Gerichte kippen oft subsidiären Schutz: Syrer erstreiten Familiennachzug
Das Bundesamt für Flüchtlinge stuft geflüchtete Syrer offenbar regelmäßig falsch ein. Vor Gericht erstreiten sie regelmäßig Schutz nach der Genfer Konvention.
Durch die Aufwertung erhalten die Betroffenen auch das Anrecht auf Familiennachzug – was ihnen ansonsten vorerst verwehrt würde.
Als Beispiel verwies die FAZ auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein, in der für Syrer das Stellen des Asylantrags selbst als „Nachfluchtgrund“ anerkannt wurde. Viele Richter argumentieren demnach, dass das syrische Regime auch Menschen wegen ihres Asylantrags verfolgen würden.
Bis Anfang des laufenden Jahres hatten ohnehin fast alle syrischen Asylbewerber den Schutzstatus nach der Genfer Konvention erhalten. Seither steigt der Anteil derer, die nur den subsidiären Schutz erhalten, was bei Menschenrechtsorganisationen auf Kritik stößt.
Auch die Opposition sowie Vertreter der SPD-Linken fordern, Syrern im Bundestag generell wieder den Schutz nach der Genfer Konvention zuzugestehen und werfen der Bundesregierung eine Abschreckungspolitik gegenüber Flüchtlingen vor.
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