Gesetz für Infrastruktur-Gesellschaft: DGB warnt vor privaten Straßen
Die Gewerkschaft drängt auf Änderungen am Gesetzentwurf. Sonst drohten teure ÖPP-Projekte und ein Verlust politischer Kontrolle.
Die geplanten Änderungen bei der Autobahn-Verwaltung sind Teil der Neugestaltung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Ländern. Das umfangreiche Gesetzespaket, das auch mehrere Grundgesetzänderungen beinhaltet, wurde Mitte Februar in den Bundestag eingebracht; eine Entscheidung ist für Ende Mai geplant. Die Verantwortung für die Autobahnen und einzelne Fernstraßen soll dabei in eine neue Infrastrukturgesellschaft übertragen werden.
Eine direkte Privatisierung dieser Gesellschaft schließt das Gesetz zwar aus, doch „mittelbare Privatisierungen“ seien möglich, warnte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell am Mittwoch. Dazu gehören etwa Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP), bei denen private Konsortien ein Autobahn-Teilstück finanzieren und bauen und im Gegenzug über Jahrzehnte die dort anfallende Maut oder öffentliche Gelder erhalten – was laut Bundesrechnungshof in den meisten Fällen erheblich teurer ist als Bau und Betrieb durch den Staat.
„ÖPP ist Betrug am Steuerzahler und an unseren Kindern“, sagte Frank Hollweg von der Verdi-Bundesfachgruppe Straßenbau. Auch der DGB-Vorstand positioniert sich gegen jede Form von ÖPP-Projekten. Sowohl für einzelne Strecken als auch für ganze Netze müssten sie gesetzlich „ausgeschlossen werden“, heißt es im Beschluss.
Die neue Infrastrukturgesellschaft würden die Gewerkschaften am liebsten ganz verhindern. Weil das kaum realistisch erscheint, drängen sie nun darauf, dass diese nicht wie derzeit geplant als GmbH gegründet wird, sondern als Anstalt öffentlichen Rechts. Damit lasse sich am besten sicherstellen, dass „der Bundestag weitreichenden Einfluss auf die Gesellschaft hat“, sagte DGB-Vorstand Körzell.
Frank Hollweg, Ver.di
Diese Forderungen werden auch von weiten Teilen der SPD geteilt. Nicht nur die parlamentarische Linke hatte sich klar für ein ÖPP-Verbot und eine Anstalt öffentlichen Rechts ausgesprochen; auch Johannes Kahrs vom konservativen Seeheimer Kreis hatte bei der ersten Lesung im Bundestag erklärt, er halte „eine Anstalt des öffentlichen Rechts für die richtige Rechtsform“, und gewarnt, es dürfe nicht „über die Hintertür eine Privatisierung der Bundesautobahnen stattfinden“.
Trotzdem hat die Bundesregierung, an der die SPD ja ebenfalls beteiligt ist, sämtliche Änderungsvorschläge des Bundesrats zum geplanten Gesetzespaket zurückgewiesen; dazu gehörte auch, ÖPP-Projekte nur unter bestimmten Bedingungen zu erlauben. Wie sich die SPD verhält, wenn die Union auch im Bundestag Änderungen am Gesetz ablehnt, ist offen. Denn weil viele Länder am anderen Teil des Pakets – der Neuregelung des Finanzausgleichs – sehr interessiert sind, dürfte es auch keine Option sein, das Projekt komplett scheitern zu lassen.
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