Neues Gesetz zur Psychotherapie: Krisengespräche im 25-Minuten-Takt
Ab 1. April müssen Psychotherapeuten eine Sprechstunde für Kurzgespräche anbieten. Das Vorhaben ist umstritten.
Ab 1. April soll sich das ändern: Dann haben die Patienten das Recht auf einen Termin in einer Sprechstunde, die ambulante Psychotherapeuten anbieten müssen. Die Bedingungen dafür sind aber umstritten.
„Die Sprechstunden können keine fehlenden Therapieplätze ersetzen“, sagt Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer. Die Kammer drängt schon seit Jahren auf mehr Praxissitze.
Die Krankenkassen hingegen wollen mit der Verpflichtung der Therapeuten zu einer „Sprechstunde“ und der neuen Abrechnungsposition von „Akutbehandlungen“ versuchen, mehr Patienten kürzere Behandlungen zu verschaffen. „Wir haben die Hoffnung, dass einem gewissen Anteil von Personen mit weniger und kürzeren Terminen geholfen werden kann“, sagt Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes der gesetzlichen Kassen.
Analyse im Schnellverfahren
Nach den neuen Richtlinien müssen die psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeuten mit einem vollen Praxissitz 100 Minuten pro Woche als „Sprechstunde“ anbieten. Dieses Zeitvolumen geht von ihrem gesamten Behandlungskontingent ab. Im Rahmen dieser Sprechstunde bieten sie 25-minütige Gespräche an. Bis zu sechs dieser Kurzgespräche sind pro Patient innerhalb der Sprechstunden möglich. Danach kann die Behandlerin eine sogenannte „Akutbehandlung“ anschließen, die bis zu 24 Einheiten mit jeweils 25 Minuten umfasst. Zum Vergleich: Während sonstiger Psychotherapien dauert ein Termin in der Regel 50 Minuten, Kurzzeittherapien beinhalten bis zu 25 dieser Termine.
Ein Termin für die Sprechstunde muss vorher telefonisch in der Praxis ausgemacht werden, dazu müssen die TherapeutIn oder eine Praxishilfe mindestens 200 Minuten pro Woche telefonisch erreichbar sein, ein Anrufbeantworter reicht nicht. Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben die Pflicht, Ratsuchenden innerhalb von vier Wochen einen ersten Sprechstundentermin bei einem Psychotherapeuten zu vermitteln.
Eine erste Diagnostik, die Krisenintervention und eine Stabilisierung sollen während der Sprechstunden und der Akutbehandlung im Vordergrund stehen. Das könnten alle Psychotherapeuten leisten, ob sie nun verhaltenstherapeutisch oder tiefenpsychologisch ausgebildet seien, heißt es bei der Bundespsychotherapeutenkammer.
„Der Engpass bei den Therapieplätzen aber bleibt trotz der Sprechstunde bestehen. Vielleicht wird er sogar noch sichtbarer, wenn wir den Patienten nach der Diagnostik und den kurzen Gesprächen gar keine Folgebehandlung anbieten können“, sagt Dieter Best, langjähriger Bundesvorstand der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung und selbst niedergelassener Therapeut.
Drei Euro weniger pro Stunde
Die Berufsverbände und die Kassenärztlichn Bundesvereinigung (KBV) protestieren auch dagegen, dass die psychotherapeutische Sprechstunde und die kürzeren Termine von den Krankenkassen etwas schlechter vergütet werden als die längeren Psychotherapien. Im sogenannten Erweiterten Bewertungsausschuss hatten die Berufsverbände und die KBV eine bessere Honorierung gefordert.
Für 50 Minuten Behandlung bekomme eine Therapeutin von der Kasse 88 Euro, für die gleiche Zeit in einer Sprechstunden- und Akutbehandlung aber nur 85 Euro, rechnet Best vor. Die unterschiedliche Honorierung sei darauf zurückzuführen, dass der Aufwand für Vor- und Nachbereitung bei den längeren Behandlungen höher angesetzt werde, erklärt Lanz.
Laut dem GKV-Sprecher werden in Deutschland pro Jahr 2,2 Milliarden Euro für psychotherapeutische und psychiatrische Leistungen ausgegeben. Hierzulande gibt es 24.000 psychotherapeutische Praxissitze mit Kassenzulassung. Vor allem in ländlichen Regionen fehlen TherapeutInnen. Mehr als 2,6 Millionen Krankschreibungen pro Jahr erfolgen aufgrund von seelischen Störungen.
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