurde sie getötet. Nadia P., 21, wurde Mitte Juli gemeinsam mit ihrer Mutter und zwei weiteren deutschen Frauen, die zum IS gehört haben sollen, in Mossul von einer irakischen Spezialeinheit festgenommen.

„Nur ein kleines Licht“

Die vier Deutschen, zu denen auch die 16-jährige Linda W. aus dem sächsischen Pulsnitz und Fatima M., 30, aus Detmold (Nordrhein-Westfalen) gehören, hatten sich gemeinsam mit anderen Frauen in einem Tunnelgewölbe versteckt.

Ermittler des Bundeskriminalamtes hatten laut Medienberichten die vier Frauen in Bagdad vernommen. Lamia K. sagte demnach den Staatsschützern, dass sie nur „ein kleines Licht“ gewesen sei. Sie habe weder gekämpft, noch sei sie, wie vermutet wurde, bei den IS-Sittenwächterinnen der Al-Khansaa-Brigade gewesen.

Die deutschen Behörden aber haben Zweifel daran, ob das stimmt. Schon 2010 registrierte der Verfassungsschutz Lamia K. als überzeugte Islamistin. Im Netz soll sie den IS gelobt und den Attentäter Mohammed Merah verherrlicht haben, der 2012 im französischen Toulouse erst Soldaten und dann mehrere Kinder einer jüdischen Schule ermordete. K. soll offen für den IS geworben und damit angegeben haben, Freiwillige für die Ausreise gewonnen haben.

In Syrien soll sie im August 2014 angekommen sein und dort auch zwei prominente deutschsprachige IS-Kader getroffen haben: den österreichischen Islamisten Mohammed Mahmud und den Berliner Ex-Rapper Denis Cuspert alias Deso Dogg, der schon mehrfach totgesagt worden war – zuletzt in der vergangenen Woche. Dieses Mal gehen deutsche Sicherheitsbehörden aber davon aus, dass die Meldung wirklich zutreffen könnte. (mit dpa)

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8 Kommentare

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  • 9G
    97796 (Profil gelöscht)

    Ich unterstütze den Irak in diesem Fall.

  • 6G
    6028 (Profil gelöscht)

    Ich bin gegen die Todesstrafe, aber "Ansonsten sind wir kein Stück besser als der IS ..." ist Unsinn.

    Nähme man diese Aussage ernst, würde dies in einer ethischen Bewertung bedeuten, dass alleine die Weigerung der BRD, den Irak von dieser Todesstrafe abzuhalten, alle Gräuel des IS 'aufwiegt'.

     

    Zudem:

    das insistieren darauf, dass Lamia K. insbesondere aufgrund ihrer "Deutschheit" geholfen werden sollte, ist ein Rückfall in nationales Denken. Wenn schon, müssten wir darauf hinwirken, dass nirgendwo die Todesstrafe vollzogen wird.

    • @6028 (Profil gelöscht):

      Weshalb sollte dies ein Rückfall in nationales Denken sein. Ein Hilfe- und Unterstützungsanspruch aufgrund der Staatsbürgerschaft besteht seit langer Zeit und wurde nie ernsthaft in Frage gestellt.

  • Welchen positiven Beitrag kann Lamia K. für diese Gesellschaft noch leisten?

    Oder wollen wir uns überhaupt auf sie einlassen?

    Wir müssen. Wir müssen Lamia K. vor der Todesstrafe bewahren wenn uns das Grundgesetz noch irgendetwas bedeutet. Ansonsten sind wir kein Stück besser als der IS, der seine Feinde öffentlich vorführt und dann zur Schlachtbank führt.

     

    Ich wünsche ihr eine lange Haftstrafe, wenn sie Glück hat und die irakische Regierung mitspielt, in einem deutschen Gefängnis. Ob sie sich noch einmal ändert wird sich zeigen. Wahrscheinlich ist es nicht.

    • @FrankUnderwood:

      Was meinen Sie mit"positivem Beitrag"? Soll "diese Gesellschaft" Deutschland sein? Die Frau wird Deutschland ermutlich nie wiedersehen .

       

      Wer ist Ihr "Wir"?

      Ich erwarte, dass die Frau konsularisch betreut wird, einen Rechtsbeistand bekommt und das Auswärtige Amt sich dafür einsetzt, dass keine Todesstrafe ausgesprochen wird. Laut Artikel geschieht das.

       

      Ob die Bemühungen Erfolg haben, wird sich zeigen. Ich wünsche der FRau, dass ihr die Todesstrafe erspart bleibt.

       

      Deshalb muss ich mich aber nicht auf die Frau "einlassen". Ich erwarte sogar, dass sich das Auswärtige Amt bemüht, ohne dass ich mich auf sie "einlasse"- oder sonst wer.

      • @rero:

        Ich fasse mich mal kurz, damit es für sie auch verständlich ist.

         

        wir = die Gesellschaft

        positiver Beitrag = alles, was keinen Schaden verursacht

  • 8G
    83379 (Profil gelöscht)

    Wir sollten den Irakis, als ein Volk das unermesslich unter dem IS gelitten hat, nicht vorschreiben, wie sie dessen Handlanger zu behandeln haben. Des weiteren ist sie keine deutsche Staatsbürgerin, bei der Einreise in den Islamischen Staat schwören die Leute ihrem alten Staat ab und dem neuen die Treue ist eine verpflichtende Zeremonie. Nur weil wir den IS nicht als konventionellen Staat anerkennen sollte, dieser Schwur nicht folgenlos bleiben.

  • Hoffentlich übt die Bundesregierung Druck auf den Irak aus und ist in der Lage, das Urteil bzw. die kommenden absehbaren Urteile in den genannten Fällen in eine lebenslange Haftstrafe umzuwandeln.