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Richter disst TierschutzaktivistenSitzblockierer „in der Tradition der SA“

Dieses Urteil knallt: Weil er vier Stunden auf einem LKW saß, soll ein Tierrechtler drei Monate in Haft. Der Richter wählt einen sehr deutschen Bezug.

Suchbild: Wer auf diesem Bild die „Unrechtstradition der SA“ findet, darf sie behalten Foto: privat

BERLIN taz | Es sollte am 17. August in jenem Raum des Amtsgerichts Nienburg nur um eine recht überschaubare Angelegenheit gehen: Ein Mann namens Carl-Philipp Heldman, 32, hatte sich ein Jahr zuvor über vier Stunden lang auf einen weißen LKW gesetzt, um diesen an der Weiterfahrt zu hindern. Es ging um Tiertransporte und eine Tierfabrik. Außer, dass Heldman auf dem Führerhaus saß und sich weigerte hinunterzukommen, ist damals nicht viel passiert. Nun also sollte der Mann ohne Vorstrafen zum ersten Mal bestraft werden. Häufig endet so etwas mit ein paar Tagessätzen Geldstrafe. So wollte es in diesem Fall auch die Staatsanwaltschaft.

Am Ende dieser Verhandlung jedoch steht ein Urteil, das noch weit über Nienburg hinaus für Gesprächsstoff sorgen dürfte. Aus zwei Gründen. Erstens ging der Richter weit über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus. Er verhängte nicht etwa eine Geldstrafe, sondern gleich drei Monate Haft – und zwar ohne Bewährungszeit.

Doch was noch wesentlich bemerkenswerter ist: Im Urteil – „im Namen des Volkes!“ – zieht der Strafrichter Jan-Hauke Förtsch eine direkte Linie von der nationalsozialistischen Kampforganisation SA zu dem Tierschutzaktivisten, der am 2. August 2016 vier Stunden und 47 Minuten auf dem Lastkraftwagen in der Nähe einer Geflügelfabrik saß.

„Strafverschärfend ist zu werten“

In der Urteilsschrift, die der taz vorliegt, heißt es auf Seite 6, wir zitieren den Absatz:

„Strafverschärfend ist zu werten, dass der Angeklagte die Tat zu politischen Zwecken begangen hat und mit der Tat besonderes öffentliches Interesse erregen wollte. Denn der Angriff auf die Willensfreiheit Dritter im vermeintlichen Kleide der Freiheitsrechte zur Durchsetzung eigener politischer Ziele ist in einer freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung besonders verwerflich. Insoweit steht der Angeklagte nicht in der etwaigen philosophischen Tradition eines euphemistischen ‚zivilen Widerstands‘, sondern in der Unrechtstradition politischer Straßenkämpfer wie der SA, derer Methoden er sich hier im Kern bedient hat.“

Moment mal – die SA, war das nicht in der Zeit des Nationalsozialismus die Sturmabteilung und paramilitärische Kampfeinheit der NSDAP?

Doch, das war sie.

Ups. Da muss dem Richter wohl einiges zu Kopf gestiegen sein, denn das Verfahren verlief durchaus turbulent. Erstens ging es darin etwa um Spitzfindigkeiten wie die Frage – kein Witz! –, ob es als Gewalt zu werten sei, dass sich „der auf dem LKW sitzende Angeklagte die durch seine eigene Masse vermittelte Schwerkraft und die daraus resultierende Reibung auf der Oberfläche (gemeint ist: die Straßenoberfläche, d. Red.) als eigene körperliche Kraftentfaltung zu Nutze gemacht hat“. Und zweitens war auch der Angeklagte von der renitenten Sorte. Denn Carl-Philipp Heldman stammt aus dem Kreis der Sympathisanten der Projektwerkstatt Saasen.

Der Gerichtssaal als Bühne

Das ist eine Gruppe radikaler Aktivistinnen und Aktivisten, die gezielt üben, wie sie mit maximaler Ausnutzung formaler Tricks die Gerichtssäle als Bühne nutzen können – und die so versuchen, aus jeder Gerichtsverhandlung noch ein Politikum zu machen. Nervig, klar, ist das für einen Richter schon. Richter Förtsch ließ den Angeklagten Heldman daher auch einmal ganz aus dem Gerichtssaal tragen.

Dass er in seiner Urteilsschrift dann aber bis zur SA greifen musste, ist dann, sagen wir: zumindest bemerkenswert.

Immerhin haben andere Staatsbedienstete in dem Verfahren einen kühlen Kopf behalten und verhindert, dass das Urteil rechtskräftig wird. Und auch das ist eine Besonderheit: Nicht nur der Angeklagte, sondern die Ankläger fanden das Urteil so überzogen, dass sie Berufung einlegten.

Der zuständige Oberstaatsanwalt Marcus Röske sagte der taz: „Wir hielten eine Freiheitsstrafe von drei Monaten hier für unangemessen. Letztendlich ging es in dem Verfahren um das Blockieren eines LKW.“

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28 Kommentare

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  • Unglaublich, was für "Richter" in unserem Staat in UNSEREM NAMEN Recht sprechen und nur sich selbst darstellen wollen.

    Dieser Herr scheint sich ja mit dem rechten Kulturgut gut auszukennen und es als Maßstab (!) für das Handeln anderer zu verwenden. Hätte nicht gedacht, dass nach so langer Zeit noch welche übrig sind mit so einer Gesinnung...

  • Das ist nach meiner Einschätzung genau das neue Bild vom linken Aktivisten, das aktuell vermittelt werden soll. Dieser Richter ist wohl ein bisschen voreilig gewesen, so dass er gezügelt werden musste. Aber die Richtung, in die es gehen soll, hat er genau erfasst.

     

    Politische Ziele sind strafverschärfend zu werten... noch vor wenigen Jahren hielt ich es für Common Sense, dass politische Ziele allenfalls strafmildernd wirken, keinesfalls aber zu ner Verschärfung führen dürften. (Immerhin lagen keine "niederen Beweggründe" vor, ganz im Gegenteil.)

     

    Das hat sich aber schnell geändert.

     

    Oder meine Einschätzung damals war einfach zu naiv, das kann auch sein.

     

    (Vermutlich stimmt ne Mischung aus beidem.)

    • @Existencielle:

      Was dagegen, wenn die Motive für eine Tat gleich bewertet werden?

      • @lions:

        Ja.

         

        Einfaches Beispiel dafür, warum man das nicht kann/sollte: Notwehr und Nothilfe.

  • Dann haben die "alternativen nuen Medien" also doch recht mit der Erklärung, dass die "Sieger" die Geschchtsschreibung und Schulbücher in der BRD so dreist gefälscht haben, und "damals" alles ganz anders war.

    Ich Esel habe bis jetzt dieser Siegerpropaganda geglaubt, dass die SA politsche Gegner organisiert und mit Knüppeln Krankenhausreif und tot prügelte und z.b. bei der "Reichskristalnacht" ebenso organisiiert und auf höchsten Befehl in "Räuberzivil" Synagogen und Geschäfte von jüdischen Deutschen plünderte und brandschatzte.

    Dank diesem Richter weiß ich jetzt, dass das gar nicht stimmt, und die SA Männer damals vielmehr Sitzdemonstrationen organiesiert hatten.

  • „Weil er vier Stunden auf einem LKW saß, soll ein Tierrechtler drei Monate in Haft. Der Richter wählt einen sehr deutschen Bezug.“

     

    UND:

     

    Vier Männer hatten in Sachsen in einem Supermarkt einen irakischen Asylbewerber gefesselt. Der Prozess gegen sie ist nun wegen Geringfügigkeit eingestellt worden.

    http://www.taz.de/Richter-disst-Tierschutzaktivisten/!5449773/

     

    Ein linker Aktivist, der keinem Menschen etwas angetan hat, muss ins Gefängnis. Und 4 eher rechte Aktivisten, die einem Menschen Gewalt angetan haben und seine Freiheit raubten, werden freigesprochen.

     

    Heißt das: dass die Linken Taten werden gegenüber Rechten Taten öfter und härter bestraft? (Ein gutes Thema für eine empirische Untersuchung)

     

    Oder heißt das: dass ein Auto besser geschützt werden muss als ein Mensch?

    • @Stefan Mustermann:

      Halllooooooo! Wir sind in Deutschlaand! Lassen Sie den Menschen ihre Autos, sonst werden die ganz schnell böse. Und über Menschenleben diskutieren wir später...

       

      Nee, ganz klar... das Urteil ist übelst lächerlich. Auch die Urteile aus den G20 Prozessen sind bisher alles andere als neutral. Und das sind halt auch nur die Geschichten, die es in die Medien schaffen. In meinem Umfeld gab es schon einige Prozesse mit "komischen" Urteilen, von denen es aber keiner in die Nachrichten geschafft hat, außer vielleicht mal in ein kleines Lokalblatt...

  • 8G
    82278 (Profil gelöscht)

    "Insoweit steht der Angeklagte nicht in der etwaigen philosophischen Tradition eines euphemistischen ‚zivilen Widerstands‘, sondern in der Unrechtstradition politischer Straßenkämpfer wie der SA, derer Methoden er sich hier im Kern bedient hat.“

     

    Gut, dass das mal jemand dem deutschen Linksextremismus ins Stammbuch schreibt.

  • Nach einem Regime Change sollten Personen wie Jan-Hauke Förtsch alle Berufe offen stehen, die nichts mit Juristerei zu tun haben.

  • Dem Richter sollte ein Geschichtsbuch ausgehändigt werden, er hat da wohl so einige... hüstel... "Defizite"... .

     

    Unglaublich, welchen Bockmist Richter*innen so von sich geben können, und gut, dass der Rechtsstaat doch noch greift!

     

    Und peinlich - mehr als peinlich - wenn der Rechtsstaat hier nicht durch den Richter vertreten wird!!

  • Mit der Begründung nähert sich dieser Richter selbst dem historischen Vergleich. Absurd und schön zugleich, wie er damit isoliert wurde. Der Vorfall lässt mich dann doch ein wenig an Rechtsstaat glauben.

  • 6G
    60440 (Profil gelöscht)

    Wie schön, dass dieser ín unguter deutscher Tradition stehende furchtsbrae Jurist sein eigenes Verfahren zum Politikum machte und den Tierschützern die ersehnte mediale Öffemtlichkeit verschaffte.

    Bundersweit.

    Und nun ab in die Grundbuchabteilung !

  • U.a. wohl wegen der richterlichen Unabhängigkeit werden keine Statistiken zu den Fehlurteilen der Justiz in Deutschland geführt.

    https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_97.html

     

    In anderen Ländern aber schon. Und wenn es keine Statistiken bei uns darüber geführt werden, dann gibt es keine Kontrolle und Verbesserung des Rechtsapparats.

     

    Und deswegen kann man folgenden Satz, den Anwälte öfters sagen, schon genauer verstehen: „Es kommt auch sehr stark darauf an, welchen Richter man bekommt. Und es kommt auch dabei in Erinnerung die Anmerkung eines Richters am Berliner Landgericht kürzlich über die Verfassungsmäßigkeit der Mietpreisbremse.

     

    Eine negative und öffentlich zugängliche Statistik würde unseren Rechtsstaat nur perfektionieren!

  • Der Richter am 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs Ralf Eschelbach ruft nun gegenüber dem SPIEGEL zur Warnung vor der Irrtumsanfälligkeit des Apparates: Es sei die „Lebenslüge“ der Justiz, dass es „kaum falsche Strafurteile“ gebe. Nach der Schätzung des erfahrenen Richters sei jedes vierte Strafurteil ein Fehlurteil oder anders gesagt: Die Quote richtiger Urteile bewege sich nicht signifikant über der Zufallswahrscheinlichkeit.

    https://www.strafakte.de/strafprozessrecht/justizirrtuemer-lebensluege-der-justiz/#identifier_0_214

    • 8G
      85198 (Profil gelöscht)
      @Stefan Mustermann:

      Das ist ein Argument des anarchistischen Denkens.

      Klärt man die eindeutigen Fälle ab, dann wäre für den Rest der Anklagen auch das Losverfahren geeignet.

       

      Studien belegen, dass sich (mindestens) zwei Drittel aller Menschen auch falsche Erinnerungen einpflanzen lassen.

      Wie viele falsche Geständnisse vor Gericht abgelegt werden, das läßt sich kaum überprüfen. Wird ein Tatvorwurf nur oft genug wiederholt und werden ein paar "Beweise" gezeigt, stellen sich bei Menschen viel öfter als gedacht falsche Erinnerungen ein.

      • @85198 (Profil gelöscht):

        Bitte zeigen Sie ein Paar Links zu den Studien, die Sie ansprechen. Sorry, habe keine gefunden. Und es müssen natürlich Studien sein, die Gerichtsvehrfahren/Gerichte etc. betreffen bzw. beschreiben!

      • @85198 (Profil gelöscht):

        Der Urteil, den der Richter gefällt hat, deutet sehr stark auf seine persönliche Subjektivität, als würde er sein Amt dazu genutzt haben, den Angeklagten persönlich zu bestrafen. Und wenn man das nachweisen kann, dass er das absichtlich tat, dann kann man den Richter verklagen!

  • Die Vermeidung von Justizirrtümern, ihre Aufdeckung und Korrektur der Entscheidung selbst oder wenigstens ihrer Folgen ist ein rechtliches Problem, dem viele Regeln gewidmet sind. Dazu gehören insbesondere das Beweisantragsrecht, die Rechtsmittel (Berufung und Revision), die sonstigen Rechtsbehelfe, das Recht der Wiederaufnahme und schließlich z. B. die Gesetzgebung zum Entschädigungsrecht.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Justizirrtum

  • Widerspruch... Dann später bei einem höheren Gericht „anrufen“, bis hin zum Bundesverfassungsgericht.

     

    Außerdem kann eine falsche Verurteilung zu einer Entschädigung führen.

    https://www.rechtsanwalt.com/rechtsnews/entschaedigung-fuer-falsche-verurteilung/

     

    Dann könnte noch der § 839 Haftung bei Amtspflichtverletzung greifen:

     

    (1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.

     

    (2) Verletzt ein Beamter bei dem Urteil in einer Rechtssache seine Amtspflicht, so ist er für den daraus entstehenden Schaden nur dann verantwortlich, wenn die Pflichtverletzung in einer Straftat besteht. Auf eine pflichtwidrige Verweigerung oder Verzögerung der Ausübung des Amts findet diese Vorschrift keine Anwendung.

     

    (3) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden.

    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__839.html

  • 8G
    85198 (Profil gelöscht)

    "Das ist eine Gruppe radikaler Aktivistinnen und Aktivisten, die gezielt üben, wie sie mit maximaler Ausnutzung formaler Tricks die Gerichtssäle als Bühne nutzen können – und die so versuchen, aus jeder Gerichtsverhandlung noch ein Politikum zu machen."

     

    Das Vorladen von Polizisten und Amtsmitarbeitern und die Stellung von Befangenheitsanträgen hat dort auch schon Strafverfahren zu Fall gebracht und die Gerichtetheit der derzeitigen Justiz gezeigt, die auch so verfasst ist, dass sie Staatsbedienstete vor Strafverfolgung zu schützt. Ein Gericht z.B. muss seinen Mitarbeitern erst eine Erlaubnis geben, um vor Gericht auszusagen und Polizeigewalt führt nur in den seltensten Fällen zu einer Verurteilung.

     

    Wenn man sich die Reichstagsbrandprozesse anschaut, sieht man den Sinn dessen, dass Angeklagte sich selbst verteidigen dürfen und dass sie das Recht haben, "Staatsdiener" vorzuladen.

     

    Dimitroff hat - ohne ihn zu verherrlichen - 1933 sogar Göring und Göbbels vorgeladen und es geschafft, die NS-Justiz vorzuführen.

    • @85198 (Profil gelöscht):

      "Dimitroff hat - ohne ihn zu verherrlichen - 1933 sogar Göring und Göbbels vorgeladen und es geschafft, die NS-Justiz vorzuführen."

       

      Hans Litten hat es geschafft, Hitler ins Gericht vorzuladen. Hätte die ganze Öffentlichkeit damals auf Hans Litten besser gehört, hätte der Hitler vielleicht es nicht geschafft, den Rechtsstaat auszutricksen und die ganze Macht an sich zu reißen!

       

      Schon deswegen müssen wir auch Vorgenen des Richter öffentlich diskutieren und kontrollieren können!

  • Na da hat scheint's was abgefärbt - wa!

     

    "Das Amtsgericht Nienburg ist eines von zehn Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Verden.

     

    Das Amtsgericht hat seinen Sitz in Nienburg/Weser in Niedersachsen. Bis November 2010 gab es eine Nebenstelle in Hoya. Die bisherige Zweigstelle ist am 15. November 2010 zusammen mit der bisher am Schloßplatz untergebrachten Hauptstelle in das ehemalige Kreiswehrersatzamt in Nienburg umgezogen.…"

    & Däh

    „Gegen das Vergessen“ – Orte der NS-Zeit in Nienburg früher und heute

    Do, 28.04.2016 - So, 29.05.2016

     

    "Basierend auf der vergangenen Sonderausstellung „In Gefangenschaft… Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter an Ende des Zweiten Weltkriegs“ konzipiert eine Klasse 10 des Albert-Schweitzer-Gymnasiums eine weitere Ausstellung zu dem Themenbereich. Fotos von relevanten Orten während der NS-Schreckensherrschaft in Nienburg sollen den Ansichten dieser Orte von heute gegenübergestellt werden.," http://www.nienburg-online.de/veranstaltungen/veranstaltung/-gegen-das-vergessen-orte-der-ns-zeit-in-nienburg-frueher-und-heute/21501/915137472/

    & SA - Umgesungen! ~>

    "Die Preise hoch, die Läden dicht geschlossen

    Die Not marschiert und wir marschieren mit

    Frick, Joseph Goebbels, Schirach, Himmler und Genossen

    Die hungern auch – doch nur im Geiste – mit

     

    Ein anderes Beispiel ist von der Ermordung der SA-Führung* inspiriert -

    "Kam’raden, die der Führer selbst erschossen,

    Marschier’n im Geist

    In unser’n Reihen mit." https://de.m.wikipedia.org/wiki/Horst-Wessel-Lied

     

    (*Röhm-Putsch https://de.m.wikipedia.org/wiki/R%C3%B6hm-Putsch )

     

    ps - Zum unfaßbarem Urteil & dessen

    "Begründung" - Kategorie - unsäglich! Darf frauman auf die Berufungsinstanz Gespannt sein!

  • „Strafverschärfend ist zu werten, dass der Angeklagte die Tat zu politischen Zwecken begangen hat und mit der Tat besonderes öffentliches Interesse erregen wollte."

     

    So ein Richter hat eine große Karriere vor sich. Am besten in Erdogans Türkei oder der Spanischen Inquisition, überall dort, wo Journalisten und Oppositionspolitiker schon für politische Zwecke und Öffentlichkeitsbezug in Gefängnisse gesteckt werden.

    • @Dorian Müller:

      Wir können nur alle hoffen, dass wir nicht noch mehr von solchen "Richtern" in unseren Gerichten sitzen haben.

       

      Das dieser Richter in seiner Schulzeit im Geschichtsunterricht wohl des öfteren mal geschlafen hat, ist wohl auch offensichtlich.

    • @Dorian Müller:

      »so ein Richter hat eine große Karriere vor sich. Am besten in Erdogans Türkei oder der Spanischen Inquisition ...«

       

      Er könnte auch einfach nach Hamburg umziehen

      • 8G
        85198 (Profil gelöscht)
        @E. Fahle:

        Oder Sachsen.

  • Wenn er jetzt noch ein Brotzeitmesser im Rucksack gehabt hätte, wäre er wegen Vorbereitung eines Angriffskrieges bestraft worden.