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300. Verhandlungstag des NSU-ProzessesProzessstopp wegen Falschaussage

Der Prozess wurde unterbrochen, weil der Schatzmeister von „Blood & Honour“ behauptet, kein V-Mann gewesen zu sein. Der Verfassungsschutz hält dagegen.

Falschaussagen, Gedächtnisschwund, Lügen: In diesem Fall hat es die Wahrheit schwer Foto: dpa

München dpa | Wegen juristischer Fallstricke hat das Münchner Oberlandesgericht am Mittwoch die Vernehmung des früheren Schatzmeisters der Organisation „Blood & Honour“, Marcel D., erneut abgebrochen. Dabei ging es um die Frage, ob D. bei einer seiner früheren Vernehmungen falsche Angaben gemacht hat. Er hatte erklärt, er sei kein Zuträger des Thüringer Verfassungsschutzes gewesen. Ein V-Mann-Führer hatte das Gegenteil ausgesagt.

Mehrere Prozessbeteiligte, unter ihnen auch die Bundesanwaltschaft, beantragten, D.s anwaltlichen Zeugenbeistand zu entlassen, weil der seinen Mandanten offenkundig nicht sachkundig berate. Dabei ging es um die Frage, ob D. ein Zeugnisverweigerungsrecht zustehe oder nicht. Die Münchner Staatsanwaltschaft hat gegen D. ein Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage eingeleitet, das nur vorläufig eingestellt ist.

D. soll zum Unterstützernetzwerk des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ gehört haben. Die beiden mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt haben nach Überzeugung der Anklage zehn Menschen aus überwiegend rassistischen Motiven erschossen und zwei Sprengstoffanschläge verübt. Beate Zschäpe ist als einzige Überlebende des „NSU-Trios“ wegen Mittäterschaft angeklagt.

Unklar ist derzeit, wie sich die Hauptangeklagte Beate Zschäpe zu den Hunderten Fragen verhalten will, die ihr die Nebenkläger gestellt haben. Ihr Anwalt Hermann Borchert hatte offengelassen, ob sie alle Fragen beantworten wird. Gleichzeitig wies er darauf hin, es werde „Monate“ dauern, alle Antworten zusammenzustellen.

Am Mittwoch fand der 300. Prozesstag in dem Mammutverfahren statt. Zwar geht die Terminplanung des Gerichts bis September 2017, doch schon Anfang des kommenden Jahres könnte ein Urteil verkündet werden. Die OLG-Sprecherin sagte, die Beweisaufnahme sei inzwischen „sehr weit fortgeschritten“.

Das sei etwa daran zu erkennen, dass das Gericht in letzter Zeit viele Beweisanträge ablehnte, weil „die Aspekte schon abschließend erörtert sind“. Viele Zeugen seien schon vernommen worden und würden jetzt erneut geladen, um Details zu klären. Die Gesamtkosten des Verfahrens belaufen sich nach Schätzung einer Sprecherin des Münchner Oberlandesgerichts (OLG) auf bisher 45 Millionen Euro.

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